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Lärm in der Nachbarschaft: Das ist erlaubt

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Eine grössere Grillparty bei den Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarn zu umgehen.

Im Sommer verbringen wir viel Zeit im Garten. Dabei verursacht nicht nur das Rasenmähen Lärm, sondern auch die spielenden Kinder und das Grillfest. Wir sagen dir, was im Garten erlaubt ist, damit es mit den Nachbarinnen und Nachbarn klappt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lärm im Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange er nicht übermässig ist. Das betrifft Grillpartys, spielende Kinder oder Gespräche im Freien, entscheidend ist die Rücksichtnahme auf Nachbarinnen und Nachbarn.
  • Während der gesetzlichen Ruhezeiten von etwa 22.00 bis 06.00 oder 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt besondere Zurückhaltung. Nach 22.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten, Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht hörbar sein.
  • Beim Rasenmähen und anderen lärmigen Arbeiten gelten zusätzliche Einschränkungen. Über Mittag, am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen in der Regel verboten, auch Laubbläser sind davon betroffen.

Lärm und Rücksichtnahme im Garten

Des einen Freud, des andern Leid. Dass eine gemütliche Grillparty im Garten oder auf dem Balkon nicht nur Freude verbreitet, davon zeugen zahlreiche Nachbarschaftsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang. Grillieren kann Rauch und unangenehme Gerüche verursachen, Kohle- und Holzpartikel schwirren durch die Gegend und die vielen Stimmen, unterlegt von Musik, erzeugen eine ordentliche Geräuschkulisse. All das kann, wenn es übermässig vorkommt, die Nachbarinnen und Nachbarn belästigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sich als Eigentümerin oder Eigentümer auf dem eigenen Grundstück oder als Mieterin oder Mieter auf dem Balkon, einem Gartenanteil oder einer anderen Aussenfläche aufhält, die ausschliesslich den Bewohnenden einer bestimmten Wohnung zur Verfügung steht. Auch diese Bereiche sind Privatsphäre und können grundsätzlich nach Belieben genutzt werden.

Regeln für die Grillparty

Das Zivilgesetzbuch und das Obligationenrecht halten fest, dass jede Person verpflichtet ist, sich aller übermässigen Einwirkung auf das Eigentum der Nachbarinnen und Nachbarn zu enthalten und dass alle schädlichen und nicht gerechtfertigten Einwirkungen – wozu auch Lärm gehört - verboten sind. Generell muss auf Hausbewohnende und Nachbarinnen und Nachbarn Rücksicht genommen werden. Das Gesetz untersagt also übermässige Lärm-, Rauch- oder Licht-Immissionen. Was übermässig ist und was nicht, ist jedoch häufig Ermessenssache. So lässt es sich kaum vermeiden, dass die Nachbarinnen und Nachbarn riechen können, wenn grilliert wird. Wenn Kinder spielen, tun sie das halt meistens lautstark. Und steigt ab und zu eine Party, ist eine gewisse Lärmbelastung unvermeidlich.

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Diese Ruhezeiten gelten im Garten

Gegen all diese verschiedenen Arten des Verweilens im Garten ist nichts einzuwenden, solange man sich dabei an das gängige Lärmverbot hält, welches Ruhezeiten von ca. 22.00 bis 06.00 oder 07.00 Uhr morgens vorsieht. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Rücksicht zu nehmen.

Wenn die Grillparty bis nach 22.00 Uhr dauert, ist es ratsam, dies vorgängig mit den Nachbarinnen und Nachbarn abzumachen, denn spätestens nach 22.00 Uhr müsste man eigentlich auf Zimmerlautstärke zurückgehen oder die Gesellschaft in das Wohnungsinnere verlegen. Nach Eintritt der Nachtruhezeit ist aber auch hier die Zimmerlautstärke zu beachten. D.h., Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht gehört werden.

Rücksicht auf Nachbarn zahlt sich aus

Eine grössere Grillparty bei den Nachbarinnen und Nachbarn anzukündigen, ist oftmals ein guter Weg, unangenehme Situationen mit genervten Nachbarinnen und Nachbarn zu umgehen.

Im Interesse des nachbarschaftlichen Friedens ist aber auch beim Grillieren eine gewisse Zurückhaltung angesagt, sowohl im Garten als auch auf dem Balkon. Wenn alle Beteiligten den gesunden Menschenverstand walten lassen und jede Person Mass hält, lassen sich so manche Nachbarschaftskonflikte vermeiden.

Unser Tipp: Damit sich deine Nachbarinnen und Nachbarn von deinem Grillfest nicht gestört fühlen, lade sie doch gleich mit ein!

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Rasenmähen: Sicher nicht am Sonntag!

Verfügt man nicht gerade über ein elektrisches Modell, verursacht auch das Rasenmähen viel Lärm. Deshalb gelten für lärmige Arbeiten am Haus oder im Garten ergänzende Ruhezeiten. Auch wenn der Rasen einen Schnitt benötigt, musst du also Rücksicht nehmen. Montag bis Freitag von 12.00 - 13.00 Uhr und von 19.00 - 07.00 Uhr, am Samstag von 12.00 - 13.00 Uhr und ab 17.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen ist das Rasenmähen generell verboten. Übrigens: Gleiches gilt auch für Laubbläser…!

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