myky

Nachbarrecht Schweiz: Regeln für Garten, Lärm und Grundstück

Im Überblick
Nachbarn im Gespräch als Symbolbild für Nachbarrecht in der Schweiz.  ihm streiten.

Das Nachbarrecht regelt das Zusammenleben zwischen Eigentümerinnen und Eigentümern benachbarter Grundstücke. Erfahre, welche Regeln für Lärm, Garten, Bäume, Grundstücksgrenzen, Zufahrten und weitere häufige Streitfragen in der Schweiz gelten.

Nachbarrecht verstehen

Auslöser für Streit

Das Nachbarrecht schreibt allen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern vor, ihr Eigentum so zu nutzen, dass daraus keine übermässigen Einwirkungen für ihre Nachbarinnen und Nachbarn erwachsen (Artikel 684 ZGB). Dazu zählen beispielsweise

  • lästige Gerüche
  • Russ
  • Staub oder Rauch
  • Lärm
  • Abwasser
  • Lichtentzug
  • Einwirkungen, die das ästhetische Empfinden verletzen

So weit, so klar. Schwieriger ist es, die Übermässigkeit und damit Unzulässigkeit zu beurteilen. Welche Immissionen als zumutbar oder unzumutbar gelten, ist abhängig vom Ortsgebrauch, der Lage und dem Grundstück.

Immissionen sind störende Einwirkungen wie Lärm, Gestank oder Rauch, meistens von einem Grundstück auf das andere. Das Recht unterscheidet materielle, ideelle und negative Immissionen:

  • Materielle Immissionen sind körperliche Einwirkungen, zum Beispiel laute Musik, Partylärm und Rauch vom Grillabend der Nachbarinnen und Nachbarn oder ein Schweinestall in der Nähe. Solche Einwirkungen sind die häufigsten Gründe für Streit unter Nachbarinnen und Nachbarn.
  • Ideelle Immissionen lösen ein psychisches Unwohlsein aus. Beispielsweise, wenn in der Nachbarschaft ein Bordell eröffnet wird.
  • Negative Immissionen nehmen jemandem etwas weg. Zum Beispiel die Aussicht oder Sonne, wenn die Nachbarinnen und Nachbarn einen Baum pflanzen oder eine Mauer bauen. Solche Immissionen wirken weder körperlich noch psychisch, sind aber ein häufiger Grund für Streit.

Das Gericht muss abklären, ob die Immissionen objektiv gesehen das normale Mass übersteigen und die Nachbarinnen und Nachbarn unzumutbar belästigen oder ob die Nachbarinnen und Nachbarn die Immissionen dulden müssen. Solche Entscheidungen sind stark ermessensabhängig. Darum sollten sich die Nachbarinnen und Nachbarn wenn möglich gütlich einigen. Der Gang vor die Richterin oder den Richter ist zeitaufwendig und kostspielig, der Ausgang ungewiss.

Wenn Nachbarn streiten, fällt häufig der Begriff «übermässig». Artikel 684 ZGB verpflichtet dich, auf alle übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu verzichten. Untersagt sind schädliche und nicht gerechtfertigte Immissionen. Was übermässig ist, ist nicht definiert. Das entscheidet das Gericht – und hat viel Ermessensspielraum. Das Gericht muss abklären, ob die Immissionen objektiv gesehen das normale Mass übersteigen und die Nachbarn unzumutbar belästigen oder ob du die Immissionen dulden musst.

Beseitigungsklage oder Unterlassungsklage

Auf dem Rechtsweg kann sich der oder die Belästigte mit einer Beseitigungsklage gegen die Überschreitungen des Eigentumsrechts wehren oder mit einer Unterlassungsklage Schutz vor künftigen Überschreitungen verlangen (Artikel 679 ZGB). Darüber hinaus kann die Nachbarin oder der Nachbar Schadenersatz für entstandene finanzielle Beeinträchtigungen geltend machen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem kantonalen Prozessrecht.

Nachbarrecht, Mietrecht und Stockwerkeigentum

Nachbarrecht für Mieterinnen und Mieter

Streitigkeiten mit Nachbarn im selben Haus regelt das Mietrecht. Mieterinnen und Mieter, die sich durch andere Mieterinnen und Mieter gestört fühlen, müssen sich an die Vermieterin oder den Vermieter wenden und ihre Mängelrechte geltend machen.

