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Baustelle absperren: Vorschriften und Sicherheit in der Schweiz

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Abgesperrte Baustelle vor einem Wohnhaus mit Baumaschinen, Kran und Sicherheitsabsperrungen.

Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter verunfallen häufiger bei der Arbeit als andere. Aber auch Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesucher sind einem höheren Risiko ausgesetzt. Wenn es um die Sicherheit geht, stehen alle in der Pflicht: Baufirma, Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter, Planerinnen und Planer und Bauherrin oder Bauherr. Aber wer haftet, wenn ein Unfall passiert?

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Schweizer Baustellen passieren jedes Jahr über 50’000 Unfälle auf Baustellen, das Risiko ist im Baugewerbe deutlich höher als in vielen anderen Berufen. Sicherheit bleibt deshalb eine zentrale Aufgabe für alle Beteiligten.
  • Die Sicherheit auf Baustellen betrifft nicht nur Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter, sondern auch Baufirmen, Bauleitung, Planerinnen und Planer sowie Bauherrinnen und Bauherren. Eine gute Organisation, klare Absperrungen und durchdachte Planung senken das Unfallrisiko erheblich.
  • Schutzmassnahmen wie Helm, festes Schuhwerk und Signalbekleidung sowie korrektes Verhalten sind entscheidend für die Unfallprävention. Termin- oder Kostendruck dürfen nie wichtiger sein als die Sicherheit.
  • Die Verantwortung ist rechtlich geregelt, unter anderem in der Bauarbeiten-Verordnung, in EKAS-Richtlinien und in der SIA-Norm 118. Sicherheit gehört ausdrücklich in den Werkvertrag, und Bauleitung sowie Baufirma tragen gemeinsam Verantwortung.
  • Bei Unfällen mit Besuchenden stellt sich die Haftungsfrage. Eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist für Bauherrinnen und Bauherren besonders wichtig, da sie Personen- und Sachschäden von Drittpersonen wie Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesuchern abdeckt.

Unfallrisiko auf Baustellen bleibt hoch

Auf Schweizer Baustellen ereignen sich jedes Jahr mehr als 50’000 Unfälle. Und das allein im Bauhaupt- und im Ausbaugewerbe. Zwar ist die Zahl der Unfälle im Bauhauptgewerbe – proportional zur Zahl der Beschäftigten – in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, aber im Vergleich zu anderen Berufen ist das Unfallrisiko auf dem Bau nach wie vor sehr hoch.

Sicherheit geht alle an

In die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Bau sind alle Beteiligten involviert: Baufirmen und Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter, aber auch Bauherrinnen und Bauherren und Planerinnen und Planer. Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Sicherheitsrisiko möglichst gering ist. Zum Beispiel dank Gerüsten, Geländern oder Abdeckungen für Bodenöffnungen usw. Besonders herumliegende Gegenstände werden häufig zu gefährlichen Stolperfallen. Eine tadellose Organisation auf der Baustelle

 und Absperrungen als Schutz vor unbefugtem Zutritt senken das Unfallrisiko. Ausserdem ist das Thema Sicherheit mit der Schlüsselübergabe nicht erledigt. Auch für künftige Unterhalts- oder Reinigungsarbeiten muss die Sicherheit gewährleistet sein.

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Verhalten und Ausrüstung

Das richtige Verhalten und die richtige Ausrüstung der Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter sind fraglos die wichtigsten Punkte in der Unfallprävention. Ein Schutzhelm, festes Schuhwerk, Handschuhe und – je nach Einsatz – Kleidung in Signalfarben sollten auf jeder Baustelle selbstverständlich sein. Richtig verhalten heisst vor allem, keine unnötigen Risiken einzugehen und Sicherheitsaspekten trotz Termin- oder Kostendruck Vorrang einzuräumen. Viele Baufirmen haben erkannt, dass Sicherheit auf dem Bau kein Hindernis oder Kostenfaktor ist, sondern ein Wettbewerbsvorteil, weil tiefe Unfall- und Unfallfolgekosten die Rechnung entlasten. Entsprechend werden die Mitarbeitenden geschult und unterstützt.

Sicherheit gehört in den Werkvertrag

Es gibt zahlreiche Vorschriften, Regeln und Normen, die von der Baufirma und Bauleitung zu beachten und durchzusetzen sind. Unter anderem die Bauarbeiten-Verordnung des Bundes und die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Die Baufirma als Arbeitgeberin ist verpflichtet, alle Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten. Die Bauleitung muss die Arbeiten überwachen und kontrollieren, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Wie weit sie gehen muss, definieren ihre Rechte und Befugnisse, insbesondere ihr Weisungsrecht, die ihr gemäss Vertrag mit der Bauherrin oder dem Bauherrn zustehen. Allgemein gilt, dass einer Bauleitung zugemutet werden kann, im Rahmen ihrer allgemeinen Kontrollpflicht zu erkennen, was einer Fachperson allgemein auffallen muss.

Artikel 104 der SIA-Norm 118 bestimmt die gemeinsame Pflicht der Baufirma und der Bauleitung, für die Sicherheit aller am Bauwerk beschäftigten Personen zu sorgen. Dazu zählen nicht nur die eigenen Angestellten der Baufirma und Planerinnen und Planer, sondern auch die Bauherrin oder der Bauherr und ihre oder seine Angestellten, die auf der Baustelle beschäftigt sind.

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Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesucher versichern

Während die Bauarbeiterinnen und Bauarbeiter durch die Unfallversicherung versichert sind, stellt sich bei Unfällen mit Besucherinnen und Besuchern auf der Baustelle die Haftpflichtfrage. Zwar sieht Artikel 107 der SIA-Norm 118 vor, dass Bauherrin oder Bauherr und Baufirma vereinbaren, welche Haftpflichtversicherung die finanziellen Folgen von Besucherunfällen deckt. In der Regel ist die Bauherrin oder der Bauherr verantwortlich. Sie oder er trägt wegen ihrer oder seiner allgemeinen Fürsorgepflicht die Versicherungspflicht für Besucherunfälle.

Nicht zuletzt darum ist es für alle Bauherrinnen und Bauherren wichtig, eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Sie deckt die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden von Drittpersonen, dazu zählen unter anderem Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesucher. Wenig bis gar nicht sinnvoll ist dagegen die Unfallversicherung für Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesucher, weil die Haftpflichtversicherung die Kosten deckt.

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Helm und trittsichere Schuhe tragen

Auf der Baustelle sind auch Bauherrinnen und Bauherren oder Baustellenbesucherinnen und Baustellenbesucher einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Darum sollten sie mindestens einen Sicherheitshelm und trittsichere Schuhe tragen.

Häufige Fragen

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