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Nutzniessungsrecht in der Schweiz: Rechte und Pflichten

ca. 5 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Lukas Herren, Hauseigentümerverband Bern und Umgebung
Mutter und Tochter besprechen auf dem Sofa die Übertragung von Wohneigentum in der Familie.

Es ist eine Möglichkeit mit Vorteilen für die Eltern und ihre Nachkommen: Das Eigenheim im Voraus übertragen und so lange wie möglich darin wohnen. Ein Vergleich der zwei Dienstbarkeiten Nutzniessung und Wohnrecht.

Experte in diesem Artikel

Lukas Herren

Lukas Herren
Hauseigentümerverband Bern und Umgebung

Lukas Manuel Herren ist Notar und Geschäftsführer des Hauseigentümerverbandes (HEV) Bern und Umgebung. Er berät Eigentümerinnen und Eigentümer in Fragen des Immobilien-, Erb- und Sachenrechts sowie rund um Wohneigentum.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit Nutzniessungsrecht oder Wohnrecht kannst du dein Eigenheim frühzeitig an deine Nachkommen übertragen und trotzdem weiter darin wohnen, so schützt du dich im Alter vor einem erzwungenen Verkauf zur Finanzierung von Pflegekosten.
  • Beide Dienstbarkeiten senken je nach Kanton die Erb- oder Schenkungssteuer, da der Wert der Liegenschaft durch das eingetragene Recht reduziert wird. Je jünger die berechtigte Person, desto tiefer fällt die Steuerbelastung aus.
  • Ein Verkauf einer Liegenschaft mit Nutzniessung oder Wohnrecht ist zwar möglich, in der Praxis aber kaum realistisch, da die Nutzung für neue Eigentümerinnen und Eigentümer stark eingeschränkt ist.
  • Das Nutzniessungsrecht gewährt dir mehr Rechte als das Wohnrecht, etwa die Möglichkeit zur Vermietung und zum Bezug von Mieterträgen, gleichzeitig übernimmst du jedoch mehr Pflichten wie Hypothekarzinsen, Versicherungen und grössere Reparaturen.
  • Beim Wohnrecht darfst du die Liegenschaft selbst bewohnen, jedoch nicht vermieten oder Erträge erzielen, dafür sind deine finanziellen Verpflichtungen geringer und beschränken sich vor allem auf gewöhnlichen Unterhalt und Nebenkosten.

Eigenheim frühzeitig übertragen und weiter darin wohnen

Niemand wünscht es sich, oft bleibt dir im Alter aber nichts anderes übrig, als in ein Pflegeheim zu ziehen. Das ist teuer und kann eine Wohneigentümerin oder einen Wohneigentümer zwingen, das Haus oder die Wohnung zu verkaufen. Um dich finanziell zu schützen, kannst du als Wohneigentümerin oder Wohneigentümer deinen Besitz im Voraus deinen Nachkommen vermachen und trotzdem weiterhin in deinem Haus oder in deiner Wohnung leben. So kannst du nicht zum Verkauf gezwungen werden, um die Heimkosten zu bezahlen, weil das Haus oder die Wohnung nicht mehr dir gehört. Möglich machen dies das Nutzniessungsrecht und das Wohnrecht.

Steuern sparen mit Dienstbarkeiten

Einen Vorteil haben beide Dienstbarkeiten: Die Nachkommen zahlen je nach Kanton erheblich weniger Erb- oder Schenkungssteuern. Da die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer die Liegenschaft nicht vollständig nutzen können, weil die Eltern darin wohnen, vermindert sich ihr Wert. Dieser berechnet sich aus der Lebenserwartung der Wohnberechtigten oder Nutzniessenden und dem Wert der Nutzung pro Jahr. Für die Berechnung der Schenkungssteuer wird der reduzierte Betrag berücksichtigt. Je jünger die Wohnberechtigten oder Nutzniessenden, desto tiefer die Steuerbelastung.

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Verkaufen ist so gut wie unmöglich

Ein Haus mit Wohnrecht oder Nutzniessung kann zwar verkauft werden, das kommt aber so gut wie nie vor. «Solange es auf dem Markt andere Häuser gibt, wird kaum jemand eines mit einem Wohnrecht oder einer Nutzniessung erwerben, weil die Nutzung für die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer stark eingeschränkt ist», erklärt Lukas Manuel Herren, Notar beim Hauseigentümerverband Bern und Umgebung.

