Was gehört in eine Hausordnung?
Die Hausordnung wird von der Stockwerkeigentümergemeinschaft erarbeitet. Sie kann aber auch eine Verwaltung oder einen Ausschuss damit beauftragen. Damit die Hausordnung für alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer verbindlich ist, muss sie von der Stockwerkeigentümerversammlung mit absolutem Mehr angenommen werden. Auch für Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung braucht es das absolute Mehr.
Eine Hausordnung regelt beispielsweise diese Punkte:
- Beschriftung
- Namensschilder für Türklingeln und Briefkästen
- Haustüre
- Treppenhaus
- Geräte, Möbel oder Pflanzen
- Fahrräder oder Kinderwagen
- Lift
- Rauchverbot
- Warentransportverbot
- Begleitpflicht für Kleinkinder
- Waschküche
- Wasch- und Trockenzeiten
- Reinigung
- Verweis auf die Waschküchenordnung
- Wäsche trocknen
- Unterhalt aller gemeinschaftlich genutzten Teile
- Haustiere
- Einschränkungen, zum Beispiel Art, Grösse oder Rasse
- Leinenpflicht
- Versäuberungspflicht
- Lärm
- Ruhezeiten von Montag bis Samstag
- Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
- Grillieren
- Örtliche Einschränkungen
- Zeitliche Einschränkungen
- Erlaubte Geräte
- Licht
- Balkon- oder Gartenzierbeleuchtungen
- Gartenbeleuchtungsverbot während der Ruhezeit
Die Hausordnung ist ein Teil des Nutzungs- und Verwaltungsreglements und darum für alle Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger und nutzungsberechtigten Mieterinnen und Mieter, Nutzniesserinnen und Nutzniesser oder Wohnberechtigten verbindlich. Im Grundbuch kann sie allerdings nicht vermerkt werden.