Katzen sind anders als Hunde
Katzen streifen durch die Nachbarschaft, jagen, markieren, raufen sich lautstark mit anderen Katzen. Nicht selten führt dieses für sie völlig natürliche Verhalten zu Streit zwischen Nachbarinnen und Nachbarn. Beispielsweise, wenn die Katze ihr Geschäft im fremden Garten verrichtet, eine tote Maus auf der Terrasse hinterlässt oder durch ein offenes Fenster ins Haus schleicht und dort einen Schaden anrichtet. Da stellt sich die Frage, ob die Katzenbesitzerin oder der Katzenbesitzer für den Schaden haftbar gemacht werden kann.
Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein. Das Nachbarrecht besagt zwar, dass alle ihr Eigentum so nutzen dürfen, dass daraus keine übermässigen Einwirkungen für die Nachbarschaft entsteht. Trotzdem ist die Situation mit Katzen anders als mit Hunden, weil sie weder beaufsichtigt noch domestiziert werden können. Verrichtet ein Hund seine Notdurft in einem fremden Garten, muss seine Besitzerin oder sein Besitzer den Kot wegräumen. Nicht mit Katzen. Ausserdem ist es in Quartieren mit vielen Katzen unmöglich, Verunreinigungen einer bestimmten Katze zuzuordnen. Immerhin wohnt in jedem fünften Haushalt eine Katze.