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Nutzniessungsrecht oder Wohnrecht?

Lukas Manuel Herren gibt keine Pauschaltipps, wann sich welche Dienstbarkeit empfiehlt: «Eltern und Nachkommen sollten abklären, welche Möglichkeiten sie haben und was für sie stimmt.» Je nach finanzieller oder familiärer Situation sehe das unterschiedlich aus. Auch gibt es grosse Unterschiede, etwa beim Wohnrecht: «Es kann beispielsweise entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt werden.» Das heisst, dass die Eltern eine Art Miete bezahlen – oder eben nicht.

Mit der Nutzniessung haben Eltern mehr Rechte als mit dem Wohnrecht. Welche Variante sinnvoller ist, hängt davon ab, wie du das Haus oder die Wohnung nach der Eigentumsübertragung nutzen möchtest. Oft ist die Nutzniessung sinnvoller. Zum Beispiel, wenn die Eltern das Haus oder die Wohnung vermieten und mit der Miete besser leben oder ihre Heimkosten bezahlen wollen. Oder wenn die Eltern genug Geld auf der Seite haben beziehungsweise genügend Rente beziehen werden und ihre Nachkommen finanziell entlasten wollen. Mit der Nutzniessung haben die Eltern wie gesagt mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten. Sie müssen beispielsweise die Hypothekarzinsen und die Versicherungsprämien bezahlen. Die Entscheidung hängt darum von der finanziellen Situation der Eltern und der Familiensituation ab.

Nutzniessungsrecht vs. Wohnrecht

 

Nutzniessungsrecht

Wohnrecht

Inhalt

  • Nutzniessende übertragen das Eigentum, dürfen aber das Objekt nutzen
  • übertragbar, wenn nicht als persönliches Recht ausgestaltet
  • öffentliche Urkunde, Eintrag im Grundbuch
  • endet mit dem Tod der Berechtigten
  • Haftung für Schäden (ausser jene durch ordnungsgemässen Gebrauch)
  • Wohnberechtigte übertragen das Eigentum, dürfen aber im Objekt oder Teilen davon wohnen
  • persönlich, nicht übertragbar
  • öffentliche Urkunde, Eintrag im Grundbuch
  • endet mit dem Tod der Berechtigten
  • Haftung für Schäden (ausser jene durch ordnungsgemässen Gebrauch)

Rechte

  • Nutzniessende dürfen die Liegenschaft selbst bewohnen oder vermieten
  • Nutzniessende haben das Recht auf Fremderträge (Mieten, Zinsen)
  • Nutzniessende haben kein Recht, die Liegenschaft umzugestalten
  • Wohnberechtigte dürfen die Liegenschaft oder Teile davon ausschliesslich selbst bewohnen – einzig die Aufnahme von Familienangehörigen und Mitbewohnenden ist gestattet, soweit nichts anderes vereinbart wurde
  • kein Recht auf Fremderträge
  • Wohnberechtigte haben kein Recht, die Liegenschaft umzugestalten

Pflichten

  • Nutzniessende kommen für Unterhalt, Hypotheken, Versicherungen, grössere Reparaturen sowie Heiz- und Nebenkosten auf, ausgenommen sind Schäden durch ordnungsgemässen Gebrauch
  • Wohnberechtigte kommen für den gewöhnlichen Unterhalt, Heiz- und Nebenkosten sowie kleinere Reparaturen auf, ausgenommen sind Schäden durch ordnungsgemässen Gebrauch

 

Steuern

  • Nutzniessende versteuern den amtlichen Wert, den Eigenmietwert (bis zu dessen Abschaffung 2029) beziehungsweise das Einkommen aus der Liegenschaft
  • Abzüge für Hypothekarzins und Unterhalt möglich

Bei einer Schenkung:

  • Die allfällige Schenkungssteuer wird reduziert durch die Wertverminderung.
  • Wohnberechtigte versteuern den Eigenmietwert (bis zu dessen Abschaffung 2029), die Eigentümer den amtlichen Wert
  • Abzüge für Unterhalt möglich

Bei einer Schenkung:

  • Die allfällige Schenkungssteuer wird reduziert durch die Wertverminderung.

Häufige Fragen

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