Das Wichtigste in Kürze
- Grenzabstände sind kantonal und oft zusätzlich kommunal geregelt, deshalb solltest du Bauprojekte und Bepflanzungen immer vorab mit der Gemeinde klären, um Rückbauten und unnötige Kosten zu vermeiden.
- Für Gartenhäuser und andere Bauten über 1,2 Meter Höhe gilt im Kanton Bern in der Regel ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze, zudem sind Bauvorhaben meldepflichtig.
- Zäune und Mauern bis 1,2 Meter Höhe dürfen direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden, höhere Einfriedungen benötigen zusätzlichen Abstand, Grünhecken sogar 50 Zentimeter mehr.
- Bei Bäumen und Sträuchern hängt der Abstand von Art und Wuchshöhe ab, hochstämmige Bäume benötigen bis zu 5 Meter Abstand, kleinere Gehölze mindestens 50 Zentimeter.
- Abweichende private Vereinbarungen mit der Nachbarschaft sind möglich, sollen sie auch für spätere Eigentümer gelten, braucht es jedoch eine öffentlich beurkundete Grunddienstbarkeit mit Eintrag im Grundbuch.