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Privatparkplatz: Rechte und Regeln in der Schweiz

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Mehrere Autos stehen auf einem privaten Parkplatz und veranschaulichen das Thema Falschparken auf Privatgrund.

Kommt dir das bekannt vor? Du kommst nach einem langen Tag nach Hause und stellst fest, dass ein fremdes Auto auf deinem Parkplatz steht. Oder du willst gerade aufbrechen und ein unbekanntes Fahrzeug hat dich zuparkiert. Erfahre hier, wie du in dieser Situation vorgehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein fremdes Auto auf deinem Privatparkplatz ist ärgerlich, doch bleib zuerst ruhig, prüfe die Situation und suche das Gespräch. Oft handelt es sich um ein Versehen, das sich mit einem kurzen Hinweis oder einer Notiz schnell klären lässt.
  • Wenn die Fahrerin oder der Fahrer nicht auftaucht, kannst du das Nummernschild notieren, Fotos machen und in gewissen Kantonen die Halterdaten über den Autoindex abfragen. In einem Mietshaus unterstützt dich oft die Hausverwaltung bei weiteren Schritten.
  • Du darfst ein Fahrzeug gemäss Zivilgesetzbuch Art. 926 abschleppen lassen, wenn es notwendig und verhältnismässig ist, trägst aber zunächst die Kosten selbst. Das Blockieren des Autos ist hingegen strafbar und kann als Nötigung gelten.
  • Auf privaten Parkplätzen greift die Polizei nicht direkt ein, du kannst jedoch Anzeige erstatten. Möglich sind Bussen bis 2000 Franken sowie eine Umtriebsentschädigung von 52 Franken gemäss Bundesgericht.
  • Um Falschparkieren langfristig zu vermeiden, helfen klare Beschilderungen oder physische Barrieren. In hartnäckigen Fällen kannst du ein gerichtliches Verbot beantragen, was jedoch mit Kosten verbunden ist.

Der erste Schritt: Ruhe bewahren

Natürlich ist es ärgerlich, wenn du deinen Parkplatz blockiert vorfindest - schliesslich hast du dich auf deinen Feierabend auf dem Balkon gefreut und wenig Lust, ihn mit der Jagd nach Falschparkiererinnen und Falschparkierern zu verbringen (siehe auch: Besucherparkplatz). Doch bevor du jetzt die Nerven verlierst, solltest du erst einmal ruhig bleiben und die Situation überprüfen. Vielleicht hat die Fahrerin oder der Fahrer das Auto nur kurz verlassen und kehrt gleich wieder zurück? Ein kurzes Hupen könnte bereits Abhilfe schaffen. Sieh ausserdem nach, ob die Fahrerin oder der Fahrer eine Notiz am Fahrzeug hinterlassen hat. Vielleicht findest du dort eine Telefonnummer oder den Namen der Nachbarin oder des Nachbarn, die oder den sie oder er besucht (siehe auch: Lärm in der Nachbarschaft). Oft löst sich das Problem auf diese Weise von selbst, ohne dass du weitere Massnahmen ergreifen musst.

Wenn die Fahrerin oder der Fahrer nicht auftaucht

Du hast die oben genannten Tipps befolgt, aber von der Fahrerin oder dem Fahrer fehlt weiterhin jede Spur? In diesem Fall kannst du versuchen, sie oder ihn direkt zu kontaktieren. Oft ist das Parkieren auf deinem Platz unbeabsichtigt, und ein freundlicher Hinweis kann ausreichen, um das Problem zu lösen.

Hinterlasse eine höfliche Nachricht am Fahrzeug, in der du darauf hinweist, dass es sich um deinen privaten Parkplatz handelt. Alternativ kannst du die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter über das Nummernschild ermitteln. In verschiedenen Kantonen wie beispielweise Bern und Zürich kannst du dies über den Autoindex gegen eine Gebühr von CHF 1.- tun. Die meisten Menschen werden sich bei einer höflichen Erinnerung entschuldigen und künftig darauf achten, deinen Parkplatz nicht mehr zu blockieren.

