Wie Sie eine Teilsanierung richtig planen und umsetzen
Bei der Teilsanierung handelt es sich um die Schadensbehebung oder Modernisierung an einem bestimmten Gebäudeteil wie etwa dem Bad, Dach oder einem bestimmten Stockwerk. Lesen Sie in diesem Artikel, worin sich Teil- und Totalsanierung unterscheiden, was die Vor- und Nachteile sind und wie Sie eine Teilsanierung angehen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Teilsanierung umfasst die Behebung eines Schadens oder die energetische Modernisierung an einem bestimmten Teil des Gebäudes.
- Durch regelmässige, geplante Teilsanierungen kann eine teure Totalsanierung umgangen werden.
- Ob eine Teil- oder Totalsanierung sinnvoller ist, hängt unter anderem vom Zustand des Gebäudes und dem Budget ab.
- Eine sorgfältige Planung vor Baubeginn ist essenziell, um Bauschäden sowie finanziellen und zeitlichen Mehraufwand zu vermeiden.
Was versteht man unter einer Sanierung?
Bei einer Sanierung kann die Liegenschaft von Grund auf (Totalsanierung) oder nur ein Teil (Teilsanierung) saniert bzw. modernisiert werden. Oft verbessert man dabei den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes.
Vor- und Nachteile einer Teilsanierung
Zu den wichtigsten Vorteilen der Teilsanierung gehört, dass sie finanziell weniger aufwändig ist. Zudem können Sie während einer Teilsanierung meist im Haus wohnen bleiben. Jedoch entfällt bei einer Teilsanierung die Möglichkeit, von Synergien einzelner Massnahmen zu profitieren. Ausserdem zögert sich dadurch das Gesamtergebnis, also beispielsweise die Erreichung eines neuen Energiestandards, hinaus.
So wird Ihre Teilsanierung zum Erfolg - 4 Schritte
1. Im Voraus Geld ansparen
Eine Sanierung ist kostspielig und zeitintensiv – zu einem gewissen Grad jedoch planbar. Denn die Lebensdauer der einzelnen Bauteile ist bekannt: Fassaden überdauern in der Regel 50 Jahre, Wärmeerzeuger sollten nach 15 - 20 Jahren ausgetauscht werden und das Dach ist auch nach spätestens 50 Jahren baufällig. Kaufen Sie also beispielsweise eine Immobilie, können Sie direkt ausrechnen, wann die nächste Teilsanierung anstehen wird und dementsprechend Geld auf die Seite legen.
Eine Lebensdauer-Tabelle des HEV-Schweiz finden Sie hier.
2. Umfang der Massnahmen und die Reihenfolge bestimmen
Wenn es soweit ist und Sie sanieren wollen oder müssen, lohnt es sich, eine GEAK-Beraterin oder einen GEAK-Berater hinzuzuziehen. Denn diese können den Zustand des Gebäudes tiefgehend analysieren und mögliche Fallstricke vorhersehen. Viele sanierungsbedürftige Bereiche lassen sich nämlich nicht mit blossem Auge erkennen:
- In welchem Zustand sind die Elektro- und Wasserleitungen?
- Ist das Mauerwerk einwandfrei?
- Wie steht es um das Fundament?
Durch professionelle Unterstützung, beispielsweise durch eine Energieberatung, schützen Sie sich also vor unerwarteten Folgekosten und einer Verlängerung des Sanierungsprojekts. Bestimmte Kosten- und Zeitpuffer sollten jedoch in jedem Fall einkalkuliert werden. Handelt es sich um eine energetische Sanierung, hilft Ihnen auch unser Sanierungsplaner weiter.
3. Offerten einholen und Kosten bestimmen
Nun können Sie anfangen, Offerten von Handwerkerinnen und Handwerkern einzuholen. Empfehlenswert sind mindestens zwei bis drei, um eine gute Vergleichsbasis zu haben.
Diese Informationen müssen Sie bei der Offertenanfrage angeben
- Art der Massnahme
- zeitlicher Rahmen
- Welche Materialien benutzt werden sollen
- Wie das Ergebnis aussehen soll, z.B. welcher Energiestandard erreicht werden soll
Diese Informationen erhalten Sie von einer GEAK-Beraterin oder von einem GEAK-Berater.
Je mehr Informationen den Handwerkerinnen und Handwerkern zur Verfügung stehen, desto präziser können diese den Kostenvoranschlag erstellen.
4. Teilsanierung oder Totalsanierung? Finalen Plan festlegen
Mit dem Kostenvoranschlag auf der einen Seite und dem Massnahmenplan auf der anderen, können Sie nun Prioritäten setzen und das Sanierungsvorhaben gegebenenfalls aufteilen. Die wichtigste Regel hierbei: Schadensbehebung hat Vorrang.
Die gute Nachricht: Es gibt Möglichkeiten, die Sanierungskosten zu senken. Prüfen Sie hierzu zum einen Ihren Anspruch auf Fördergelder. Beachten Sie hierbei, dass Förderbeiträge unbedingt vor Beginn der Massnahmen beantragt werden müssen und dass das Geld erst einige Zeit nach Abschluss ausbezahlt wird. Lassen Sie sich auch hierzu am besten von einer GEAK-Expertin oder einem GEAK-Experten beraten. Zum anderen besteht die Möglichkeit, bestimmte Massnahmen von der Steuer abzusetzen.
Anfrage GEAK-Beratung
myky arbeitet in der ganzen Schweiz mit GEAK-Expertinnen und -Experten zusammen. Mit Ihren Angaben zum Gebäude, das beurteilt werden soll, suchen wir für Sie eine Fachperson aus Ihrer Nähe, die mit Ihnen Kontakt aufnehmen wird. Ein Erstgespräch ist kostenlos.
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