Allgemeine Geschäftsbedingungen der myky AG betreffend (AGB myky Werbeaufträge)

Gültig ab 01. Januar 2026

1.          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der myky AG betreffend Werbeaufträge (AGB) gelten für alle Werbeaufträge, welche die myky AG mit Werbetreibenden zur Publikation von Werbeinhalten auf den Werbeträgern der myky AG abschliesst.

Die AGB der myky AG werden mit Vertragsschluss bzw. Annahme der Offerte Bestandteil des Werbeauftrags und gelten im Bereich der Werbetätigkeiten ausschliesslich. Abweichungen von diesen AGB gelangen nur zur Anwendung, sofern und soweit die myky AG dies schriftlich bestätigt. Dies gilt insbesondere auch für Verweise auf eigene AGB des Werbetreibenden oder dessen Agentur in Anfragen oder Offertbestätigungen.

2.          Definitionen

Es gelten die nachfolgenden Definitionen:

  • Als Werbetreibende gelten einzelne Personen oder Unternehmen, die für sich Produkte und/oder Dienstleistungen bewerben.
  • Als Werbeauftrag gilt jeder Vertrag zwischen der myky AG und dem Vertragspartner über die Publikation von Werbemitteln des Werbetreibenden auf einem Werbeträger der myky AG.
  • Vertragspartner ist in jedem Fall der Werbetreibende selbst, ungeachtet davon, ob er direkt oder über eine Werbe- oder Mediaagentur bucht.
  • Als Werbeträger sind alle Plattformen und Applikationen zu verstehen, die von der myky AG (ganz oder teilweise) vermarktet werden.
  • Als Werbemittel kommen diejenigen Formate in Frage, welche die myky AG vorgibt. Die myky AG ist jederzeit berechtigt, die angebotenen Formate der Werbemittel zu ändern oder aus dem Angebot zu entfernen.

3.          Stellvertretung durch eine Agentur

Werbeaufträge von Agenturen werden nur im Namen und auf Rechnung des Werbetreibenden (Kunden der Agentur) angenommen. Der Werbetreibende ist genau zu bezeichnen. Die myky AG ist berechtigt, von Agenturen einen Mandatsnachweis resp. eine Vertretungsvollmacht zu verlangen. Die myky AG behält sich zudem vor, mit dem Werbetreibenden direkt in Kontakt zu treten und ihm eine Kopie des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung zukommen zu lassen. Die Agentur ist dafür verantwortlich, ihren Kunden über seine Pflichten und Rechte, die sich aus sämtlichen Vertragsbestandsteilen ergeben, zu informieren.

Der von einer Agentur vertretene Werbetreibende kann sich gegenüber der myky AG nur durch Zahlung an die myky AG von seiner Zahlungsverpflichtung befreien. Allfällige Streitigkeiten des Werbetreibenden gegen seine Agentur sind Bestandteil der bilateralen Rechtsbeziehung zwischen diesen Parteien und können der myky AG nicht entgegengehalten werden.

4.          Abschluss von Werbeaufträgen

Ein Werbeauftrag kommt rechtswirksam zu Stande, wenn eine schriftlich bzw. per E-Mail gestellte Offerte der myky AG durch den Werbetreibenden bzw. dessen Agentur in Stellvertretung schriftlich bzw. per E-Mail bestätigt wird. Offerten der myky AG stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der verfügbaren Werbeplätze.

5.          Ablehnungs- und Rückweisungsrecht / Anpassungsvorbehalt

Die myky AG hat jederzeit das Recht,

  • Werbeaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen;
  • rechts- oder sittenwidrige Inhalte der Werbemittel nach eigenem Ermessen, ohne Vorankündigung, ohne Rücksprache mit dem Vertragspartner und mit sofortiger Wirkung von der Webseite zu entfernen; 
  • die Platzierung, die Grösse, das Format des Werbemittels sowie den Begleittext (inkl. Überschrift und Artikel) anzupassen.

6.          Beizug von Dritten durch die myky AG

Die myky AG ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen Dritte beizuziehen.

7.          Bereitstellung der Werbemittel durch den Vertragspartner

Der Vertragspartner ist verpflichtet, der myky AG die für die Aufschaltung der Werbung notwendigen Werbemittel, auch innerhalb einer laufenden Kampagne, spätestens 7 Arbeitstage vor dem bestätigten Aufschaltungstermin (Kampagnenstart) auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.

Die schriftliche Verschiebung eines vereinbarten Aufschaltzeitpunkts ist nur bis 10 Arbeitstage vor dem zunächst vereinbarten Aufschalttermin möglich und steht unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazitäten.

