Mit der Einspeisevergütung machen Sie Ihr Dach zur Einnahmequelle

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Die Einspeisevergütung spielt eine wesentliche Rolle für die Rentabilität Ihrer Photovoltaikanlage. Mehr über die Einspeisevergütung und an wen Sie den selbst erzeugten PV-Strom überhaupt verkaufen dürfen, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Einspeisevergütung ist ein Betrag, den Sie als Hauseigentümerin oder -eigentümer für überschüssigen Strom erhalten, den Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen.
  • Die Höhe der Einspeisevergütung variiert derzeit je nach Region, da lokale Energieversorger die Preise selbst festlegen. Ab Januar 2025 gelten jedoch landesweit einheitliche Regeln.
  • Sie können Ihren Solarstrom grundsätzlich an jeden Verbraucher verkaufen.
  • Manche Energieversorger zahlen einen zusätzlichen Betrag für Herkunftsnachweise als Bestätigung, dass der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt.
  • Sowohl Ihr lokaler Stromversorger als auch die Installationsfirma Ihrer PV-Anlage sind wichtige Ansprechpartner, wenn Sie von der Einspeisevergütung Gebrauch machen möchten.

Was versteht man unter Einspeisevergütung?

Wenn Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom erzeugt, als Sie verbrauchen, entsteht überschüssiger Strom. Dieser kann dann ins öffentliche Netz eingespeist und an einen Energieversorger verkauft werden. Die Vergütung dafür nennt sich Einspeisevergütung. Auf diesem Weg können Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit ihrer Solaranlage Geld verdienen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung?

Aktuell hat jeder lokale Energieversorger die Freiheit, die Preise für die Einspeisung von Solarstrom selbst festzulegen. Deshalb variiert die Höhe der Einspeisevergütung je nach Region erheblich. Es ist daher ratsam, sich vorab über die geltenden Tarife zu informieren. Ab Januar 2025 werden jedoch landesweit einheitliche Regeln für die Abnahme von Solarstrom gelten, die durch das 2024 verabschiedete Stromgesetz eingeführt wurden.

Wem kann ich meinen Solarstrom verkaufen?

«Sie können Ihren Strom grundsätzlich an jeden Verbraucher verkaufen», heisst es dazu auf Anfrage beim Bundesamt für Energie BFE. Abnehmer muss also nicht zwingend der lokale Stromversorger sein. Sie haben die Möglichkeit, mit einem lokalen Netzbetreiber oder einem überregionalen Energieversorgungsunternehmen einen Vertrag zum Stromhandel abzuschliessen.

Eine weitere Option ist die Gründung eines ZEV. Diese Abkürzung steht für Zusammenschluss zum Eigenverbrauch. Beim ZEV handelt es sich um einen vertraglichen Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher mit dem Ziel, den selbst erzeugten Solarstrom direkt vor Ort zu nutzen. Nachfolgend finden sich weiterführende Informationen zum ZEV.

Was hat es mit dem Herkunftsnachweis auf sich?

Manche Energieversorger zahlen extra für sogenannte Herkunftsnachweise. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Ihr Strom aus erneuerbaren Energien stammt. Diese Nachweise dienen als Beleg für den Energieversorger gegenüber seinen Endverbrauchern. Da Strom aus verschiedenen Quellen zu unterschiedlichen Preisen gehandelt wird, zahlen viele Energieversorger zusätzlich zum Strompreis einige Rappen pro kWh für diese Zertifikate. Der Zugang zum Online-Herkunftsnachweissystem ist für Anlagenbetreiber kostenlos. Diese Zertifikate werden von der akkreditierten Zertifizierungsstelle Pronovo ausgestellt.

Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu bekommen?

Sie sind bereits im Besitz einer PV-Anlage und möchten von der Einspeisevergütung Gebrauch machen? In diesem Fall müssen Sie im ersten Schritt mit der Installationsfirma der Anlage Kontakt aufnehmen. Diese muss im Anschluss in Ihrem Namen dem Energieversorger ein TAG – kurz für Technisches Anschlussgesuch – stellen. Nachdem ein positiver Bescheid erfolgt ist, wird ein Einspeisevertrag für elektrische Energie aus Energieerzeugungsanlagen, kurz EEA, abgeschlossen.
 
Im EEA ist unter anderem der Rücklieferungstarif festgelegt – sprich: in welcher Höhe Ihnen der eingespeiste PV-Strom vergütet wird. Im Zuge dessen musst bei bestehenden PV-Anlagen meist noch ein Austausch der Zählertechnik vorgenommen werden. Weitere Informationen zu diesem Schritt kann Ihnen ebenfalls Ihre Installationsfirma erteilen.

Wie wird die Stromeinspeisung für die Einspeisevergütung gemessen?

Anlagen, die Strom für Eigenverbrauch und Netzeinspeisung erzeugen, benötigen einen der folgenden zwei Zählertypen:

  • Nettozähler

Bei der Nutzung eines Nettozählers wird die gesamte produzierte Energiemenge direkt ins öffentliche Netz eingespeist. Der Eigenverbrauch der Anlage, wie beispielsweise für Hilfsspeisungen, wird dabei abgezogen. Diese Menge wird entsprechend vergütet. Zusätzlich misst ein zweiter Zähler unabhängig davon den Verbrauch aller Haushaltsgeräte wie Kühlschrank und Herd. Dieser Verbrauch wird separat verrechnet.

  • Überschusszähler

Ein Überschusszähler speist hingegen nur die Energiemenge ins Netz ein, die den Eigenverbrauch der Anlage übersteigt. Dafür wird ein bidirektionaler Zähler benötigt. Dieser misst sowohl die ins Netz eingespeiste Energie als auch die aus dem Netz bezogene Energie.

