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Kosten beim Immobilienkauf oder -verkauf in der Schweiz

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Ein Haus kaufen oder verkaufen kostet Geld.

Ein Haus kaufen oder verkaufen kostet Geld. Für die Notarin oder den Notar, die Handänderung, den Eintrag in das Grundbuch und, falls notwendig, für den neuen Schuldbrief. Bis auf die Kosten für den Schuldbrief teilen sich Käuferinnen und Käufer sowie Verkäuferinnen und Verkäufer in der Regel die Rechnung. Die Grundstückgewinnsteuer zahlt die Verkäuferin oder der Verkäufer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Immobilienkauf oder -verkauf fallen in der Schweiz verschiedene Gebühren an, etwa für Notariat, Grundbuch, Handänderung und Schuldbrief. Wer welche Kosten trägt, ist gesetzlich oder vertraglich geregelt.
  • Die Notariatskosten und Grundbuchgebühren variieren je nach Kanton stark. In der Regel teilen sich Käuferin oder Käufer sowie Verkäuferin oder Verkäufer die Notariatskosten, während der Grundbucheintrag meist von der Käuferin oder vom Käufer bezahlt wird.
  • Die Handänderungssteuer wird nicht in allen Kantonen erhoben. Im Kanton Bern fällt sie nur auf dem Betrag über 800’000 Franken an, in Zürich entfällt sie ganz.
  • Für die Finanzierung entstehen zusätzliche Schuldbriefkosten, meist zwischen 0,1 und 0,3 Prozent der Pfandsumme. Diese trägt üblicherweise die Käuferin oder der Käufer.
  • Die Grundstückgewinnsteuer bezahlt die Verkäuferin oder der Verkäufer. Sie wird auf dem Gewinn berechnet, wobei wertvermehrende Investitionen und Verkaufskosten abgezogen werden können.

Es fallen diverse Kosten an

Wenn ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung die Eigentümerin oder der Eigentümer wechselt, fallen Kosten an: Zum einen das Honorar für das Notariat, zum anderen Gebühren für die Handänderung, die Eintragung der neuen Eigentümerin oder des neuen Eigentümers ins Grundbuch und die Errichtung des Schuldbriefs.

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Notariatskosten beim Immobilienkauf: Das musst du wissen

Die Notarin oder der Notar fertigt den Kaufvertrag aus, beurkundet ihn und veranlasst den Eintrag ins Grundbuch. Dafür wird sie oder er bezahlt. Die Höhe des Honorars variiert von Kanton, teilweise sogar von Notarin zu Notar oder von Notar zu Notarin. Am höchsten ist das Honorar in den Kantonen Wallis, Genf, Bern und Tessin, am tiefsten in den Kantonen Schwyz, Appenzell Ausserrhoden, Schaffhausen und Zug. In einzelnen Kantonen sind die Honorare nicht festgelegt, dort lohnt es sich, Offerten einzuholen. In unserem Beispiel rechnen wir mit 0,5 Prozent für Bern und 0,1 Prozent für Zürich. Die Kosten teilen sich in der Regel die Käuferin oder der Käufer und die Verkäuferin oder der Verkäufer, wenn du nichts anderes im Vertrag vereinbart hast. Das macht bei einem Immobilien- oder Grundstückgeschäft im Wert von 1 Million Franken

  • im Kanton Bern 5000 Franken
  • im Kanton Zürich 1000 Franken

Kantonale Unterschiede bei der Handänderungssteuer einfach erklärt

Kantone wie Aargau, Zug oder Zürich kennen die Handänderungssteuer nicht, in Kantonen wie Bern oder Luzern wird sie (noch) erhoben. Hauseigentümerorganisationen setzen sich allerdings dafür ein, dass sie abgeschafft oder wenigstens gesenkt wird. Im Kanton Bern beispielsweise hat das Volk entschieden, dass die Handänderungssteuer von 1,8 Prozent seit dem 1. Januar 2015 nur noch auf dem Betrag berechnet wird, der 800'000 Franken übersteigt. In der Regel bezahlt die Käuferin oder der Käufer die Handänderungssteuer. Was heisst das in unserem Beispiel?

  • (1'000'000 Franken – 800'000 Franken) * 1,8 Prozent = 3600 Franken im Kanton Bern
  • 0 Franken im Kanton Zürich.
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Grundbuchgebühren: Was du beim Eintrag ins Grundbuch bezahlst

Auch die Grundbuchgebühren variieren von Kanton zu Kanton. In einzelnen Kantonen wie Zug wird die Anmeldung im Grundbuch nach Aufwand berechnet, in den meisten Kantonen pauschal. In der Regel bezahlt die Käuferin oder der Käufer den Grundbucheintrag.

  • 2000 Franken für den Käufer im Kanton Bern.
  • 1500 Franken für den Käufer im Kanton Zürich.

Gebühren für den Schuldbrief

Die Gebühren für die Errichtung neuer Schuldbriefe variieren von 0,1 bis 0,3 Prozent der Höhe des Schuldbriefes. In Bern und Zürich sind sie mit 0,25 Prozent gleich. In unserem Beispiel lässt die Käuferin oder der Käufer einen Schuldschein über 800’000 Franken errichten, weil ihre oder seine Bank das Haus mit 80 Prozent von 1 Million Franken belehnt.

  • 2000 Franken für den Käufer im Kanton Bern und im Kanton Zürich.

Grundstückgewinnsteuer: Wie sie berechnet wird und was du abziehen kannst

Die Grundstückgewinnsteuer ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und hängt davon ab, wie lange du die Immobilie oder das Grundstück besessen hast. Die Grundstückgewinnsteuer wird auf der Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis berechnet. Du kannst alle wertvermehrenden Investitionen und Kosten für den Verkauf – Maklerin oder Makler, Inserate, Handänderungssteuer, Grundbuchgebühren usw. – abziehen.

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