Welche Steuern muss ich mit Eigenheim in der Schweiz zahlen?

Welche Steuern muss ich zahlen 1

Ein eigenes Haus zu haben ist für viele ein Lebenstraum. Doch mit dem Eigenheim kommen auch steuerliche Pflichten. In diesem Artikel erfährst du, welche Steuern Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer in der Schweiz zahlen müssen – verständlich erklärt und praxisnah aufbereitet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigenmietwert: Fiktives Einkommen, das du versteuern musst. Am 28. September 2025 hat die Schweizer Bevölkerung der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt – Umsetzung frühestens 2028.
  • Abziehbare Kosten: Hypothekarzinsen sind voll abziehbar (nur Zinsen, keine Tilgung). Kosten für Unterhalt: Werterhaltende Arbeiten (z. B. Heizung, Fenster) sind abziehbar; wertvermehrende (z. B. Sauna, Wintergarten) nicht.
  • Energetische Sanierung: Abziehbar sind Kosten zum Beispiel für Wärmedämmung, Solaranlagen, Heizungsersatz, Planungskosten.
  • Vermögenssteuer: Das Eigenheim zählt zum steuerbaren Vermögen (zum amtlichen Steuerwert, je nach Kanton).
  • Grundstückgewinnsteuer: Sie wird fällig beim Verkauf der Immobilie, abhängig vom Verkaufsgewinn.
  • Handänderungssteuer: In einigen Kantonen fällig beim Eigentumswechsel.

1. Eigenmietwert: Fiktives Einkommen versteuern

Wenn du dein Haus selbst bewohnst, musst du den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern.

Was ist der Eigenmietwert?

Der Eigenmietwert entspricht einem geschätzten Mietzins, den du zahlen würdest, wenn du dein Eigenheim mieten würdest.

  • Höhe: Meistens 60–70 % des marktüblichen Mietwertes.
  • Steuerwirkung: Er erhöht dein steuerbares Einkommen, erlaubt aber gleichzeitig Abzüge wie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten.

Tipp: Ab 2028 entfällt der Eigenmietwert, die Steuerersparnis hängt dann von der Art deiner Immobilie und deinen Renovationskosten ab.

Abziehbare Kosten: Hypothekarzinsen und Unterhalt

Da der Eigenmietwert zum Einkommen zählt, erlaubt das Steuerrecht gewisse Abzüge, die die Steuerlast mindern.

Diese Abzüge mindern also nicht die Vermögenssteuer oder Grundstückgewinnsteuer, sondern konkret die Einkommenssteuer auf Bundes- und Kantonsebene.

Hypothekarzinsen

  • Die Zinsen, die du für deine Hypothek zahlst, können voll vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
  • Achtung: Nur Zinsen sind abziehbar, nicht die Tilgung.

Unterhaltskosten 

  • Abziehbar sind Arbeiten, die den bestehenden Zustand der Immobilie erhalten.
  • Alternativ Pauschalabzug (10–20 % des Eigenmietwerts).
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Übersicht abziehbare (werterhaltende) Unterhaltskosten

Diese Kosten dienen der Instandhaltung oder dem Erhalt des bisherigen Zustands der Immobilie. Sie sind in der Steuererklärung voll abzugsfähig.

Kategorie

Beispiele

Malerarbeiten

Innen- und Aussenanstriche

Sanitäranlagen

Ersatz von WC, Badewanne, Dusche

Heizung

Austausch der Heizanlage, Wartung

Fenster und Türen

Erneuerung beschädigter Fenster oder Haustüren

Dach & Fassade

Reparaturen oder Erneuerung von Dachziegeln, Fassadenverputz

Elektrik

Erneuerung von Leitungen oder Sicherungskasten

Bodenbeläge

Ersatz von Teppichen, Parkett oder Platten

Schädlingsbekämpfung

z. B. gegen Holzschädlinge im Dachstuhl

Kosten für Serviceverträge

Heizungswartung, Boilerentkalkung usw.

Übersicht nicht abziehbare (wertvermehrende) Unterhaltskosten

Diese Ausgaben steigern den Wert der Immobilie – sie sind nicht abzugsfähig als Unterhalt.

Kategorie

Beispiele

Luxusausstattung

Whirlpool, Sauna, Smart-Home-Systeme

Anbauten / Ausbauten

Wintergarten, zusätzlicher Stock, neuer Balkon

Erstmalige Einrichtung

Erstinstallation einer Geschirrspülmaschine oder Alarmanlage

Landschaftsgestaltung

Neue Gartenanlage, Biotop, Poolbau

Neubauten / Umnutzung

Ausbau von Estrich oder Keller zu Wohnräumen

Reine Schönheitsverbesserungen

Luxus-Küchen, High-End-Materialien (Marmor statt Fliesen)

Reinigungsarbeiten

Fensterputzen, Umzugsreinigung

Tipp

Wenn du eine grössere Renovation planst, lohnt es sich, von Anfang an zu unterscheiden, welche Arbeiten werterhaltend und welche wertvermehrend sind. Du kannst dann gezielt die werterhaltenden Ausgaben steuerlich geltend machen.

