Das Wichtigste in Kürze
- Die Bauzeitversicherung schützt den Rohbau während der Bauphase vor Feuer und Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdrutsch. Der Versicherungsschutz gilt vom Baustart bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
- In vielen Kantonen ist die Bauzeitversicherung obligatorisch, insbesondere dort, wo eine kantonale Gebäudeversicherung besteht. Auch wenn sie freiwillig ist, kann sie hohe finanzielle Risiken absichern.
- Für den Abschluss der Bauzeitversicherung sind meist die Bauherrschaft, das Architekturbüro oder der Generalunternehmer verantwortlich. Wichtig ist, dass der Schutz bereits vor Baubeginn besteht.
- Nicht versichert sind typischerweise Baumängel, Konstruktionsfehler, Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Handwerker. Für diese Risiken sind zusätzliche Versicherungen erforderlich.
- Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schutz erst nach der Fertigstellung des Hauses. Die Bauzeitversicherung dient als temporäre Absicherung für die besonders risikoreiche Bauphase.