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Bauzeitversicherung: Schutz vor Feuer und Naturgefahren beim Hausbau

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Bauplan

Während der Bauphase ist ein Gebäude besonders verletzlich. Noch fehlen Fenster, Fassaden oder Schutzvorrichtungen – und schon ein Sturm oder ein Brand kann massive Schäden verursachen. Genau dafür gibt es die Bauzeitversicherung. Sie schützt den Rohbau gegen Feuer- und Elementarschäden und gehört in vielen Kantonen zu den obligatorischen Versicherungen beim Hausbau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauzeitversicherung schützt den Rohbau während der Bauphase vor Feuer und Naturgefahren wie Sturm, Hagel, Überschwemmung oder Erdrutsch. Der Versicherungsschutz gilt vom Baustart bis zur Fertigstellung des Gebäudes.
  • In vielen Kantonen ist die Bauzeitversicherung obligatorisch, insbesondere dort, wo eine kantonale Gebäudeversicherung besteht. Auch wenn sie freiwillig ist, kann sie hohe finanzielle Risiken absichern.
  • Für den Abschluss der Bauzeitversicherung sind meist die Bauherrschaft, das Architekturbüro oder der Generalunternehmer verantwortlich. Wichtig ist, dass der Schutz bereits vor Baubeginn besteht.
  • Nicht versichert sind typischerweise Baumängel, Konstruktionsfehler, Diebstahl, Vandalismus oder Schäden durch Handwerker. Für diese Risiken sind zusätzliche Versicherungen erforderlich.
  • Die Gebäudeversicherung übernimmt den Schutz erst nach der Fertigstellung des Hauses. Die Bauzeitversicherung dient als temporäre Absicherung für die besonders risikoreiche Bauphase.

Die Bauzeitversicherung deckt Schäden am entstehenden Gebäude während der Bauphase. Die Versicherung gilt ab Baubeginn bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Versichert sind insbesondere:

Ist die Bauzeitversicherung obligatorisch?

In den Kantonen mit kantonaler Gebäudeversicherung muss die Bauzeitversicherung normalerweise obligatorisch abgeschlossen werden. In einigen Kantonen erfolgt der Abschluss über private Anbieter. Nur in wenigen Kantonen ist sie freiwillig. Auch dort empfiehlt sich der Schutz dringend, denn Schäden am Rohbau können schnell mehrere zehntausend Franken kosten.

Wer schliesst die Bauzeitversicherung ab?

Meist übernimmt den Abschluss einer Bauzeitversicherung die Bauherrschaft, das Architekturbüro oder der Generalunternehmer. Wichtig ist, dass der Versicherungsschutz bereits vor dem Baustart besteht.

 

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Schäden, die nicht gedeckt sind

Die Bauzeitversicherung konzentriert sich auf Feuer- und Elementarschäden. Nicht gedeckt sind typischerweise Baumängel, Konstruktionsfehler, Schäden durch Handwerker, Diebstahl und Vandalismus. Für diese Risiken braucht es zusätzliche Versicherungen, insbesondere eine Bauwesenversicherung oder Bauherrenhaftpflichtversicherung. 

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Die Bedeutung der Bauzeitversicherung

Naturereignisse treten oft überraschend auf. Ein heftiges Gewitter kann einen Rohbau innert Minuten schwer beschädigen. Ohne Versicherung müsste die Bauherrschaft sämtliche Wiederaufbaukosten selbst tragen. Das kann die Finanzierung des gesamten Projekts gefährden. Die Bauzeitversicherung sorgt dafür, dass der Bau trotz Schaden weitergeführt werden kann.

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Bauzeitversicherung und Gebäudeversicherung – was ist der Unterschied?

Die Bauzeitversicherung gilt nur während der Bauphase. Nach Fertigstellung geht der Schutz normalerweise in die reguläre Gebäudeversicherung über. Die Bauzeitversicherung ist also eine temporäre Absicherung für die besonders risikoreiche Bauzeit.

Häufige Fragen

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