Wichtig: Welche Unterhaltskosten abziehbar sind und welche nicht, kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Eine Fachperson kann dir zu den für dich geltenden Regelungen Auskunft geben.

Sonderfall: Energetische Sanierungen

In der Schweiz gelten bei energetischen Sanierungen besondere steuerliche Regelungen, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern attraktive Abzugsmöglichkeiten bieten – allerdings nur für bestimmte Massnahmen. 

Diese energiesparenden oder umweltschonenden Investitionen sind in fast allen Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehbar:

Kategorie

Beispiele

Wärmedämmung

Fassade, Dach, Kellerdecke, Aussenwände

Fenster

Ersatz durch energieeffiziente Fenster (z. B. Dreifachverglasung)

Heizsysteme

Ersatz von Öl-/Gasheizung durch Wärmepumpe, Holzheizung oder Fernwärmeanschluss

Solaranlagen

Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (auch Batteriespeicher oft abziehbar)

Lüftungssysteme

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung

Gebäudeautomationen

Energiemanagementsysteme, smarte Heizungssteuerung

Entsorgung

Rückbau oder fachgerechte Entsorgung alter, fossiler Anlagen

Planungskosten

Energieberatung, Baubewilligungen, Fachplanung (sofern direkt mit Sanierung verbunden)

Wichtig: Die Kosten müssen energetisch motiviert und durch Rechnungen belegbar sein.

 

Die folgenden Ausgaben werden nicht als energetische Sanierung anerkannt, auch wenn sie im Zuge einer Modernisierung anfallen:

Kategorie

Beispiele

Komfort- oder Luxusverbesserungen

Smart-Home-Systeme ohne Energiesparfunktion, Designradiatoren

Neue Wohnfläche

Ausbau Dachgeschoss oder Keller – auch wenn gut isoliert

Klimaanlagen

Wenn sie nicht primär als Heizungsersatz dienen

Wertvermehrende Kombinationen

Neues Bad zusammen mit Heizungsersatz – Bad zählt nicht

Unverhältnismässige Kosten

Sanierung ohne erkennbaren energetischen Nutzen (z. B. überdimensionierte Anlage)

Reine Wartungs- oder Servicekosten

Regelmässiger Heizungsservice, Reinigung von PV-Modulen

Mieterausbauten

Investitionen durch Mieter (nicht Eigentümer)

Abstimmungsergebnis 2025: Eigenmietwert wird abgeschafft


Am 28. September 2025 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen. Die Reform wird voraussichtlich frühestens im Januar 2028 in Kraft treten. Damit entfällt der Eigenmietwert künftig.

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2. Die Vermögenssteuer auf das Eigenheim

Dein Haus zählt zum steuerbaren Vermögen.

Deine Liegenschaft wird zum amtlichen Steuerwert bewertet, der meist unter dem Marktwert liegt. Dieser Wert wird jährlich mit deinem gesamten Vermögen versteuert. Der genaue Steuersatz variiert je nach Kanton und Gemeinde.

3. Die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf

Beim Verkauf fällt in den meisten Kantonen die Grundstückgewinnsteuer an.

Besteuert wird: Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis (abzüglich Investitionen und Verkaufsnebenkosten).

Besonderheiten: Die Steuer ist progressiv: Je länger die Eigentümerin oder Eigentümer der Immobilie warst, desto niedriger der Steuersatz.

Spezialfall: Bei Erbschaften oder Schenkungen ist oft ein Steueraufschub möglich.

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4. Je nach Kanton: Handänderungssteuer

Einige Kantone erheben beim Eigentumswechsel eine Handänderungssteuer, die zusätzlich fällig wird.

  • Höhe und Regelungen unterscheiden sich stark nach Kanton
  • Teilweise fix, teilweise prozentual vom Kaufpreis

Fazit: Steuern auf Eigenheim in der Schweiz

Wer in der Schweiz Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist, wird steuerlich an mehreren Stellen zur Kasse gebeten. Die wichtigsten Steuern auf Wohneigentum fallen je nach Situation an – etwa während der Nutzung, beim Verkauf oder bei Eigentumsübertragung.

Die folgende Übersicht zeigt dir kompakt, welche Steuerarten für Wohneigentümerinnen und -eigentümer relevant sind und wann sie fällig werden:

Steuerart

Zeitpunkt

Bemerkung

Eigenmietwert

jährlich

als Einkommen zu versteuern

Vermögenssteuer

jährlich

auf amtlichen Steuerwert

Grundstückgewinnsteuer

beim Verkauf

auf Verkaufsgewinn, Besitzdauer kann Steuersatz senken

Handänderungssteuer

bei Eigentumsübertragung

kantonal unterschiedlich

 

Experte in diesem Artikel: Christoph Lehmann

Christoph Lehmann ist Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung von finanzfokus. Er berät Kundinnen und Kunden in den Bereichen Versicherung und Finanzberatung -  und ist Spezialist im Thema Steuern rund ums Eigenheim.

 

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