Die Anlieferung der Werbemittel erfolgt auf die in der Offerte / Auftragsbestätigung festgelegte Adresse.

Die Folgen zu spät gelieferter oder mangelhafter Werbemittel trägt der Vertragspartner.

Bei nicht ordnungsgemässer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die Einhaltung des vereinbarten Aufschalttermins oder das Erfüllen der vereinbarten Leistung übernommen. Der volle Vergütungsanspruch der myky AG bleibt auch dann bestehen, wenn die Schaltung des Werbemittels verspätet oder nicht erfolgt.

8.          Gewährleistung des Vertragspartners

Der Vertragspartner trägt für die von ihm zur Veröffentlichung an die myky AG gegebenen Werbemittel und deren Inhalte die alleinige Verantwortung.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Werbemittel, Inhalte, Produkte und sonstigen Informationen auf ihre Rechtmässigkeit hin zu prüfen und leistet Gewähr dafür.

Der Vertragspartner gewährleistet zudem, dass die Werbemittel bzw. Werbeinhalte weder direkt noch indirekt (insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) Rechte Dritter verletzen und dass er über sämtliche zur Herstellung und Publikation der Werbemittel nötigen Rechte verfügt.

Sollten die myky AG oder Organmitglieder und Mitarbeitende der myky AG wegen der Rechtswidrigkeit von Informationen, der Verletzung von Rechten Dritter oder des Fehlens der erforderlichen Rechte straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, stellt der Vertragspartner die Betroffenen von allen Ansprüchen frei und hält sie vollumfänglich schad- und klaglos (inkl. Verfahrenskosten sowie gerichtliche wie aussergerichtliche Anwaltskosten).

9.          Übertragung von Schutzrechten

Der Vertragspartner überträgt der myky AG sämtliche für die Nutzung der Werbung in den gebuchten Plattformen erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrages erforderlichen Umfang.

Der Vertragspartner räumt myky AG das Recht ein, die Werbemittel wo nötig mit der Bezeichnung Werbung oder dergleichen zu versehen und Kopien der Werbung aufzubewahren.

10.      Gewährleistung und Haftung der myky AG

Die myky AG gewährleistet unter Vorbehalt von Ziffer 7 eine termingerechte und dem üblichen Stand der Technik entsprechende Publikation des Werbemittels.

Der Vertragspartner hat die Publikation der Werbemittel binnen 24 Stunden nach dem Aufschaltungsbeginn zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Vertragspartner die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt die Schaltung des Werbemittels sowie ggf. des Begleittextes als genehmigt.

Eine Haftung der myky AG wird für Schäden aller Art soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

11.      Vergütung

Die Entschädigung für die Leistungen des Anbieters wird im Vertrag festgelegt und versteht sich in Schweizer Franken. Die Entschädigung deckt alle Leistungen ab, die zur Vertragserfüllung gehören (einschliesslich MwSt.).

Die Rechnungen sind ab Rechnungsstellung fällig und innert 30 Tage zu begleichen. Der Vertragspartner fällt anschliessend ohne Mahnung in Verzug.

Bei Zahlungsverzug werden dem Vertragspartner die üblichen gesetzlichen Verzugszinsen und die Spesen für das Inkasso in Rechnung gestellt. Die myky AG ist zudem berechtigt, den Werbeauftrag des Vertragspartners per sofort zu stoppen. Der Zahlungsanspruch bleibt dessen ungeachtet Bestehen.

Bezahlt der Vertragspartner trotz Mahnung die Rechnung nicht, so ist die myky AG berechtigt, den Werbeauftrag fristlos zu kündigen. Der Vertragspartner hat die myky AG in der Höhe der vereinbarten Vergütung schadlos zu halten.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Gegenforderungen gegenüber myky AG zur Verrechnung zu bringen.

12.      Vertragsdauer

Der Werbeauftrag endet  

  • mit Ablauf der vertraglich festgelegten Laufzeit; 
  • mit Einstellung des gebuchten Werbeträgers oder des Formats des Werbemittels durch die myky AG. Die Vergütung wird diesfalls pro rata temporis zurückerstattet.

13.      Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile dieser Vertragsbedingungen nicht beeinträchtigt. Die myky AG wird in diesem Fall unverzüglich die betroffene Bestimmung durch eine zulässige und wirksame Regelung ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

14.      Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Die in diesen Bedingungen enthaltenen Vereinbarungen unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern. Etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Werbeauftrags ergeben, sind in gegenseitigem Bemühen auf gütlichem Weg beizulegen.

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