Fenstersanierung: Diese Förderung für neue Fenster gibt es in der Schweiz
Mit guten Fenstern lässt sich viel Energie sparen. Fenstersanierungen sowie neue Fenster werden mit dem Gebäudeprogramm der Kantone darum im Rahmen einer Gesamtsanierung gefördert. Welche Regelungen und Anforderungen gelten und wie Sie eine Förderung für Fenster beantragen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die Kantone haben ihr Fördermodell für Sanierungen 2015 überarbeitet. Seither gibt es keine Fördergelder mehr für Einzelmassnahmen wie neue Fenster.
- Die Fenstersanierung oder der Einbau von neuen Fenstern wird im Rahmen einer umfassenderen Sanierung finanziell unterstützt.
- Anträge für Fördergelder können Sie ganz einfach über die Website des Gebäudeprogramms der Kantone einreichen.
Sie hoffen auf finanzielle Unterstützung für die Sanierung Ihrer Fenster? Wir haben in diesem Fall eine schlechte und eine gute Nachricht für Sie. Zwar gibt es in der Schweiz keine konkrete Förderung für neue Fenster mehr. Das heisst aber nicht, dass Sie auf einen Zuschuss verzichten müssen: Im Rahmen einer umfassenden energetischen Sanierung können Sie auch für neue Fenster Gelder erhalten.
Förderung für neue Fenster? Ja, aber…
Fenstersanierungen oder neue Fenster werden von den Kantonen nur noch im Rahmen von Gesamtsanierungen oder Neubauten finanziell unterstützt. Dies wurde 2015 bei der Überarbeitung des Fördermodells so beschlossen. Im Harmonisierten Fördermodell (HFM 2015) des Gebäudeprogramms heisst es wie folgt:
«Bei den Einzelmassnahmen an der Gebäudehülle umfasst die Förderung ausschliesslich die Wärmedämmung von Fassaden, Dächern sowie Wänden und Böden gegen Erdreich. Der reine Fensterersatz sowie die Wärmedämmung von Estrichboden und Kellerdecke sind nicht mehr Teil des HFM.»
Die gute Nachricht ist: Mit der richtigen Planung und Unterstützung erhalten Sie trotzdem finanzielle Unterstützung!
Darum macht die Regelung zur Förderung für Fenster Sinn
Der Entscheid, Einzelmassnahmen wie eine reine Fenstersanierung nicht mehr zu fördern, macht Sinn. Denn: Ist das Mauerwerk schlechter gedämmt als die Fenster, sammelt sich die Feuchtigkeit an der Wand, statt an der Scheibe und zieht so ins Mauerwerk ein. Der perfekte Nährboden für Schimmel also!
Neue Fenster: So erhalten Sie eine Förderung bei der Sanierung
Wie bereits erwähnt: Allein für die Erneuerung der Fenster erhalten Sie keine Förderbeiträge. Laut dem Gebäudeprogramm der Kantone müssen Sie dafür auch die Fassaden wärmetechnisch erneuern (HFM 2015, Massnahmen M-10 bis M-15). Weiterhin möglich ist die Fenster-Förderung bei einem Neubau (HFM 2015, Massnahmen M-16 bis M-17). Die entsprechenden Massnahmen finden Sie hier im Bericht zum Harmonisierten Fördermodell.
Wenn Sie also die Anschaffung von neuen Fenstern planen, lohnt es sich, eine umfassendere Sanierung zu prüfen. Denn die energetische Sanierung des Eigenheims zahlt sich aus. Nicht nur haben Sie damit Anrecht auf Fördergelder, Sie sparen so auch Energiekosten.
Neue Fenster: Darauf müssen Sie achten
Spätestens wenn sie undicht sind, erfüllen Fenster ihren Zweck nicht mehr. Aber: Mit dem Einbau von neuen Fenstern lässt sich auch viel Energie sparen. Der Einbau von neuen Fenstern ist eine langfristige Investition in die Energieeffizienz des Hauses. Deshalb lohnt es sich, das Vorhaben gut zu planen und Fachleute beizuziehen. Worauf Sie beim Fenster ersetzen achten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Förderung beantragen für Fenster: So gehen Sie vor
Lassen Sie sich idealerweise von einem Experten oder einer Expertin beraten, wenn Sie eine Sanierung in Betracht ziehen. Eine Fachperson für Fensterbau hilft Ihnen nicht nur bei der Materialwahl und dem Ablauf und Vorgehen. Er kann Sie auch bezüglich öffentlicher Fördergelder beraten.
Tipp
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Wenn Sie zusammen mit einer Fachperson einen konkreten Plan für die Sanierung erstellt haben, können Sie ganz einfach über die Webseite des Gebäudeprogramms eine Förderung beantragen. Sie können sich laufend online über den Status Ihres Antrags informieren. Wurde der Antrag angenommen, können Sie mit der Sanierung beginnen. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Beendigung der Arbeiten.
Achtung: Jeder Kanton stellt unterschiedliche Bedingungen an eine Förderung. Die Infos zu den Anforderungen in Ihrem Kanton finden Sie ebenfalls online beim Gebäudeprogramm.
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