Eigenmietwert: Auswirkungen auf Wohneigentum
Was Hausverkäuferinnen und Hausverkäufer ebenfalls bedenken sollten: Durch die Abschaffung des Eigenmietwerts im Jahr 2029 werden Käufe von Wohneigentum unter bestimmten Bedingungen attraktiver. Vor allem junge Familien oder Paare, die erstmals Wohneigentum erwerben, profitieren kurzfristig von einem limitierten Zinsabzug und vermeiden die Belastung durch einen hohen Eigenmietwert.
Potenzielle Hauskäuferinnen und Hausverkäufer werden aber verstärkt auf die Gebäudesubstanz und die Heiztechnik achten, da sie neben einem hohen Kaufbetrag nicht noch in die Renovierung oder Sanierung einer Immobilie investieren wollen - oder können. Denn: Ordentliche Renovations- und Unterhaltskosten sind mit dem Wegfall des Eigenmietwerts steuerlich nicht mehr abzugsfähig, ebenso energetische Sanierungen bei selbstgenutzten Liegenschaften.
Generell befinden sich potenzielle Verkaufende in einer vorteilhaften Position. Niedrige Zinsen, eine hohe Nachfrage und ein knappes Angebot treiben die Preise ihrer Immobilie in die Höhe. Gleichzeitig sollten die Verkaufspreise nicht zu hoch angesetzt werden, denn die Käuferschaft ist preissensibler geworden. Viele müssen trotz attraktiven Hypotheken sehr genau rechnen.