Das Kapprecht des Geschädigten
Als Nachbarin oder Nachbar, die oder der durch Wurzeln oder Äste aus dem Nachbarsgarten geschädigt wird, hast du das sogenannte Kapprecht (ZGB Art. 687):
- Du darfst Wurzeln und Äste, die sich auf deinem Grundstück befinden, selbst kappen und für dich behalten
- Voraussetzung: Ein tatsächlicher Schaden ist entstanden
- Und: Du hast der Nachbarin oder dem Nachbarn zuvor eine angemessene Frist gesetzt, die Wurzeln oder Äste zu beseitigen – und sie oder er ist untätig geblieben.
Aber Vorsicht: Auch wenn du das Kapprecht hast, ist fachgerechtes Vorgehen Pflicht. Unsachgemässes Kappen kann den Baum dauerhaft schädigen und dich haftbar machen. Und ob wirklich der Nachbarsbaum die Verursacherin oder der Verursacher ist, sollte eine Fachperson beurteilen.
Fristen, Gespräch und Mediation
Bevor du rechtliche Schritte einleitest, empfiehlt es sich dringend, das Gespräch mit der Nachbarin oder dem Nachbarn zu suchen und eine schriftliche Frist zur Schadensbehebung zu setzen. In den meisten Fällen lassen sich Konflikte auf diesem Weg lösen. Führt das Gespräch zu keiner Einigung, ist eine Mediation dem direkten Rechtsweg vorzuziehen.