Einspeisevergütung bei neuer Anlage erhalten: So gehen Sie vor

Sie befinden sich noch in der Planung für eine neue Photovoltaikanlage? Dann sollten Sie folgendermassen vorgehen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:

  1. Recherche im Vorfeld: Um die Einspeisevergütung zu erhalten, sollte Ihr erster Ansprechpartner Ihr örtlicher Energieversorger sein. Holen Sie sich Informationen bei ihm ein, um herauszufinden, wie Sie Ihren selbst erzeugten Strom vermarkten können. Fragen Sie nach detaillierten Informationen zu den Einspeisetarifen und Vertragsbedingungen, bevor Sie den Einspeisevertrag abschliessen. Vergessen Sie nicht, mögliche Fördermöglichkeiten für die Photovoltaikanlage zu prüfen, bevor Sie mit der Planung beginnen.

    Sie wissen nicht, welches Ihr aktueller Energieversorger ist? Einen Überblick über die verschiedenen Energieversorger in der Schweiz bietet die folgende interaktive Karte von Swisseldex.

  2. Genehmigungen einholen: Je nach Standort, Art und Leistung Ihrer geplanten Anlage müssen Sie möglicherweise ein Baugesuch einreichen und eine Genehmigung für den Anschluss einholen. Erkundigen Sie sich bei der Bauverwaltung Ihres Wohnorts.

  3. Meldung der Installation: Die von Ihnen beauftragte Installationsfirma muss dem ausgewählten Energieversorger eine Meldung über die Installation der Anlage zukommen lassen. Bei diesem Schritt wird auch angegeben, wie die Messung des Stroms erfolgen soll – etwa über Netz- oder Überschussmessung.

     

  4. Installation und Zählermontage: Alle Genehmigungen liegen vor? Dann kann mit dem Bau der PV-Anlage begonnen werden. Sobald die Installation abgeschlossen ist, wird der Installationsfirma die Messgeräte beim Energieversorger bestellen. In der Regel werden die Zähler dann von den Mitarbeitenden des Energieversorgers installiert.
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Wie oft und wann kann ich den Abnehmer wechseln?

Das hängt von der individuellen Vereinbarung mit dem Abnehmer ab.
 
Ob per E-Mail oder via separates Kündigungsformular: Wie genau die Kündigung erfolgen muss, erfahren Sie am besten direkt beim Energieversorger – ebenso, welches genau die nächsten Schritte sind. Es ist gut möglich, dass der neue Abnehmer den bisherigen Energieversorger kontaktieren muss, um den Wechsel zu finalisieren.

Wie und wann wird die Einspeisevergütung jeweils ausgezahlt?

Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt von der jeweiligen Vereinbarung mit dem Abnehmer ab.

Neues Stromgesetz verabschiedet: Das sind die Auswirkungen auf die Einspeisevergütung

Im Juni 2024 wurde das neue Stromgesetz verabschiedet – gibt es nebst der Vereinheitlichung der Mindesttarife weitere Auswirkungen auf die Einspeisevergütung? Die oben genannten Informationen gelten immer noch, heisst es beim Bundesamt für Energie BFE weiter. Doch es gebe auch Änderungen: «Neu für den Fall, dass der Produzent keinen Abnehmer findet, ist Folgendes: Wenn Produzent und Versorger keine Einigung erzielen können bezüglich des Preises, dann muss der Versorger den Strom zum vierteljährlich gemittelten Marktpreis abnehmen.» Dieser schwanke gemäss Angebot und Nachfrage. Zusätzlich gelten für Anlagen bis 150 kW Minimaltarife, welche greifen, wenn der Marktpreis niedriger ist als die Minimaltarife. Diese Minimaltarife werde der Bundesrat im Herbst 2024 in der Energieverordnung festlegen.
 
In der Vernehmlassung der Verordnungen wurden bisher folgende Minimaltarife vorgeschlagen:

  • 4.6 Rp/kWh für Anlagen bis 30 kW
  • 0 Rp/kWh für Anlagen 30 – 150 kW ohne Eigenverbrauch
  • 6.7 Rp/kWh für Anlagen 30 – 150 kW mit Eigenverbrauch

Zu diesen Tarifen habe es in der Vernehmlassung diverse Rückmeldungen gegeben, die das BFE zurzeit auswertet.

Fazit: Die Einspeisung von Solarstrom kann sich auszahlen

Die Einspeisung von Solarstrom kann sich finanziell durchaus lohnen: Aktuelle Fördermöglichkeiten und eine effiziente Nutzung von Photovoltaikanlagen machen die Solarstromproduktion wirtschaftlich attraktiv. Bei der Installation einer normal dimensionierten Photovoltaikanlage sollten Sie eine Förderung in Anspruch nehmen, um die Anschaffungskosten zu senken.
 
Danach sollte der Eigenverbrauch optimiert werden – beispielsweise durch den Einsatz einer Wärmepumpe oder mit dem Laden eines Elektroautos. Überschüssigen Strom können Sie an Ihren örtlichen Energieversorger verkaufen. Erkundigen Sie sich, ob Ihr Energieabnehmer neben dem Strom auch einen Herkunftsnachweis vergütet, und beantragen Sie diesen bei Pronovo. So maximieren Sie einerseits den Nutzen Ihrer Solaranlage und beschleunigen andererseits die Amortisation.
 
Alternativ können Sie den Herkunftsnachweis an einer privaten Solarstrombörse handeln. Zurzeit sind die Preise aufgrund geringer Nachfrage niedrig. Laut dem Verband VESE gibt es viele unverkaufte Herkunftsnachweise an den Strombörsen. Oftmals ist der Verkauf an ein Elektrizitätswerk rentabler, wenn eine zusätzliche Vergütung für Herkunftsnachweise angeboten wird.

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