Das Wichtigste in Kürze
- Ein Architektenvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen Bauherrschaft und Architekturbüro, insbesondere Leistungen, Honorar, Fristen, Haftung und Vertretungsbefugnisse.
- In der Schweiz dient häufig der SIA-Vertrag 1002 als Grundlage. Er baut auf der SIA-Ordnung 102 auf und deckt wichtige Punkte rund um Architekturleistungen ab.
- Eine sorgfältige Vertragsprüfung lohnt sich, besonders bei Baukostenüberschreitungen. Klare Regelungen können spätere Streitigkeiten und hohe Zusatzkosten vermeiden.