Erlaubt ist, was nicht stört
Du darfst den Balkon bepflanzen, solange du nur den Innenbereich und die vorgesehenen Blumenkisten bepflanzt. Rankgitter sind erlaubt, solange die Kletterpflanzen nicht an der Fassade wachsen und die Bausubstanz nicht übermässig belasten. Ohne Erlaubnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft darfst du keine Blumenkisten nach aussen hängen.
Du darfst feiern, grillieren und Musik hören, musst aber auf deine Nachbarinnen und Nachbarn Rücksicht nehmen. Achte darauf, dass dein Grillfeuer nicht zu stark raucht, und beachte die Nachtruhe. Das heisst, dass du ab 22 Uhr Gespräche auf Tischlautstärke reduzierst und die Musik leiser stellst oder in deiner Wohnung in Zimmerlautstärke weiterfeierst.
Du darfst Vögel füttern, solange die Fassade nicht durch Vogelkot stark verschmutzt wird und sich keine Nachbarin und kein Nachbar durch lautes Vogelgezwitscher übermässig gestört fühlt. Singvögel sind in der Regel problemlos, Tauben solltest du nicht füttern. Zum einen verätzt ihr Kot die Fassade, zum anderen enthält er gefährliche Krankheitserreger.
Auch darfst du Wäsche aufhängen, aber keinen Hänge- oder Wäschetrockner ohne die Einwilligung deiner Miteigentümerinnen und Miteigentümer fest montieren. Wäschespinnen oder Wäscheständer müssen wie Blumenkisten so gesichert werden, dass sie bei einem ortsüblichen Sturm nicht vom Balkon geweht werden und Menschen oder Sachen gefährden können.