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Architekt beim Hausbau: Honorare, Aufgaben und Baupartner

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Wer mit einem Architekten zusammenarbeitet, hat bei der Wahl der Fachperson und des Honorierungsmodells ein paar Regeln zu beachten.

Sobald ein Neu- oder Umbauprojekt eine bestimmte Grösse erreicht, brauchen Bauwillige professionelle Unterstützung bei der Planung und der Koordination. Im Zentrum steht meistens die Architektin oder der Architekt. Der Umfang des Auftrags, die Kompetenzen und die Honorierung müssen genau abgeklärt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Wahl der Architektin oder des Architekten ist ein zentraler Schritt beim Hausbau. Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Honorierung sollten früh und möglichst detailliert vertraglich geregelt werden.
  • Bei den Architektenhonoraren sind Pauschalhonorare und Abrechnungen nach Aufwand die häufigsten Modelle. Ein Pauschalhonorar schafft Kostensicherheit, während Änderungen und Zusatzleistungen oft zu Mehrkosten führen können.
  • Die Rollen von Architekturbüro, Generalunternehmer (GU) und Totalunternehmer (TU) unterscheiden sich deutlich. Während Architektinnen und Architekten primär planen, übernehmen GU und TU die Ausführung mit unterschiedlichem Umfang an Kosten- und Planungsverantwortung.
  • Wer sich für einen Generalunternehmer oder Totalunternehmer entscheidet, profitiert meist von einer höheren Kostengarantie. Gleichzeitig werden aber mehr Entscheidungen und Verantwortlichkeiten an einen einzigen Vertragspartner delegiert.
  • Bei der Auswahl von Handwerkerinnen und Handwerkern sind Empfehlungen aus dem persönlichen Umfeld besonders wertvoll. Klare, schriftliche Aufträge und detaillierte Leistungsbeschreibungen helfen, Missverständnisse und unerwartete Mehrkosten zu vermeiden.

Architektenhonorare Schweiz nach Honorierungsmodellen

Architektinnen und Architekten planen Bauvorhaben. Oft übernehmen sie auch die Ausführung, indem sie die Arbeiten der Baufachleute koordinieren und kontrollieren. Vor dem Engagement eines Architekturbüros für einen Hausbau kann man Grobskizzen verschiedener Bewerberinnen und Bewerber vergleichen. Dabei sind Branchenregeln einzuhalten, die der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) in seinem Normenwerk festschreibt. Die Entscheidung für ein bestimmtes Büro sollte bei einem solchen Vorgehen nachvollziehbar begründet sein. Und für die Teilnehmenden ist ein Unkostenbeitrag in Aussicht zu stellen.

Es sollte bei einem anstehenden Engagement früh abgeklärt werden, welche Qualitäten beim Hausbau wichtig sind; ebenso sind Offerten einzuholen, welche die Kosten der Gesamtleistung auflisten. In der Branche haben sich einige wenige Honorierungsmodelle etabliert. Rechtlich sind sie dem OR unterstellt und im Rahmen eines Werkvertrags verbindlich festzusetzen. Ist die Architektin oder der Architekt SIA-Mitglied, wird in der Regel nach SIA-Norm 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» abgerechnet. Dabei umfasst das Honorar einen Prozentsatz der gesamten Bausumme – abhängig von der Phase des Prozesses und der Arbeitsgattung liegt das Spektrum zwischen 10 und 20 Prozent. Die Berechnungsmodelle sind jedoch nicht verbindlich, sondern als Empfehlung zu verstehen.

 

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Pauschale und Abrechnung nach Aufwand

Wo möglich und sinnvoll sollte die Bauherrschaft auf Grundlage der obigen Berechnungen mit dem Architekturbüro ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein vereinbarter Gesamtbetrag gewährt in Bezug auf die Kosten eine erhebliche Planungssicherheit. Nachträglichen Änderungswünschen werden allerdings enge Grenzen gesetzt.

Sind grössere Ergänzungsleistungen gewünscht, wird oftmals nach Aufwand abgerechnet, wobei hierfür die Arbeitsstunden und der Einsatz von Technik gezählt werden. Das Einholen einer Offerte im Voraus empfiehlt sich.

Ein Planungsprozess ist oftmals mit Unwägbarkeiten verbunden. Änderungen können Mehrkosten zur Folge haben. Auch das Architekturbüro kann – je nach vertraglicher Vereinbarung – unter Umständen ein zusätzliches Planungshonorar in Rechnung stellen. Deshalb ist auch bei Pauschalhonoraren die Abgeltung möglicher Mehrkosten vorgängig zu vereinbaren.

Es lohnt sich daher, zusammen mit der Architektin oder dem Architekten genau zu definieren, welche Leistungen mehrkostenberechtigt sind, ob beispielsweise der Einbau eines teureren Geschirrspülers als ursprünglich vorgesehen der Bausumme zugeschlagen wird – und insofern honorarberechtigt wäre.

Welche Baupartner welche Aufgaben übernehmen

Generell gilt die Architektin oder der Architekt beim Hausbau als die eigentliche Planerin oder der eigentliche Planer. Wie in anderen Berufsgattungen bestehen aber auch bei der Bauplanung eine Spezialisierung und eine Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Baupartnern. So gibt es Architekturbüros, die sich schwerpunktmässig um die kreativen Aspekte der Raumgestaltung kümmern. Andere spezialisieren sich auf die Ausführungsplanung, sie übernehmen die Wahl der Fachplanungs- und Bauunternehmen, kontrollieren die Ausführung und achten auf die Einhaltung der Kosten. In diesem Fall ist es essenziell, dass die Verantwortung für jeden Schritt und jede Aktivität genau geregelt ist.