Wenn du in einem Mietshaus wohnst, wende dich an deine Hausverwaltung. Diese kann oft schnell reagieren, da sie möglicherweise bereits standardisierte Verfahren oder bewährte Methoden für den Umgang mit Falschparkiererinnen und Falschparkierern hat. In vielen Fällen übernimmt dann die Verwaltung den Aufwand für die Problemlösung, sodass du dich nicht weiter darum kümmern musst.

Zur Sicherheit solltest du stets das Kennzeichen, das Datum und die Uhrzeit notieren sowie Fotos vom Fahrzeug und seiner Position machen. So bist du auf mögliche weitere Vorkommnisse vorbereitet und hast alles dokumentiert.

Keine Lust auf Papierkram und Chaos? Es gibt spezielle Apps, die dir beim Umgang mit Falschparkiererinnen und Falschparkierern helfen. Sie ermöglichen eine einfache Dokumentation direkt in der App und senden alle notwendigen Informationen automatisch an die zuständigen Stellen. So kannst du alles schnell und effektiv verwalten.

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Darfst du das Fahrzeug abschleppen lassen?

Nach Artikel 926 des Zivilgesetzbuches darfst du dich gegen unrechtmässige Beeinträchtigungen wehren, indem du ein falsch parkiertes Fahrzeug abschleppen lässt – sofern dies notwendig ist. Du musst jedoch die Kosten für den Abschleppdienst selbst tragen und kannst diese nur zurückfordern, wenn du nachweisen kannst, dass deine Handlung verhältnismässig war. Das kann im Falle eines Zivilverfahrens langwierig sein. Wenn möglich, solltest du daher besonders beim ersten Verstoss Kulanz zeigen und andere Lösungen in Betracht ziehen.

Achtung: Einfach das Fahrzeug zu blockieren ist keine Lösung – das kann als Nötigung gewertet werden und ist strafbar nach Artikel 181 des Strafgesetzbuches.

Rechtliche Schritte bei Falschparkieren auf Privatparkplätzen

Die Polizei kann auf privaten Parkplätzen nicht direkt eingreifen, da dort nicht die öffentlichen Verkehrsregeln gelten. Du kannst jedoch Anzeige erstatten. Bei einer Anzeige drohen Falschparkiererinnen und Falschparkierern Bussen bis zu 2000 Franken. Zusätzlich kannst du für den Aufwand eine Umtriebsentschädigung verlangen, nicht jedoch für Überwachungsmassnahmen. Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Entschädigung von 52 Franken angemessen ist. Du kannst wählen, ob du eine Entschädigung forderst, die Fahrerin oder den Fahrer anzeigst oder beides tust.

Vorbeugung gegen Falschparkieren

Verhindere, dass es überhaupt zu solchen Situationen kommt. Stelle klar, dass dies dein privater Parkplatz ist. Ein deutlich sichtbares Schild («Privatparkplatz», «Reserviert für BE 999 999») oder physische Barrieren wie Bügel oder Ketten können hilfreich sein.

Falls diese Massnahmen nicht ausreichen, kannst du ein gerichtliches Verbot beantragen. Dazu musst du am Ort des Grundstücks einen Antrag stellen und den Grundbuchauszug sowie die Störung durch Falschparkiererinnen und Falschparkierer nachweisen. Wird der Antrag genehmigt, wird ein Verbotsschild aufgestellt. Beachte, dass die Kosten für das Verfahren und die Beschilderung etwa 1000 Franken betragen können.

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Fazit

In den meisten Fällen klärt sich die Situation von selbst. Zeige zunächst Kulanz, insbesondere beim ersten Vorfall, da es sich häufig um ein Versehen handelt. Schliesslich ersparst du dir so auch selbst einiges an Mühen und Kosten. Wenn ein freundlicher Hinweis nicht ausreicht, kannst du noch immer weitere Massnahmen ergreifen.

Link

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