Dienstbarkeiten und Konsequenzen
Mit dem Leitungsrecht räumt die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines anderen Grundstücks das Recht ein, eine Leitung durch ihr beziehungsweise sein Grundstück zu führen. Beispielsweise für Strom, Wasser oder Gas. Das Leitungsrecht ist, wie alle Dienstbarkeiten, in der Regel im Grundbuch eingetragen. Falls es eingetragen ist, muss es im Kaufvertrag stehen. Dienstbarkeiten wie das Leitungsrecht beinhalten Pflichten. Darum lohnt es sich, den Vertrag gründlich zu lesen, wenn du ein Grundstück kaufst, und dir alle Dienstbarkeiten und möglichen Konsequenzen von einer Fachperson erklären zu lassen.