Wer darf den Besucherparkplatz benutzen?
Wenn Menschen unter einem Dach wohnen, sollten sie Rücksicht nehmen und tolerant sein. Unabhängig davon, ob sie Mieterinnen und Mieter oder Miteigentümerinnen und Miteigentümer sind. Bei der Frage, wer auf einem Parkplatz für Besucherinnen und Besucher parkieren darf, geraten Rücksicht und Toleranz manchmal aus dem Gleichgewicht, wenn die Benutzung nicht geregelt ist. Unproblematisch sind zum Beispiel die täglichen Visiten der Spitex, die wöchentlichen Besuche der Jassrunde oder die Freundin, die gelegentlich bei einer Mieterin oder einem Mieter oder einer Miteigentümerin oder einem Miteigentümer übernachtet. Sobald sie aber mehrmals in der Woche oder jede Nacht ihr Auto auf den Parkplatz für Besucherinnen und Besucher stellt, sollte ihr Freund der Fairness halber einen Parkplatz für sie mieten. Manchmal braucht es bei der Entscheidung auch ein bisschen Fingerspitzengefühl. Zum Beispiel, wenn gute Freundinnen und Freunde oder nahe Verwandte aus dem Ausland eine Mieterin oder einen Mieter oder eine Miteigentümerin oder einen Miteigentümer besuchen und ihr Auto länger als üblich stehen lassen.