Schwarzarbeit und ihre Folgen
Es mag verlockend erscheinen, den bürokratischen Aufwand zu umgehen und die Reinigungskraft schwarz zu beschäftigen. Schliesslich muss man so auch keine Versicherungskosten tragen. Allerdings kann dieses Vorgehen gravierende Folgen haben. Abgesehen davon, dass man so der Reinigungskraft ihr Anrecht auf Sozialleistungen entzieht, trägt man auch als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber erhebliche Risiken.
Im Falle einer Aufdeckung der Schwarzarbeit müssen in der Schweiz alle Sozialversicherungsbeiträge inklusive Verzugszins rückwirkend bezahlt werden. Zudem drohen hohe Bussen, und in schwerwiegenden Fällen sind sogar Freiheitsstrafen möglich.
Sollte es ausserdem zu dem nicht unwahrscheinlichen Fall kommen, dass die Reinigungskraft bei der Arbeit einen Unfall erleidet, im Haushalt lauern bekanntlich viele Gefahren, dann muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dafür aus eigener Tasche aufkommen.
Es ist also im Interesse von Arbeitnehmenden sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, ein korrektes Arbeitsverhältnis zu pflegen.
Falls dir Zeit oder Motivation fehlen, dich um die bürokratischen Belange zu kümmern, steht dir die Option offen, einen Servicedienstleister zu beauftragen. Dieser übernimmt zuverlässig sämtliche administrativen Aufgaben und stellt sicher, dass alles rechtskonform abläuft.