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Durchleitungsrecht: Rechte und Pflichten

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 Das Leitungsrecht regelt Fragen beim Verlauf der Leitungen durch mehrere Grundstücke.

Dienstbarkeiten wie das Leitungsrecht und das Durchleitungsrecht können dein Bauvorhaben beeinflussen. Zum einen bautechnisch, weil du möglicherweise eine Strom-, Wasser- oder Gasleitung verlegen musst. Zum anderen finanziell, wenn das Leitungsrecht freiwillig eingeräumt worden ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Leitungsrecht und das Durchleitungsrecht sind Dienstbarkeiten, die regeln, wie Leitungen für Strom, Wasser oder Gas über fremde Grundstücke geführt werden dürfen, sie sind meist im Grundbuch eingetragen und im Kaufvertrag aufgeführt.
  • Eine eingetragene Dienstbarkeit kann dein Bauvorhaben technisch und finanziell beeinflussen, deshalb solltest du vor dem Kauf alle Einträge prüfen und dir die Konsequenzen von einer Fachperson erklären lassen.
  • Ist eine Leitung im Weg, darfst du sie mit Zustimmung der berechtigten Parteien verlegen lassen, beim freiwillig eingeräumten Leitungsrecht trägst du in der Regel die Kosten, beim Notleitungsrecht übernimmt sie meist die begünstigte Nachbarschaft.

Leitungsrecht und Durchleitungsrecht einfach erklärt

Dienstbarkeiten regeln das Recht, ein fremdes Grundstück zu nutzen. Es gibt Personaldienstbarkeiten wie die Nutzniessung oder das Wohnrecht  und Grunddienstbarkeiten wie das Baurecht, Überbaurecht oder Wegrecht . Auch das Leitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit, weil es zugunsten eines Grundstücks und zulasten eines anderen Grundstücks vereinbart wird. Das Leitungsrecht wird im ZGB-Artikel 676 und das Durchleitungsrecht im ZGB-Artikel 691 geregelt.

Dienstbarkeiten und Konsequenzen

Mit dem Leitungsrecht räumt die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks der Eigentümerin oder dem Eigentümer eines anderen Grundstücks das Recht ein, eine Leitung durch ihr beziehungsweise sein Grundstück zu führen. Beispielsweise für Strom, Wasser oder Gas. Das Leitungsrecht ist, wie alle Dienstbarkeiten, in der Regel im Grundbuch  eingetragen. Falls es eingetragen ist, muss es im Kaufvertrag stehen. Dienstbarkeiten wie das Leitungsrecht beinhalten Pflichten. Darum lohnt es sich, den Vertrag gründlich zu lesen, wenn du ein Grundstück kaufst, und dir alle Dienstbarkeiten und möglichen Konsequenzen von einer Fachperson erklären zu lassen.

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Was tun, wenn eine Leitung im Weg ist?

Nehmen wir an, du hast ein Grundstück gekauft und möchtest darauf ein Einfamilienhaus bauen. Die vorherige Eigentümerin oder der vorherige Eigentümer hat der benachbarten Eigentümerin oder dem benachbarten Eigentümer das Leitungsrecht eingeräumt und diese Person hat eine Wasserleitung vom öffentlichen Netz durch dein Land zu ihrem Haus gezogen. Jetzt möchtest du bauen und merkst, dass diese Leitung im Weg ist. Was nun? Du darfst die Wasserleitung verlegen lassen, allerdings müssen die betroffenen Parteien als Nutzniessende der Dienstbarkeit einverstanden sein. Wenn es sein muss, kannst du die Verlegung einklagen. Etwas, das du mit Blick auf eine gute Nachbarschaft möglichst vermeiden solltest.

Wer trägt die Kosten für die Verlegung?

Du hast dich mit deiner Nachbarschaft friedlich darauf geeinigt, ihre Wasserleitung verlegen zu lassen. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wer für die Kosten (Bauarbeiten, Landschaden, Gartenarbeiten usw.) aufkommen muss. Das hängt davon ab, ob die Dienstbarkeit freiwillig eingeräumt worden ist (gewöhnliches Durchleitungsrecht) oder die Folge eines Notleitungsrechts ist:

  • Wenn die vorherige Eigentümerin oder der vorherige Eigentümer das Leitungsrecht freiwillig eingeräumt hat, musst du sämtliche Kosten tragen. Ausser, die vorherige Eigentümerin oder der vorherige Eigentümer und die benachbarte Partei haben in ihrem öffentlich beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag etwas anderes vereinbart. Das Leitungsrecht ist eine Grunddienstbarkeit und mit dem Grundstück verknüpft. Die Pflichten gehen mit dem Verkauf an die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer über.
  • Das Notleitungsrecht entsteht, wenn ein Grundstück nicht oder nur mit unverhältnismässig hohen Kosten erschlossen werden könnte. Deine Nachbarin oder dein Nachbar hat die vorherige Eigentümerin oder den vorherigen Eigentümer für das Leitungsrecht entschädigt. Wenn du die Leitung verlegen lässt, muss sie oder er die Kosten tragen. Wichtig zu wissen: Das Notleitungsrecht muss nicht zwingend im Grundbuch eingetragen sein. Bis Ende 2011 konnte dieses Legal-Servitut (gesetzliche Dienstbarkeit) sogar formlos begründet werden.

Fazit: Grundbuch und Vertrag gründlich prüfen

Das Leitungsrecht und Durchleitungsrecht sind Dienstbarkeiten und in den meisten Fällen im Grundbuch eingetragen und im Kaufvertrag aufgeführt. Lies darum Grundbuch und Vertrag gründlich und lass dir alle Dienstbarkeiten erklären. Sprich mit deiner Nachbarschaft und finde eine sinnvolle Lösung. Vielleicht gibt es eine Alternative und die Leitung muss nicht verlegt werden.

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