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Gebäudehaftpflicht in der Schweiz: So bist du abgesichert

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 Gebäudehaftpflichtversicherung

Als Eigentümerin oder Eigentümer trägst du Verantwortung für dein Gebäude und dein Grundstück. Wenn jemand auf deinem Areal verunfallt oder es zu einem Sachschaden kommt, kann das schnell teuer werden. Eine Gebäudehaftpflichtversicherung schützt dich vor den finanziellen Folgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gebäudehaftpflichtversicherung schützt dich als Eigentümerin oder Eigentümer vor hohen Kosten, wenn Personen- oder Sachschäden auf deinem Grundstück entstehen – unabhängig von persönlichem Verschulden.
  • Grundlage ist die Werkeigentümerhaftung (Art. 58 OR): Du haftest für Mängel an Bau, Anlage oder Unterhalt deines Gebäudes, etwa bei Glatteis, losen Bauteilen oder ungesicherten Anlagen.
  • Ob eine zusätzliche Versicherung nötig ist, hängt von der Nutzung ab: Bei einfachen Wohnsituationen reicht oft die Privathaftpflicht, bei Vermietung oder Mehrfamilienhäusern ist eine separate Lösung sinnvoll.

Geht es ums Eigenheim, denken viele zuerst an Feuer- oder Elementarschäden. Doch wer haftet, wenn jemand auf deinem Areal verunfallt oder ein Sachschaden entsteht? Das regelt in der Schweiz vor allem Art. 58 OR, die sogenannte Werkeigentümerhaftung. Das heisst, du haftest für den Schaden, der infolge fehlerhafter Anlage, Herstellung oder mangelhaften Unterhalts ihres Gebäudes verursacht wird – und zwar auch dann, wenn sie kein persönliches Verschulden trifft. Das nennt sich Kausalhaftung: Der Schaden reicht, die Absicht spielt keine Rolle.

Wann haftest du als Eigentümerin oder Eigentümer?

Was das im Alltag bedeutet, zeigen drei konkrete Situationen:

  • Glatteis auf dem Vorplatz: Der Weg zu deiner Haustür ist vereist und nicht gestreut. Die Briefträgerin rutscht aus und bricht sich das Handgelenk. Ergebnis: Du haftest – für Heilungskosten, Lohnausfall und allenfalls Schmerzensgeld. 
  • Loser Ziegel beim Altbau: Dein Mehrfamilienhaus ist älter und du hast eine Dachrenovation aufgeschoben. Ein Sturm löst einen Dachziegel von deinem Mehrfamilienhaus – dieser fällt auf das Auto einer Mieterin. Der Schaden am Fahrzeug beläuft sich auf mehrere tausend Franken. 
  • Gartenteich ohne Sicherung: Du hast auf deinem Grundstück einen Gartenteich angelegt. Das Nachbarskind fällt hinein und verletzt sich. Auch das kann unter die Werkeigentümerhaftung fallen – ein mangelhaft gesichertes Werk, das zur Verletzung geführt hat.
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Wann greift die Privat­haftpflicht, wann die Gebäude­haftpflicht?

Ob du neben deiner Privathaftpflichtversicherung zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung benötigst, hängt davon ab, wie du dein Haus nutzt. In der Regel genügt deine Privathaftpflicht, wenn du ein selbstbewohntes Einfamilienhaus hast oder in einem kleinen Mehrfamilienhaus mit höchstens drei Wohnungen lebst und keine gewerblichen Räume vermietest.

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist in der Regel sinnvoll, wenn:

  • du Stockwerkeigentum hast
  • du ein grösseres Mehrfamilienhaus besitzt
  • du ein Mehrfamilienhaus besitzt, in dem du nicht selbst wohnst
  • du ein Einfamilienhaus oder ein Ferienhaus vermietest
  • dein Gebäude Geschäfts- oder Praxisräume enthält

In diesen Fällen können die Haftpflichtrisiken rasch komplexer und die möglichen Schadensforderungen deutlich höher werden.

Was ist typischerweise mitversichert?

Eine Gebäudehaftpflichtversicherung deckt nicht nur das Gebäude im engeren Sinn. Mitversichert sind je nach Police auch Anlagen, die auf den ersten Blick harmlos wirken – aber im Schadensfall relevant werden: Lifte, Parkplätze, Einstellhallen oder Kinderspielplätze und Schwimmbecken. Gerade Letztere werden bei Versicherungsabschlüssen oft übersehen – dabei sind Unfälle rund um Wasserflächen auf Privatgrundstücken häufiger als man denkt.

Für Wohngebäude liegen die Prämien einer Gebäudehaftpflichtversicherung in der Schweiz üblicherweise im Bereich von CHF 150 bis CHF 500 pro Jahr. Im Verhältnis zu den möglichen Schadensforderungen bei Personenschäden ist das ein überschaubarer Betrag.

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Besonderheit Stockwerkeigentum

Als Stockwerkeigentümerin oder -eigentümer teilst du dir das Gebäude mit anderen Eigentümerparteien. In der Praxis haftet bei Schäden an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen die gesamte Stockwerkeigentümergemeinschaft – und es wird die Ansicht vertreten, dass die Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer solidarisch haften: Der Geschädigte kann von jedem einzelnen Stockwerkeigentümer den ganzen Betrag fordern. Im Innenverhältnis kann man zwar Rückgriff nehmen, aber der Streit ist vorprogrammiert.

Eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung für die gesamte Gemeinschaft verhindert genau das: Sie klärt Zuständigkeiten, vermeidet interne Konflikte und sorgt dafür, dass im Schadensfall alle gleichermassen geschützt sind.

Das solltest du vor dem Abschluss prüfen

  • Wie wird dein Gebäude genutzt – selbst bewohnt, vermietet, gemischt?
  • Deckt deine Privathaftpflicht die relevanten Risiken bereits ab, oder bestehen Lücken?
  • Sind Umgebungsanlagen wie Garage, Parkplatz, Spielplatz oder Pool explizit mitversichert?
  • Wie hoch ist die Versicherungssumme – und reicht sie für den Worst Case?
  • Wenn du Stockwerkeigentum besitzt: Besteht bereits eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung der Gemeinschaft?
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