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Schäden durch Baumwurzeln: Wer haftet und wer zahlt?

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Risse in einer Betonfläche durch Baumwurzeln neben einem grossen Baum.

Ein alter Baum im Garten kann viel Freude machen – und erhebliche Probleme verursachen. Während sich das Astwerk über die Jahre ausbreitet, wächst das Wurzelwerk unter der Erde unbemerkt weiter: unter Gehwegplatten, um Leitungen, durch Fugen im Fundament. Und plötzlich heben sich Platten, Rohre verstopfen oder im Kellerboden tauchen Risse auf. Wer dann haftet, wer handeln muss und ob eine Versicherung einspringt – das sind die Fragen, die in solchen Situationen entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Baumwurzeln können über Jahre hinweg unbemerkt Schäden an Gehwegen, Leitungen, Fundamenten oder Drainagen verursachen. Eine sorgfältige Planung bei der Pflanzung und regelmässige Kontrollen helfen, Risiken zu reduzieren.
  • Haftung liegt in der Schweiz grundsätzlich bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Baumes. Das gilt auch dann, wenn das Wurzelwachstum unbemerkt geblieben ist und Schäden auf Nachbargrundstücken oder an öffentlichen Anlagen entstehen.
  • Das Kapprecht erlaubt geschädigten Nachbarn unter bestimmten Voraussetzungen, überragende Wurzeln selbst zu entfernen. Vorher muss jedoch eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden, zudem sollte die Ursache des Schadens fachlich abgeklärt werden.
  • Bei Wurzelschäden ist eine sorgfältige Dokumentation entscheidend. Geschädigte sollten den Schaden fachlich beurteilen lassen und den Nachbarn schriftlich informieren, während Baumeigentümer den Fall ihrer Privathaftpflichtversicherung melden und keine Zahlungen ohne deren Rücksprache leisten sollten.

Warum Baumwurzeln Schäden verursachen können

Baumwurzeln folgen dem Wasser. Sie suchen Feuchtigkeit und Sauerstoff – und finden beides entlang von Leitungen, in Fugen, unter Bodenplatten und an Fundamenten. Die häufigsten Schadensbilder, die sich daraus ergeben: 

Schadensart  Folgekosten 
Angehobene Geh- und Bodenplatten  Mittel – Verlege- und Materialkosten 
Verstopfte Abwasserleitungen  Hoch – Rohrkamera, Reinigung, möglicherweise Sanierung 
Beschädigte Versorgungsleitungen  Sehr hoch – Tiefbauarbeiten nötig 
Risse in Fundamenten und Gebäudehüllen  Sehr hoch – statische Beurteilung notwendig 
Schäden an Drainagesystemen Hoch – Freilegung und Erneuerung 

Wurzelschäden entwickeln sich oft über Jahre. Bis ein sichtbarer Schaden auftritt, hat das Wurzelwerk oft bereits erhebliche unsichtbare Arbeit geleistet. Regelmässige Kontrollen von Leitungen und Fundamenten sind gerade bei älteren Bäumen sinnvoll. 

Der richtige Baum am richtigen Ort

Wenn du in deinem Garten einen Baum pflanzt, solltest du nicht nur an den aktuellen Zustand denken, sondern 30 bis 50 Jahre vorausplanen. Eine Gärtnerei oder eine Baumschule kann dir den geeigneten Baum für Lage, Boden und verfügbaren Raum empfehlen.  

Was du vor dem Pflanzen abklären solltest

  • Erwachsene Grösse und Wuchsstärke der Baumart. Z. B. ist ein Spitzahorn im Vorgarten in 30 Jahren ein Problem
  • Wurzeltyp: Flachwurzler (z. B. Fichte, Buche) sind riskanter für Platten und Leitungen als Tiefwurzler (z. B. Eiche)
  • Abstand zum Nachbargrundstück und zu öffentlichem Raum
  • Lage der unterirdischen Leitungen auf deinem und dem Nachbargrundstück
  • Bodenbeschaffenheit: Trockener, nährstoffarmer Boden treibt Wurzeln weiter in die Ferne 

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Haftung bei Wurzelschäden: Wer ist verantwortlich?

