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Laub vom Nachbarn: Wer muss es entfernen?

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Mann kehrt im Garten das Laub von Nachbars Bäumen.

Im Herbst fallen die Blätter von den Bäumen. Dagegen kann keiner etwas tun. Meistens fällt das Laub in den eigenen Garten, aber leider nicht immer. Was kannst du tun, wenn Blätter von den Bäumen der Nachbarinnen und Nachbarn auf dein Grundstück fallen?

Das Wichtigste in Kürze

  • Laub von Nachbarbäumen kann Dachrinnen verstopfen, Wege rutschig machen und den Garten belasten, kleinere Beeinträchtigungen gelten jedoch grundsätzlich als ortsüblich und sind hinzunehmen.
  • Im Nachbarrecht ist geregelt, dass übermässige Einwirkungen nicht zulässig sind, entscheidend sind Intensität, Häufigkeit und Zumutbarkeit im konkreten Einzelfall.
  • Überhängende Äste und eindringende Wurzeln darfst du unter bestimmten Voraussetzungen selbst zurückschneiden, meist erst nach erfolgloser Aufforderung an die Nachbarschaft.
  • Viele Kantone kennen klare Grenzabstände für Bäume und Sträucher, bei Streitigkeiten lohnt sich ein Blick ins kantonale Einführungsgesetz zum ZGB.

Laubfall vom Nachbarn im Herbst: Was ist ortsüblich und was musst du dulden?

Laubfall und Nadelfall sind im Herbst so normal wie der Morgennebel. Sie gelten in der Regel weder als übermässig noch als schädigend. Darum geht die Rechtsprechung auch nicht davon aus, dass Laub von Nachbars Bäumen andere Grundstücke erheblich beeinträchtigt. Besonders in Einfamilienhausquartieren mit grossen Gärten und vielen Bäumen gilt Laub im Herbst als ortsüblich. Das heisst, du musst Nachbars Laub auf deinem Grundstück dulden – und selber zusammenrechnen.

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Wer haftet bei Laub vom Nachbarbaum

Laub fällt dahin, wohin der Wind es weht. Darum ist Laubfall für die Gerichte ein normales Naturereignis. So entscheiden sie in der Regel für die Baumbesitzerinnen und Baumbesitzer und gegen die laubgeplagten Nachbarn. Auch das Bundesgericht musste schon solche Streitigkeiten schlichten. Beispielsweise, als ein Hausbesitzer klagte, seine Zufahrt sei im Herbst wegen Nachbars feuchtem Laub rutschig und darum gefährlich zu befahren und zu begehen. Die Richter wiesen die Klage ab.

Wenn Dachrinnen und Abflussrinnen regelmässig verstopfen

Aussicht auf Erfolg hast du nur, wenn der Laubfall übermässig und ortsunüblich ist und das Laub zum Beispiel Dachrinnen oder Wasserabflussrohre deines Hauses regelmässig verstopft. Dann kannst du von deinen Nachbarinnen und Nachbarn verlangen, dass sie das Laub entfernen oder die Kosten dafür übernehmen. Lass es aber lieber gar nicht so weit kommen und rede mit deinen Nachbarinnen und Nachbarn.

Eine einvernehmliche Lösung ist immer einem Richterspruch vorzuziehen und belastet die Nachbarschaft weniger. Vielleicht kannst du ja das Laub mit deinen Nachbarinnen und Nachbarn zusammenrechen und sie anschliessend zu Kaffee und Kuchen einladen.

Häufige Fragen

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