Das Wichtigste in Kürze
- Baurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück zu bauen, ohne das Land zu kaufen. Dafür wird ein langfristiger Baurechtsvertrag abgeschlossen und ein Baurechtszins bezahlt.
- Mit dem Grundbucheintrag wird das Baurecht zu einer selbstständigen und dauernden Dienstbarkeit. Es kann vererbt, verkauft oder sogar mit einer Hypothek belastet werden.
- Nach Ablauf des Vertrags kommt es zum Heimfall. Das Gebäude geht an die Grundeigentümerin oder den Grundeigentümer über, während die baurechtnehmende Partei in der Regel eine vertraglich geregelte Entschädigung erhält.
- Der Baurechtszins kann je nach Vertrag unterschiedlich angepasst werden, etwa anhand der Teuerung oder der Hypothekarzinsen. Die gewählte Regelung kann langfristig grosse finanzielle Auswirkungen haben.
- Beim Vorkaufsrecht haben beide Vertragsparteien unter bestimmten Bedingungen ein Vorrecht auf den Kauf von Grundstück oder Gebäude. Wegen wichtiger Fragen zu Entschädigung, Zins und Vorkaufsrecht ist eine fachliche Beratung sinnvoll.