Rissprotokoll: Dein wichtigstes Instrument vor Baubeginn
Das Rissprotokoll ist das zentrale Dokument, das im Streitfall über Erfolg oder Misserfolg einer Schadenersatzforderung entscheiden kann. Es dokumentiert den Zustand eines Gebäudes unmittelbar vor Beginn der Bauarbeiten – lückenlos, detailliert und rechtsgültig.
Was ins Rissprotokoll gehört
- Alle bestehenden Risse und Schäden an Wänden, Decken, Böden, Fundamenten und Fassaden – mit genauer Lagebeschreibung
- Fotografische Dokumentation aller gefundenen Schäden mit Massstab und Datum
- Beschreibung des Schadensmasses
- Zustand von Türen und Fensterrahmen
- Besonderheiten des Gebäudes
Wer das Rissprotokoll aufnimmt
Im Idealfall wird das Rissprotokoll von einer unabhängigen Fachperson erstellt, zum Beispiel von einer Bauingenieurin oder einem Bauingenieur, einer Architektin oder einem Architekten oder einem spezialisierten Sachverständigenbüro. Das Protokoll muss von allen Beteiligten unterzeichnet werden: von der Bauherrschaft, der Nachbarin oder dem Nachbarn und der beauftragten Fachperson. Erst dann ist es rechtsgültig. Das Rissprotokoll muss vor Beginn der Bauarbeiten erstellt werden.
Was ohne Rissprotokoll passiert
Fehlt ein Rissprotokoll, wird die Beweisführung im Streitfall erheblich schwieriger. Die Bauherrschaft oder deren Versicherung kann argumentieren, dass der Riss bereits vor den Bauarbeiten bestand. Ohne dokumentierten Ausgangszustand ist dieser Einwand schwer zu widerlegen, selbst wenn der Schaden eindeutig durch die Baustelle verursacht wurde.