In der Schweiz gilt ein klarer Grundsatz: Wer einen Baum besitzt, haftet für Schäden, die dieser Baum verursacht – auf dem eigenen Grundstück, beim Nachbargrundstück oder an öffentlichen Infrastrukturen. Das gilt auch dann, wenn du als Baumeigentümerin oder Baumeigentümer nichts von den wachsenden Wurzeln wusstest. Die sogenannte Kausalhaftung ist im Zivilgesetzbuch verankert.

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Das Kapprecht des Geschädigten

Als Nachbarin oder Nachbar, die oder der durch Wurzeln oder Äste aus dem Nachbarsgarten geschädigt wird, hast du das sogenannte Kapprecht (ZGB Art. 687):

  • Du darfst Wurzeln und Äste, die sich auf deinem Grundstück befinden, selbst kappen und für dich behalten
  • Voraussetzung: Ein tatsächlicher Schaden ist entstanden
  • Und: Du hast der Nachbarin oder dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist gesetzt, die Wurzeln oder Äste zu beseitigen – und sie oder er ist untätig geblieben.

Aber Vorsicht: Auch wenn du das Kapprecht hast, ist fachgerechtes Vorgehen Pflicht. Unsachgemässes Kappen kann den Baum dauerhaft schädigen und dich haftbar machen. Und ob wirklich der Nachbarsbaum die Verursacherin oder der Verursacher ist, sollte eine Fachperson beurteilen.

Fristen, Gespräch und Mediation

Bevor du rechtliche Schritte einleitest, empfiehlt es sich dringend, das Gespräch mit der Nachbarin oder dem Nachbarn zu suchen und eine schriftliche Frist zur Schadensbehebung zu setzen. In den meisten Fällen lassen sich Konflikte auf diesem Weg lösen. Führt das Gespräch zu keiner Einigung, ist eine Mediation dem direkten Rechtsweg vorzuziehen.

Welche Versicherung zahlt bei Wurzelschäden?

Das zentrale versicherungstechnische Instrument ist die Privathaftpflichtversicherung. Für Baumeigentümerinnen und Baumeigentümer zahlt sie Schäden, die dein Baum beim Nachbarn oder bei der Nachbarin verursacht. Als geschädigte Person wehrt sie unberechtigte Forderungen ab. Wer als Baumeigentümerin oder Baumeigentümer keine Privathaftpflichtversicherung hat, trägt das volle Haftungsrisiko selbst.

Wenn Wurzeln in Leitungen eingewachsen sind und einen Wassereinbruch verursacht haben, könnte die Gebäudewasserversicherung indirekt den Schaden decken. Die Gebäudewasserversicherung übernimmt oft die Kosten für die Behebung der Folgeschäden, verlangt aber meist, dass die Kosten für die eigentliche Wurzelentfernung aus der Leitung von der verursachenden Person getragen werden.

In der Regel sind die obligatorische Gebäudeversicherung und die Hausratversicherung für Wurzelschäden nicht zuständig.

Was, wenn Baumwurzeln Schaden angerichtet haben?

Als geschädigte Person

  • Schaden dokumentieren: Fotos, genaue Beschreibung, Datum.
  • Ursache klären lassen und dazu eine Fachperson beiziehen (Gärtnerin oder Gärtner, Bauingenieurin oder Bauingenieur, Sanitärtechnikerin oder Sanitärtechniker).
  • Die Nachbarin oder den Nachbarn schriftlich kontaktieren und über den Schaden und die Ursache informieren.
  • Schadensersatz fordern: Kommt keine Einigung, schriftliche Schadenersatzforderung an die Nachbarin oder den Nachbarn.
  • Findet keine Einigung statt: Mediation vor rechtlichen Schritten.

Als Eigentümerin oder Eigentümer des Baumes

  • Schadensmeldung an die eigene Privathaftpflichtversicherung machen.
  • Keinen Schadenersatz ohne Rücksprache mit der Versicherung bezahlen.
  • Die Versicherung klärt die Haftungsfrage und koordiniert die Schadensbehebung.
  • Präventiv: Den Baum künftig regelmässig von einer Fachperson beurteilen lassen.
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