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Mietkaution in der Schweiz: Höhe und Regeln

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Mietkaution in der Schweiz

Wie in vielen anderen Ländern ist es auch in der Schweiz üblich, dass Vermietende von ihren Mietenden eine Mietkaution oder ein Mietzinsdepot verlangen. Ärgere dich nicht darüber, auch wenn du zuverlässig bist! Das Gesetz erlaubt diesen Schritt. Die Mietkaution dient als Sicherheit im Falle von Schäden am Mietobjekt und bei nicht bezahlten Mieten oder Nebenkosten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietkaution ist in der Schweiz üblich und dient Vermietenden als Sicherheit bei Schäden oder ausstehenden Mieten und Nebenkosten. Sie muss im Mietvertrag vereinbart sein, sonst bist du nicht verpflichtet, sie zu bezahlen.
  • Die Höhe der Mietkaution darf maximal drei Monatsmieten betragen. Der Betrag wird vor Mietbeginn auf ein Sperrkonto einbezahlt, das auf deinen Namen lautet, wobei du von den Zinsen profitierst, aber auch die Kontogebühren trägst.
  • Das Geld auf dem Sperrkonto ist für beide Parteien blockiert und wird nach Beendigung des Mietverhältnisses freigegeben, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Vermietende haben jedoch unter Umständen bis zu zwölf Monate Zeit, um Ansprüche geltend zu machen.
  • Eine Mietkautionsversicherung ersetzt die Hinterlegung des Geldes durch eine Bürgschaft. Du zahlst dafür eine Beitrittsprämie und jährliche Gebühren, bleibst im Schadenfall aber gegenüber dem Anbieter rückerstattungspflichtig.

Mietkaution im Überblick

Die Mietkaution wird im Mietvertrag vereinbart und darf drei Monatsmieten nicht überschreiten. Ist die Zahlung nicht vertraglich vereinbart, muss die Mieterschaft die Mietkaution auch nicht leisten. Der vereinbarte Betrag muss spätestens am Tag vor Beginn des Mietverhältnisses auf einem Sperrkonto oder Mietzinsdepot hinterlegt sein, welches von den Vermietenden eingerichtet wird, jedoch auf deinen Namen lautet und dessen Antrag du unterzeichnen musst. Du erhältst allfällige Zinsguthaben auf dem Konto, musst dafür aber auch die Kontoführungsgebühren bezahlen.

Die wichtigsten Punkte zur Mietkaution

  • Vermietende haben das Recht, eine Mietkaution zu verlangen
  • Die Mietkaution darf die Höhe von drei Monatsmieten nicht übersteigen
  • Achte darauf, dass die Kaution auf ein Sperrkonto überwiesen wird
  • Du hast die Möglichkeit, statt der Mietkaution eine Mietkautionsversicherung abzuschliessen
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Mietkaution ist für beide Parteien blockiert

Nur mit einem Sperrkonto ist es möglich, dass weder die Verwaltung noch du als Mieterin oder Mieter das Geld vor Auflösung des Mietverhältnisses beziehen können. Das Geld ist also für beide Parteien blockiert. Und das bleibt es auch, bis das Mietverhältnis aufgelöst wird. Die Verwaltung ist verpflichtet, die Kaution nach der Abnahme der Wohnung zurückzuzahlen respektive die Freigabe des Geldes zu veranlassen. Dies gilt aber nur, wenn alle Mieten und Nebenkosten bezahlt wurden und keine Schäden am Mietobjekt entstanden sind. Häufig kommt es hier zu Unstimmigkeiten, da du als ehemalige Mieterin oder ehemaliger Mieter das Geld umgehend zurückerwartest, das Mietrecht Vermietenden aber eine Frist von zwölf Monaten für die Freigabe der Gelder zubilligt.

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Was bringt eine Mietkautionsversicherung?

Da drei Monatsmieten zusätzlich zu den Umzugskosten und möglicherweise neuem Mobiliar ins Geld gehen und viele Mietende nicht über die entsprechenden Rücklagen verfügen, haben verschiedene Anbieter ein lukratives Geschäftsfeld entdeckt: Sie bieten als Mietkautionsversicherung entsprechende Bürgschaften an. Sprich, sie bürgen für dich bis zur vereinbarten Höchstsumme und als Mieterin oder Mieter musst du für die Kaution nicht aufkommen.

Dafür sind nebst einer Beitrittsprämie jährliche Gebühren in der Höhe von ca. 5 Prozent der verlangten Mietkaution fällig. Wichtig: Die Anbieter bürgen zwar gegenüber den Vermietenden für den Betrag, fordern diesen aber im Schadenfall von der Vertragspartnerin oder dem Vertragspartner zurück. Entsprechend macht es Sinn, vor Abschluss einer Mietkautionsversicherung in der Familie oder im Freundeskreis um finanzielle Unterstützung nachzufragen.

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