Das Nachbarrecht regelt das Verhältnis mit Nachbarn anderer Grundstücke. Bei übermässigen Immissionen wie Lärm oder Gestank, die von Nachbarn auf einem benachbarten Grundstück stammen, können sich Mieterinnen und Mieter mit einer nachbarrechtlichen Klage wehren – oder sich an ihre Vermieterin oder ihren Vermieter wenden und Mängelrechte geltend machen, weil sie laut Mietrecht Anspruch auf den ungestörten Gebrauch der Mietsache haben. Zu diesen Mängelrechten gehört das Recht auf die Beseitigung des Mangels. Die Vermieterin oder der Vermieter muss den Mangel beheben, selbst wenn sie oder er ihn nicht selber verursacht hat. Die Mieterin oder der Mieter hat das Recht auf eine Herabsenkung des Mietzinses für die Dauer des Mangels. Bei einem schwerwiegenden Mangel hat die Mieterin oder der Mieter sogar das Recht auf eine fristlose Kündigung. Das Recht, dass die Vermieterin oder der Vermieter einen Rechtsstreit mit Dritten übernimmt, zum Beispiel mit der Nachbarin oder dem Nachbarn, gehört ebenfalls zu den im OR festgehaltenen Mängelrechten.

Nachbarrecht bei Stockwerkeigentum

Die Nutzung der gemeinschaftlichen Teile wird in vielen Stockwerkeigentümergemeinschaften im Reglement und allenfalls in der Hausordnung geregelt. Für Immissionen wie Lärm gilt beispielsweise, dass sie nicht übermässig sein dürfen. Die Definition der Übermässigkeit richtet sich nach dem Gesetz, dem Stockwerkeigentümerreglement und, falls vorhanden, der Hausordnung. Gut zu wissen: Für Mieterinnen und Mieter, die eine Eigentumswohnung gemietet haben, gelten dieselben Pflichten wie für die Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer.

Wenn sich zwei Miteigentümerinnen oder Miteigentümer streiten, sollten die Parteien zunächst versuchen, sich in einem Gespräch gütlich zu einigen. Häufig reicht es aus, die Nachbarin oder den Nachbarn darauf hinzuweisen, wie das Gesetz, Reglement oder Hausordnung die Situation sieht. Reicht das nicht, kann die unzufriedene Eigentümerin oder der unzufriedene Eigentümer sein Anliegen der Stockwerkeigentümerversammlung vortragen. Falls sie nicht in ihrem Sinn entscheidet, stehen ihr oder ihm rechtliche Schritte wie die nachbarrechtliche Klage oder die Besitzschutzklage offen.

Hausdossier V 2 500x500px Pos

Wie behältst du den Überblick über dein Wohneigentum?

Wo bewahre ich wichtige Dokumente auf? Wann ist welche Wartung fällig? Wie plane ich eine Sanierung richtig? Genau hier setzt myky an und schafft mit dem myky-Dossier Klarheit und Zugriff auf alles Wichtige an einem zentralen, sicheren Ort.

Nachbarrecht für Mieterinnen und Mieter im Stockwerkeigentum

Was kann eine Mieterin oder ein Mieter unternehmen, wenn in der Liegenschaft auch Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer wohnen und eine oder einer von ihnen sie oder ihn stört? Als Sofortmassnahme kannst du direkt mit der störenden Nachbarin oder dem störenden Nachbarn reden oder, wenn es wirklich nicht anders geht, die Polizei aufbieten. Ausserdem steht dir als Mieterin oder Mieter das Mietrecht zur Verfügung, du kannst dich an deine Vermieterin oder deinen Vermieter wenden.

Häufige Streitfragen im Nachbarrecht

Probleme im Gespräch lösen

Rede mit deinen Nachbarinnen und Nachbarn, wenn dich etwas stört. Oft realisieren Menschen nicht, was sie bei anderen auslösen oder bewirken. Die meisten Probleme lassen sich im Gespräch lösen. Wenn nicht, bleibt nur die Anwältin oder der Anwalt oder der Gang vor Gericht. Das solltest du aber nur im Notfall in Betracht ziehen. Zum einen könntest du den Streitfall verlieren, zum anderen – und das ist viel gravierender – belastet ein Prozess das Verhältnis zu deinen Nachbarinnen und Nachbarn für immer. Und als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer, besonders als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer, kannst du nicht so einfach und schnell umziehen und neue Nachbarinnen und Nachbarn finden wie als Mieterin oder Mieter. 

Service Teaser Experten

Suchst du die richtigen Expertinnen oder Experten für dein Projekt?

Finde geprüfte Fachpersonen in deiner Nähe und erhalte Unterstützung für deine Sanierung oder Modernisierung.

Garten, Bäume und Tiere im Nachbarrecht

Nachbarrecht im Garten

Während dir als Eigenheimbesitzerin oder Eigenheimbesitzer bei der Innengestaltung deines Hauses kaum nachbarrechtliche Grenzen gesetzt sind, gilt es im Garten auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen. Dies gilt zum Beispiel für die Bepflanzung des Gartens, wo die – sehr unterschiedlichen – kantonalen Gesetze Mindestabstände für Bäume zum Nachbargrundstück vorsehen und bei Sträuchern und Hecken zudem oftmals auch Maximalhöhen gelten.
Erfahre hier, welche Regeln bei Bäumen und Sträuchern im Nachbarrecht gelten. 

