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Trocknungsraum im Mehrfamilienhaus: Regeln und Nutzung

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Gemeinsamer Trocknungsraum in einem Mehrfamilienhaus mit aufgehängter Wäsche auf mehreren Wäscheständern.

Wenn Menschen etwas teilen müssen, sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen. Das gilt auch für die Mieterinnen und Mieter in einem Mehrfamilienhaus, die sich eine Waschküche teilen. Trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen um die Nutzung der Waschküche.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Waschküche in einem Mehrfamilienhaus gilt als Gemeinschaftsraum, ihre Nutzung ist meist im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt. Vermieter dürfen Regeln festlegen, diese müssen jedoch verhältnismässig sein.
  • Konflikte rund um Waschzeiten, Sauberkeit oder den Zugang zur Waschmaschine sind häufig. Ein klarer Waschplan sorgt für Fairness und Transparenz unter den Mietparteien.
  • Wird die Nutzung der Waschküche stark eingeschränkt oder ganz entzogen, kann dies unter Umständen einen Mangel darstellen. In solchen Fällen solltest du deine Rechte im Mietrecht prüfen.

Nutzung der Waschküche im Mehrfamilienhaus

Es kommt immer wieder Streit um die Nutzung der Waschküche. Zum Beispiel, wenn Mieterinnen und Mieter in der Nacht waschen, die Wäsche tagelang an der Wäscheleine hängen lassen oder die Waschküche nicht putzen. Im Mietrecht ist die Nutzung der Waschküche nicht geregelt. Es ist Sache der Vermietung, eine Haus- oder eine Waschküchenordnung zu erlassen.

Das regelt die Hausordnung

Die Hausordnung regelt das nachbarschaftliche Zusammenleben im Haus. Sie ist oft ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mieterinnen und Mieter müssen sich daranhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der Vorlage des Schweizerischen Mieterschutzes beispielsweise unter «Gemeinsame Räume» (Punkt 3) beziehungsweise «Zu unterlassen ist» (Punkt 4):

  • «Wo Waschküche, Waschautomat, Trockenraum und Bügelzimmer vorhanden sind, findet die Benützung dieser Räume nach einem vom Vermietenden festzulegenden Plan statt, der den berechtigten Interessen der Mieterinnen und Mieter Rechnung trägt. Dem jeweiligen Benützer steht das Recht zu, diese Räume während der bestimmten Zeit allein zu benützen. Nach Gebrauch sind die benützten Räume und Apparate zu reinigen und auszutrocknen, die Wasserabläufe freizumachen und im Winter die Fenster zu schliessen. Wäsche darf nur an den bestimmten Orten, Estrich, Trockenraum oder Aufhängeplatz, aufgehängt werden.»
  • «Zu unterlassen ist die Benützung von Waschmaschinen und Tumblern zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und das starke Ein-und Auslaufenlassen von Wasser zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.»

Wenn die Hausordnung ein integrierter Teil des Mietvertrages ist, können Verstösse im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.

Das regelt die Waschordnung

Zusätzlich zur Hausordnung kann die Liegenschaftsverwaltung eine Waschordnung erlassen. Im Vergleich zur Hausordnung ist die Waschordnung viel detaillierter. Sie hält fest,

  • wann gewaschen werden darf.
  • was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
  • was in die Waschmaschine oder in den Tumbler gehört und was nicht.
  • wie die Geräte zu bedienen und zu reinigen sind.
  • was im Schadenfall zu tun ist und wer für Schäden haftet.

Die meisten Waschordnungen schliessen mit einem Appell an die Vernunft der Mieterinnen und Mieter: «Übergeben Sie die Waschküche so, wie Sie sie am liebsten übernehmen: sauber gereinigt und aufgeräumt.»

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Ein Waschplan sorgt für Ordnung

Die meisten Vermieterinnen und Vermieter regeln die Benützung mit einem Waschplan. Waschen ist in der Regel von Montag bis Samstag von 7 bis 21 Uhr erlaubt und am Sonntag sowie an Feiertagen verboten (Ruhezeiten in der Schweiz). Ausser, alle Mieterinnen und Mieter und die Verwaltung vereinbaren etwas anderes. Entweder wird jeder Mietpartei ein fester Waschtag zugewiesen oder die Mieterinnen und Mieter tragen sich selbst nach dem Motto «Wer zuerst kommt, wäscht zuerst» ein. Wenn es Terminkollisionen gibt oder jemand zum Beispiel nach den Ferien mehr Wäsche hat als üblich, müssen die Mietparteien miteinander reden. In der Regel finden sie eine Lösung und müssen nicht die Liegenschaftsverwaltung damit behelligen.

Die Waschküche richtig hinterlassen

Neben dem Waschplan führt die Sauberkeit regelmässig zu Diskussionen. Darum ist in vielen Haus- oder Waschordnungen aufgeführt, wie die Waschküche hinterlassen werden sollte:

  • Alle Filter (Waschmaschine, Tumbler, Entfeuchter) reinigen.
  • Schublade für die Waschpulver-Eingabe reinigen.
  • Waschmaschine trockenreiben.
  • Entfeuchter reinigen.
  • Boden reinigen (in der Waschküche und im Trocknungsraum).
  • Geräteoberflächen reinigen.
  • Waschtrog reinigen.
  • Strom und Wasser abschalten.
  • Leere Waschmittelpackungen im privaten Abfall entsorgen.
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