Die Aufgaben der Notarin oder des Notars
Die Notarin oder der Notar setzt nicht nur den Kaufvertrag auf. Weil sie oder er neutral und damit weder der Käuferin oder dem Käufer noch der Verkäuferin oder dem Verkäufer verpflichtet ist, berät sie oder er beide unabhängig.
Sie oder er beantwortet Fragen und erklärt die Konsequenzen des Vertrages. Wenn ihr oder ihm Vertragsbestimmungen auffallen, die sie oder er als einseitig empfindet, kann sie oder er darauf hinweisen und Lösungen vorschlagen.
Falls die Käuferin oder der Käufer den Kauf fremdfinanzieren will, muss sie oder er die Notarin oder den Notar informieren, weil der Finanzierungspartner als Sicherheit eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen lassen wird.
Die Kosten für die Notarin oder den Notar und Grundbucheintrag variieren von Kanton zu Kanton. In den meisten Fällen teilen sich Käuferin oder Käufer und Verkäuferin oder Verkäufer die Rechnung.