Merkliste Grenzabstände

myky Projektvorlagen Illu  ScaleWidthWzkwMF0

Merkliste Grenzabstände

Nutze unsere praktische Merkliste (Word), um die Regeln zu den Grenzabständen im Garten im Blick zu behalten.

Mehr zum Thema

Merkliste herunterladen

Nutze unsere praktische Merkliste (Word), um die Regeln zu den Grenzabständen im Garten im Blick zu behalten.

Laub von Nachbars Bäumen

Laubfall und Nadelfall sind im Herbst so normal wie der Morgennebel. Sie gelten in der Regel weder als übermässig noch als schädigend. Darum geht die Rechtsprechung auch nicht davon aus, dass Laub von Nachbars Bäumen andere Grundstücke erheblich beeinträchtigt. Besonders in Einfamilienhausquartieren mit grossen Gärten und vielen Bäumen gilt Laub im Herbst als ortsüblich.
Was also tun mit dem Laub vom Nachbarn? 

Tierhaltung im Nachbarrecht

In der Schweiz lebt in jedem dritten Haushalt ein Haustier. Haustiere erfreuen ihre Besitzerinnen und Besitzer, stellen aber manchmal das Verhältnis zu den Nachbarn auf die Probe. Wer sich durch Lärm oder Gestank gestört fühlt, sollte erst das Gespräch mit der Tierbesitzerin oder dem Tierbesitzer suchen.
Das gilt bei der Haltung von Haustieren im Nachbarrecht.

Lärm und Nutzung im Aussenbereich

Lärm im Garten

Dass spielende Kinder oder eine gemütliche Grillparty im Garten oder auf dem Balkon nicht nur Freude verbreiten, davon zeugen zahlreiche Nachbarschaftsstreitigkeiten. Grillieren kann Rauch und unangenehme Gerüche verursachen, Kohle- und Holzpartikel schwirren durch die Gegend und die vielen Stimmen, unterlegt von Musik, erzeugen eine ordentliche Geräuschkulisse. All das kann, wenn es übermässig vorkommt, die Nachbarn belästigen. 
Wir sagen dir, was im Garten erlaubt ist, damit es mit den Nachbarn klappt.

Parkplätze, Tiefgarage und Zufahrt

Parkplatz-Benützung

Du kommst nach Hause und stellst fest, dass ein fremdes Auto auf deinem Parkplatz steht. Oder du willst gerade aufbrechen und ein unbekanntes Fahrzeug hat dich zugeparkt. Natürlich ist das ärgerlich. Unser Tipp: Bleib ruhig. Vielleicht hat die Fahrerin oder der Fahrer das Auto nur kurz verlassen und kehrt gleich wieder zurück? Oft löst sich das Problem von selbst, ohne dass du weitere Massnahmen ergreifen musst. 
Diese Rechte und Regeln gelten rund um den Privatparkplatz in der Schweiz.

Streitpunkt Besucherparkplatz

Kein Gesetz regelt, wie Besucherparkplätze genutzt werden dürfen. Für Mieterinnen und Mieter gilt, was im Mietvertrag steht, für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, was im Stockwerkeigentümerreglement steht ­– und für Mieterinnen und Mieter sowie für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer, was in der Hausordnung oder in der Parkplatzordnung steht, wenn es denn eine gibt. Klar ist lediglich, dass Besucherparkplätze für Besucherinnen und Besucher reserviert sind.
Mehr zu Regeln und Nutzung beim Besucherparkplatz. 

Tiefgarage ist keine Lagerhalle

Immer wieder gibt es unter Mieterinnen und Mietern oder Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern Streitereien über die Nutzung der Tiefgarage. Grundsätzlich orientiert sich die Frage, was in der Tiefgarage gelagert werden darf und was nicht, an den Brandschutzvorschriften.
Was du über die Nutzung der Tiefgarage im Mehrfamilienhaus wissen musst.

Pflichten rund ums Grundstück

Schnee räumen

Die Schneeräumung vor Haus- und Garagenzufahrten ist stets Sache der Grundeigentümerin oder des Grundeigentümers resp. der Mieterin oder des Mieters. Zu beachten ist, dass der von privaten Grundstücken weggeräumte Schnee weder auf anderweitigem öffentlichem Grund noch auf nachbarlichen Grundstücken abgelagert werden darf – es sei denn, die Nachbarin oder der Nachbar wäre damit einverstanden. 
Hier erfährst du, wer wann, wo und wie den Schnee wegräumen muss.

Häufige Fragen

Themen in diesem Artikel

Artikel teilen

War dieser Artikel hilfreich?

Danke für dein Feedback!

Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuche es später erneut.

Newsletter V2 500x500px Pos

Tipps für dein Zuhause

Abonniere unseren Newsletter und erhalte regelmässig Tipps rund um dein Zuhause.