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Hausordnung im Stockwerkeigentum: Regeln, Inhalte und Muster

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Ringordner mit Dokumenten als Symbol für die Hausordnung im Stockwerkeigentum.

Die Hausordnung ist mindestens so wichtig wie das Stockwerkeigentumsreglement für das Zusammenleben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Wenn du dir überlegst, eine Eigentumswohnung zu kaufen, solltest du die Hausordnung lesen und verstehen, worauf du dich einlässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausordnung regelt das tägliche Zusammenleben in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft und enthält Vorschriften zur Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche, etwa zu Ruhezeiten, Haustieren, Grillieren oder der Nutzung von Balkonen.
  • Je grösser eine Stockwerkeigentümergemeinschaft ist, desto wichtiger wird eine klare Hausordnung. Sie schafft Transparenz, verhindert Konflikte und sorgt für ein geordnetes nachbarschaftliches Zusammenleben.
  • Damit die Hausordnung für alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer verbindlich ist, muss sie von der Stockwerkeigentümerversammlung mit absolutem Mehr beschlossen werden. Dasselbe gilt für Änderungen oder die Aufhebung.
  • Die Hausordnung ist Teil des Nutzungs- und Stockwerkeigentumsreglements und gilt deshalb auch für Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger sowie für Mieterinnen und Mieter, Nutzniesserinnen und Nutzniesser oder Wohnberechtigte.
  • Bei Streitigkeiten können die in der Hausordnung festgelegten Regeln entscheidend sein. Das Beispiel zu den Ruhezeiten zeigt, dass die Gemeinschaft strengere Vorgaben beschliessen kann als die allgemeinen kommunalen Vorschriften.

Warum ist eine Hausordnung im Stockwerkeigentum wichtig?

Stockwerkeigentümergemeinschaften müssen keine Hausordnung erlassen. Je grösser aber die Gemeinschaft ist, desto sinnvoller ist eine Ordnung, die das nachbarschaftliche Zusammenleben regelt. In der Hausordnung finden sich in der Regel Vorschriften über die Benutzung der gemeinschaftlichen Teile der Liegenschaft. Zum Beispiel die Aussengestaltung von Balkonen, die Schliesszeiten und Ruhezeiten, das Grillieren im Garten oder auf dem Balkon, das Halten von Tieren und vieles mehr.

Was gehört in eine Hausordnung?

Die Hausordnung wird von der Stockwerkeigentümergemeinschaft erarbeitet. Sie kann aber auch eine Verwaltung oder einen Ausschuss damit beauftragen. Damit die Hausordnung für alle Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer verbindlich ist, muss sie von der Stockwerkeigentümerversammlung mit absolutem Mehr angenommen werden. Auch für Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung braucht es das absolute Mehr.

Eine Hausordnung regelt beispielsweise diese Punkte:

  • Beschriftung
    • Namensschilder für Türklingeln und Briefkästen
  • Haustüre
    • Schliesspflicht
  • Treppenhaus
    • Geräte, Möbel oder Pflanzen
    • Fahrräder oder Kinderwagen
  • Lift
    • Rauchverbot
    • Warentransportverbot
    • Begleitpflicht für Kleinkinder
  • Waschküche
    • Wasch- und Trockenzeiten
    • Reinigung
    • Verweis auf die Waschküchenordnung
  • Wäsche trocknen
    • Nur im Trockenraum
    • Nicht auf dem Balkon oder im Garten
  • Unterhalt aller gemeinschaftlich genutzten Teile
  • Haustiere
    • Einschränkungen, zum Beispiel Art, Grösse oder Rasse
    • Leinenpflicht
    • Versäuberungspflicht
  • Lärm
    • Ruhezeiten von Montag bis Samstag
    • Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen
  • Grillieren
    • Örtliche Einschränkungen
    • Zeitliche Einschränkungen
    • Erlaubte Geräte
  • Licht
    • Balkon- oder Gartenzierbeleuchtungen
    • Gartenbeleuchtungsverbot während der Ruhezeit

Die Hausordnung ist ein Teil des Nutzungs- und Verwaltungsreglements und darum für alle Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger und nutzungsberechtigten Mieterinnen und Mieter, Nutzniesserinnen und Nutzniesser oder Wohnberechtigten verbindlich. Im Grundbuch kann sie allerdings nicht vermerkt werden.

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Wie sieht ein Beispiel aus der Praxis aus?

Stockwerkeigentümer Sven O. regt sich über den Lärm spielender Kinder auf. Darum verlangt er von seiner Nachbarin Claudia M., dass ihre drei Kinder über Mittag und abends nicht mehr draussen spielen und lärmen. In der Hausordnung der Stockwerkeigentümergemeinschaft sind Ruhezeiten von 12 bis 13 Uhr und ab 20 Uhr sowie eine Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr vorgeschrieben. Darum entscheidet die Stockwerkeigentümerversammlung zugunsten von Sven und verbietet den Kindern, während der Ruhezeiten draussen zu spielen. Die Hausordnung ist höher zu gewichten als die Gemeinde- und Polizeiverordnungen, die meistens eine kürzere Ruhezeit über Mittag vorsehen.

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