Von Kanton zu Kanton anders geregelt
So weit so klar. Jetzt wird es unübersichtlich beziehungsweise uneinheitlich. Die Handänderungssteuer wird von den Kantonen oder, in seltenen Fällen, Gemeinden erhoben. Es gibt aber Kantone, die sie nicht (mehr) kennen, darunter Glarus, Schaffhausen, Uri, Schwyz, Zug und Zürich. Dafür verlangen die Grundbuchämter oft höhere Gebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch. Auch in anderen Kantonen wird inzwischen mehr oder weniger laut darüber nachgedacht, die Steuer abzuschaffen.