Wann eine Erbschaft als angenommen gilt
Manchmal wirst du aufgefordert, einen Erbschein vorzulegen, wenn du Informationen über die finanziellen Verhältnisse sammelst. Aufgepasst: Das Beantragen eines Erbscheins gilt in der Regel als stillschweigende Annahme der Erbschaft. Der Antrag stellt ein Verhalten dar, das zeigt, dass du als erbende Person handelst und die Erbschaft antreten möchtest. Frage also, ob die Sterbeurkunde mit einem Auszug aus dem Stammbuch genügt.
Wenn mehrere Erbberechtigte involviert sind, muss jede Erbin oder jeder Erbe schriftlich bekunden, dass sie oder er das Erbe annimmt. Diese Erklärungen müssen dann dem Bezirksgericht mit der Bestellung der Erbbescheinigung eingereicht werden. Bei einer entsprechenden Erbengemeinschaft wird ein gemeinsamer Erbschein ausgestellt, der alle Erbinnen und Erben namentlich aufführt. Dieser weist die gesamte Erbengemeinschaft als berechtigt aus, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen.
Gemäss Artikel 571 ZGB verwirken Erbberechtigte ihr Recht auf Ausschlagung, sobald sie …
- … beim Bezirksgericht einen Erbschein bestellen,
- … die Frist von drei Monaten verstreichen lassen,
- … sich Gegenstände aus dem Nachlass aneignen oder
- … sich in den Nachlass einmischen und Rechnungen vom Konto der verstorbenen Person bezahlen, Geld beziehen oder die Wohnung der verstorbenen Person räumen (lassen).
Eine Erbausschlagung wird vermutet, wenn «die Zahlungsunfähigkeit der erblassenden Person im Zeitpunkt ihres Todes amtlich festgestellt oder offenkundig ist» (Artikel 566 ZGB). In diesem Fall musst du eine Erbschaft ausdrücklich annehmen.