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Generalunternehmung oder Architekturbüro

Ein Aspekt dieser Spezialisierung im Bereich der Planer ist die Aufgliederung der Aufgaben zwischen einem Generalunternehmer (GU) und der Architektin oder dem Architekten. Während die Architektin oder der Architekt für alle Aspekte der Planung verantwortlich sein kann, befasst sich der GU mit der Ausführung eines Bauprojektes und der Wahl der Beteiligten.

Ein Generalplaner kann unter Umständen die Architektin oder den Architekten in der Realisierungsphase in sein Team aufnehmen – denn er bietet eine Gesamtleistung an und garantiert für diese Leistung mitunter einen fixen Preis. Dafür bedingt er sich oft das letzte Wort bei der Wahl der beteiligten Unternehmen aus. Falls die Architektin oder der Architekt mit dem Projekt von A bis Z betraut wird, bildet der Kostenvoranschlag die Budgetbasis. Das Risiko von Mehrkosten bleibt in der Regel bei den Bauherrinnen und Bauherren. Anders beim GU: Das Baubudget ist Teil des GU-Vertrags. Das Risiko von Kostenüberschreitungen trägt deshalb er. Er darf dafür einen Risikozuschlag erheben.

Unterschied General- (GU) oder Totalunternehmer (TU)

Bei der Partnerwahl können sich Bauwillige auch für einen Totalunternehmer (TU) entscheiden. GU und TU bieten beide Leistungspakete an, welche eine hohe Kostengarantie gewährleisten. Wie der GU trägt auch der TU das Risiko von Kostenüberschreitungen und darf deswegen einen Risikozuschlag erheben.

Der grundlegende Unterschied zwischen den beiden besteht darin, dass der TU auch die Planungsleistungen in den Auftrag integriert. Das Architekturbüro und andere Fachplanungsbetriebe werden über ihn abgerechnet, oft bestimmt der TU diese Betriebe selbst. Für Bauwillige stellt sich bei der Wahl zwischen GU und TU also die Frage, wie weit sie Aufgaben wie die Auswahl der beteiligten Betriebe delegieren möchten. Beim TU haben die Bauwilligen nur eine Ansprech- und Vertragspartnerin oder einen Ansprech- und Vertragspartner.

Ein Vertrag mit einem GU oder TU bedeutet, dass diese Unternehmen die Rechnungen der Handwerksbetriebe etc. bezahlen – wenn sie es denn auch wirklich tun. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass das Risiko des Bauhandwerkerpfandrechts bei solchen Verträgen grösser ist als bei der direkten Zusammenarbeit mit einer Architektin oder einem Architekten und den einzelnen Unternehmen. Wenn ungedeckte Forderungen eingefordert werden, könnte dieses Pfandrecht zur Geltung kommen.

Handwerkerinnen und Handwerker finden und beauftragen

Zu Handwerksbetrieben muss ein Vertrauensverhältnis bestehen. Schliesslich investieren Bauwillige nicht selten erhebliche Summen in ihr Haus. Du musst die Gewissheit haben, dass Aufträge termingerecht und nach deinen Wünschen ausgeführt werden. Vielen Bauwilligen fehlt die Routine beim Erteilen dieser Aufträge. Nicht immer fällt es ihnen leicht, unter einer Vielzahl von Anbietern die Spreu vom Weizen zu trennen und mit passenden, seriösen Fachleuten in ein Auftragsverhältnis zu treten. Bei der Suche sollte man daran denken, dass das private Netzwerk nicht selten das verlässlichste ist. So empfiehlt es sich, im vertrauten, persönlichen Umfeld Erkundigungen nach passenden Handwerkerinnen und Handwerkern anzustellen, vor allem solchen, die dort bereits ähnliche Aufgaben erledigt haben. Im Idealfall erhält man persönliche, ungeschminkte Erfahrungsberichte.

Wie erteile ich Aufträge?

Handwerksbetriebe beschäftigen zwar Meisterinnen und Meister ihres Fachs. Oft kann man von ihnen aber nicht erwarten, dass sie einen Blick aufs Gesamte haben. Jene, die den Auftrag erteilen, müssen sich deshalb die Gewissheit verschaffen, dass diese Fachleute im Bild sind und heikle Punkte des Projekts kennen. Aufträge sind deshalb möglichst detailliert zu vereinbaren: Genau beschriebene und vereinbarte Arbeiten schützen vor unliebsamen Überraschungen durch allfällige Mehraufwendungen. Vor allem bei grösseren Arbeiten lohnt es sich, Aufträge mit einer kurzen Beschreibung der Umstände schriftlich zu vergeben und diese möglichst bestätigen zu lassen. Eine letzte Empfehlung: Für eine klar definierte Arbeit fährt man mit einem Pauschalbetrag möglicherweise besser, als wenn nach Quadratmetern, Stunden etc. abgerechnet wird.

Auch bekannte, vertrauenswürdige Handwerkerinnen und Handwerker können befragt werden, ob sie für bestimmte, möglichst genau beschriebene Arbeiten jemanden empfehlen können. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden sie Fachleute vorschlagen, die sie kennen und um deren Seriosität sie wissen. Schliesslich wollen sie nicht mit einer schlechten Empfehlung ihren eigenen Ruf beschädigen. Die Suche nach der richtigen Handwerkerin oder dem richtigen Handwerker kann auch auf den Social Media wie etwa Facebook gepostet werden. Der digitale Bekanntenkreis weiss vielleicht guten Rat.

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