Studiere das Grundbuch genau
Neben dem Hauptbuch liefern Tagebuch, Belege, Grundstückbeschreibung und Pläne, die auch den genauen Grenzverlauf festhalten, alle das Grundstück betreffenden Auskünfte. Anlässlich der Beurkundung des Kaufvertrags liest – zumindest im Kanton Bern – die Notarin oder der Notar den Grundbucheintrag vor und macht grundsätzlich auf die rechtlichen Konsequenzen aufmerksam. «Ein späterer Einwand, den Grundbucheintrag nicht gekannt zu haben, wird so ausgeschlossen», erklärt Lukas Manuel Herren von Chèvre, Rutsch & Herren, Notariat und Verwaltungen, in Bern. Die Käuferinnen und Käufer seien aber gut beraten, die Grundbucheintragungen schon vor der Vertragsunterzeichnung genau zu studieren.