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Mietvertrag in der Schweiz: Inhalt und Regeln

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Checkliste mit Häkchen und Kugelschreiber – Symbolbild für die Prüfung eines Mietvertrags.

Mietverträge müssen sich an das Obligationenrecht halten, können aber innerhalb dieser Grenzen frei gestaltet werden. Wenn Verwaltung und Mieterschaft sich einig sind, ist vieles möglich. Wichtig ist, den Vertrag schriftlich abzuschliessen, obwohl eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag genügen würden.

Aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mietvertrag in der Schweiz muss dem Obligationenrecht entsprechen, kann innerhalb dieses Rahmens aber frei gestaltet werden. Auch eine mündliche Vereinbarung ist gültig, ein schriftlicher Vertrag gibt dir jedoch mehr Sicherheit.
  • Zu den zentralen Bestandteilen gehören Angaben zu Mietobjekt, Mietbeginn, Mietdauer, Kündigungsfristen, Mietzins, Nebenkosten und allfällige Mietkaution. Fehlen klare Regelungen, kann es später zu Konflikten kommen.
  • Prüfe das Kleingedruckte besonders sorgfältig, etwa Referenzzinssatz, Landesindex, Mietzinsvorbehalt, Nebenkosten oder Hausordnung. Was nicht ausdrücklich als Nebenkosten aufgeführt ist, gilt als im Mietzins enthalten.

Was du über Mietverträge wissen solltest

Jeder Mietvertrag für Wohnungen sollte mindestens diese Punkte enthalten beziehungsweise regeln, die für dich als Mieterin oder Mieter wichtig sind:

  • Beschreibung des Mietobjekts
  • Beschreibung der Nebenräume, zum Beispiel Garage und Keller
  • Beschreibung der mitbenutzten Räume, zum Beispiel Waschküche
  • Mietbeginn
  • Mietdauer, befristet oder unbefristet
  • Kündigungsbestimmungen
  • Brutto-Mietzins oder Netto-Mietzins und Nebenkosten
  • Sicherheitsleistungen wie Mietkaution oder Depot, falls verlangt
  • besondere Vereinbarungen
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Klein gedruckt und zwischen den Zeilen

Lies den Vertrag gründlich und achte besonders auf das Kleingedruckte. Oft versteckt sich der Teufel im Detail. Achte auf diese Punkte:

  • Gibt die Verwaltung den Referenzzinssatz als Basis an? Den aktuellen Satz findest du auf der Website des Bundesamtes für Wohnungswesen BWO . Stimmt der Zinssatz im Vertrag nicht mit dem Satz auf der Website überein, frag nach, warum.
  • Gibt die Verwaltung den Landesindex der Konsumentenpreise als Basis an? Diesen Wert findest du auf der Website des Bundesamtes für Statistik BFS . Wenn der Vertrag nicht mit dem aktuellen Stand berechnet worden ist, frag nach, warum.
  • Hat die Verwaltung vermerkt, dass sie mit dem Mietzins nicht den höchstzulässigen Ertrag erwirtschaftet? Ein Mietzinsvorbehalt muss klar beziffert sein, in Prozent oder Franken. Steht ein Vorbehalt im Vertrag, kann die Verwaltung den Mietzins jederzeit bis zur definierten Grenze erhöhen. Du kannst die Erhöhung anfechten.
  • Im Vertrag müssen alle Nebenkosten detailliert und Punkt für Punkt aufgezählt sein. Was nicht einzeln aufgezählt ist, gilt als im Netto-Mietzins enthalten und darf nicht zusätzlich verrechnet werden.
  • Die Verwaltung darf bis zu drei Monatsmieten als Mietkaution verlangen. Brutto oder netto, je nach Kanton. Das Geld dient als Sicherheit, falls du deinen Verbindlichkeiten nicht nachkommst. Die Verwaltung eröffnet bei einer Bank ein Sperrkonto auf deinen Namen, auf das niemand Zugriff hat. Du kannst auch eine Mietkautionsbürgschaft als Sicherheit anbieten. Dafür bezahlst du eine jährliche Gebühr an die Firma, die für dich bürgt.
  • In welchem Ton ist die Hausordnung geschrieben: Verbietet sie vieles, sind die Regeln kompliziert? Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus. Die Verwaltung kann Mietenden ausserordentlich kündigen, die trotz Mahnungen wiederholt Regeln missachten. Mietende können die Kündigung anfechten.
  • Welche Kündigungsfristen stehen im Mietvertrag? Üblich sind drei Monate, in der Regel auf Ende Halbjahr, auf die ortsüblichen Kündigungstermine oder auf Ende Monat. Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In der Stadt Bern sind der 30. April und der 31. Oktober ortsübliche Kündigungstermine, im Kanton Bern jedes Monatsende mit Ausnahme des 31. Dezembers. 
  • Willst du die Wohnung mit jemandem zusammen mieten? Dann sollte eine Teilkündigungsklausel erlauben, dass einzelne Mitglieder der Wohngemeinschaft aus dem Vertrag aussteigen, ohne dass andere Mitmietende kündigen müssen
  • Einige Mietverträge verbieten Untermiete. Dieser Passus ist ungültig. Das Gesetz schreibt vor, dass Untermiete grundsätzlich möglich sein muss. Die Verwaltung hat aber das Recht zu wissen, wer die Untermietenden sind und wie viel Mietzins sie bezahlen.

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