Umzugskosten: Selbst zügeln
Ist das Budget begrenzt und man fühlt sich körperlich fit – oder hat zumindest Freundinnen und Freunde sowie Kolleginnen und Kollegen mit gesundem Körperbau und gestählten Muskeln – steht einem selbst organisierten Umzug nichts im Weg. Hilfskräfte können aber auch über ein Inserat gesucht oder auf Websites für Aushilfs- oder Mikrojobs gefunden werden. Die Kosten variieren dabei stark, für zwei helfende Personen und einen halben Tag sollten aber 500 Franken budgetiert werden.
Umzugskosten: Transporter rechtzeitig reservieren
Wer nicht von privater Seite her einen geeigneten Zügelwagen organisieren kann, hat mit der Miete eines solchen einen Haupt-Kostenpunkt zu verzeichnen. Je nach Grösse des Transporters und der Mietdauer ist an einem Wochentag mit Kosten von 150 bis 300 Franken zu rechnen, eine begrenzte Anzahl Kilometer einberechnet. An Wochenenden wird es etwas teurer, vor allem aber müssen die Fahrzeuge wegen der grossen Nachfrage frühzeitig reserviert werden.
Umzugskosten: Das «Verpflegungs-Budget»
Weiter zu berechnen ist das Umzugsmaterial, also Umzugskartons, Verpackungsmaterial, Klebeband etc. Die Kosten hängen von Umfang und Beschaffenheit der Einrichtung ab, aber budgetiert man dafür 250 bis 400 Franken, ist man auf der sicheren Seite. Auf keinen Fall vergessen werden darf die Verpflegung der Helfenden.
Haftung beim selbst organisierten Umzug
Bei einem selbst organisierten Umzug wird der Versicherungsfrage oftmals zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Eine genaue Abklärung ist aber angezeigt, denn mit einem Mietwagen sind Umzugsgüter nicht speziell versichert. Überprüfe, welche Versicherungsleistungen in der Miete des Fahrzeugs inklusive sind und wie hoch ein allfälliger Selbstbehalt ist.
Auf eine Insassenversicherung kannst du verzichten, denn bei Personenschäden kommt die Nichtberufsunfallversicherung NBU zum Zuge. Dies gilt auch, wenn eine der helfenden Personen bei der Arbeit zu Schaden kommt, vorausgesetzt, sie arbeitet mindestens an acht Wochenstunden bei einer versicherungspflichtigen Firma. Ist dies nicht der Fall, kommt die Krankenkasse für die Heilungskosten auf, leistet aber keine Erwerbsausfallentschädigung.
Was sich beim «Do-it-yourself»-Umzug auf jeden Fall aufdrängt, ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Sie kann im Schadensfall vor unerwünschten finanziellen Folgen schützen oder sie zumindest mindern. Schäden werden aber nur nach dem sogenannten Zeitwert ersetzt.
Gravierender ist es, wenn einer der fleissigen Helfenden ein solches Missgeschick passiert. Dessen Haftpflichtversicherung muss für bei Freundschafts- und Kulanzdiensten entstandene Schäden nicht bezahlen. Das Problem kann umgangen werden, wenn man mit den Helfenden einen schriftlichen Vertrag abschliesst, in dem ein Stundenlohn festgelegt wird.