Das Wichtigste in Kürze
- Lärm im Garten ist grundsätzlich erlaubt, solange er nicht übermässig ist. Das betrifft Grillpartys, spielende Kinder oder Gespräche im Freien, entscheidend ist die Rücksichtnahme auf Nachbarinnen und Nachbarn.
- Während der gesetzlichen Ruhezeiten von etwa 22.00 bis 06.00 oder 07.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen gilt besondere Zurückhaltung. Nach 22.00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten, Gespräche dürfen in anderen Wohnungen nicht hörbar sein.
- Beim Rasenmähen und anderen lärmigen Arbeiten gelten zusätzliche Einschränkungen. Über Mittag, am Abend sowie an Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen in der Regel verboten, auch Laubbläser sind davon betroffen.