myky

Erbengemeinschaft in der Schweiz: Rechte und Pflichten

ca. 6 Leseminuten
Haus erben als Erbengemeinschaft

Mit dem Tod der Eltern bilden die Geschwister eine Erbengemeinschaft. Diese besitzt die Erbmasse im Gesamteigentum. Das kann gerade mit Immobilien ganz schön kompliziert sein. Was kannst du tun, um Streitigkeiten unter Erbinnen und Erben zu vermeiden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Erbinnen und Erben gemeinsam eine Erbschaft antreten. Sie besitzen die Erbmasse im Gesamteigentum und können nur gemeinsam über Nachlasswerte wie eine Liegenschaft verfügen.
  • In der Erbengemeinschaft gilt das Einstimmigkeitsprinzip und die solidarische Haftung. Das heisst, du haftest unter Umständen auch mit deinem Privatvermögen für Verpflichtungen wie Hypothekarzinsen oder Verwaltungskosten, wenn andere ihren Anteil nicht bezahlen.
  • Bei einer Liegenschaft kommen Verkauf, interne Übernahme, Teilung in Miteigentum oder im Streitfall eine Versteigerung infrage. Eine professionelle Schätzung mit Potenzialanalyse hilft, faire Ausgleichszahlungen festzulegen und spätere Konflikte zu vermeiden.
  • Mit der Erbteilungsklage kannst du jederzeit die Auflösung der Erbengemeinschaft verlangen. Sie ist jedoch teuer und langwierig, weshalb Mediation oft der bessere erste Schritt ist.
  • Eine fortgesetzte Erbengemeinschaft kann über Jahre bestehen bleiben, wird aber mit jeder weiteren Erbfolge komplexer. Deshalb ist es sinnvoll, frühzeitig eine langfristige Lösung für die Aufteilung oder den Verkauf zu planen.

Wie eine Erbengemeinschaft funktioniert

Hat eine Person mehrere Erbberechtigte, bilden diese bei deren Tod eine Erbengemeinschaft (Art. 602 ZGB). Weil Erbengemeinschaften automatisch entstehen, sind sie Zwangsgemeinschaften. Das heisst: Die Erbinnen und Erben sind, ob sie wollen oder nicht, Teil der Erbengemeinschaft. Ein weiteres Merkmal der Erbengemeinschaft ist der Besitz der Erbmasse im Gesamteigentum. Die Erbinnen und Erben können nicht allein über bestimmte Teile der Erbschaft verfügen, sondern besitzen gemeinsam alles. Und weil nebst Rechten auch Pflichten an die Erbinnen und Erben übergehen, haften sie gemeinsam. Ausserdem müssen sie alle Beschlüsse zum Nachlass einstimmig fällen. Diese nicht einfache Ausgangslage kann gerade bei Liegenschaften zu Problemen führen. Ebenfalls zu beachten: Die Erbengemeinschaft entsteht zwar automatisch, doch sie kann erst über die Erbschaft verfügen und zum Beispiel ein Konto auflösen, wenn die Erbscheine ausgestellt wurden.

Erbinnen und Erben haften solidarisch

Ein Streitpunkt in Erbengemeinschaften ist die Solidarhaftung: Erbinnen und Erben haften für die Versäumnisse anderer Erbinnen und Erben. Und das nicht nur mit dem Erbvermögen, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Finanzielle Verpflichtungen, etwa der Hypothekarzins oder das Honorar der Stockwerkeigentumsverwaltung, können von einer Erbin oder einem Erben eingefordert werden, falls andere ihren Anteil nicht bezahlen. Zieht eine Erbin oder ein Erbe nicht am selben Strick, bringt das für alle anderen einen zeitlichen und möglicherweise auch finanziellen Mehraufwand mit sich.

Ratgeber: Nachlassplanung mit Wohneigentum

Hausdossier V 2 500x500px Pos 72dpi

Ratgeber: Nachlassplanung mit Wohneigentum

In unserem praktischen Ratgeber (PDF) findest du alle wichtigen Informationen zur Nachlassplanung mit Wohneigentum.

Wichtige Dokumente ablegen

Ratgeber: Nachlassplanung mit Wohneigentum

In unserem praktischen Ratgeber (PDF) findest du alle wichtigen Informationen zur Nachlassplanung mit Wohneigentum.

Das Einstimmigkeitsprinzip in der Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft muss einvernehmliche Lösungen finden, was manchmal schwierig ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Erbin oder ein Erbe das Haus behalten will, alle anderen aber verkaufen wollen. Für diese Pattsituation hat der Gesetzgeber eine Lösung: die Erbteilungsklage. Sie erlaubt es einer Erbin oder einem Erben, den eigenen Anteil einzufordern und aus der Erbengemeinschaft auszutreten. Solche Klagen sind jedoch kostspielig und langwierig, darum sind sie der letzte Ausweg. Vor dem Gang zum Gericht empfiehlt sich eine Mediation. Falls das nicht klappt: Das Recht auf Erbteilungsklage verjährt nicht.

Verkauf, Teilung und Versteigerung einer Liegenschaft

  • Will eine Erbin oder ein Erbe die Liegenschaft kaufen und sind alle Mitglieder der Erbengemeinschaft damit einverstanden, empfiehlt es sich, das Objekt von Fachpersonen schätzen zu lassen. Am besten gibst du zwei Schätzungen in Auftrag. Damit kann der Durchschnitt der Schätzungen als Kaufpreis festgelegt werden.
  • Will keine Erbin und kein Erbe die Liegenschaft kaufen, kann die Erbengemeinschaft sie verkaufen oder durch eine Immobilienmaklerin oder einen Immobilienmakler verkaufen lassen, falls alle einverstanden sind.
  • Das Teilungsverfahren ist eine Alternative zum Verkauf. Dabei wird die Liegenschaft vom Gesamteigentum in Miteigentum aufgeteilt. Die bekannteste Form von Miteigentum ist das Stockwerkeigentum. Im Prinzip können Häuser auch entlang virtueller, nicht mit realen Wohnungsgrenzen übereinstimmenden Grenzen aufgeteilt werden. Weil jedoch die Zuständigkeiten im Stockwerkeigentum klar geregelt sind, entscheiden sich viele Erbengemeinschaften für diese Variante. Meist räumen sich die Erbinnen und Erben gegenseitig ein vertragliches Vorkaufsrecht ein, falls jemand den eigenen Anteil verkaufen will.
  • Können sich die Erbinnen und Erben nicht einigen, wer von ihnen ein unteilbares Gut wie eine Immobilie übernehmen soll, ordnet das Gericht eine Versteigerung an. Dies kann unter den Erbinnen und Erben selbst, also intern, oder am Markt erfolgen. Wenn das Objekt intern versteigert wird, besteht die Gefahr, dass eine Erbin oder ein Erbe nur mitbietet, weil eine andere Erbin oder ein anderer Erbe die Immobilie unbedingt kaufen will. Damit treibt diese Person den Preis in die Höhe – und am Ende könnte die Person, die gar nicht kaufen wollte, den Zuschlag erhalten. Wenn das Objekt am Markt versteigert wird, bleibt die Ungewissheit, für wie viel das Haus verkauft wird. Im schlechtesten Fall geht die Immobilie zu einem Schnäppchenpreis weg. Bei einer Versteigerung wird immer das ganze Objekt versteigert.
Service Teaser Dateien de

Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Geschwister in der Erbengemeinschaft auszahlen

Möglich ist auch, dass eine Erbin oder ein Erbe den eigenen Anteil den anderen Erbinnen und Erben verkauft. Der einfachste Weg wäre es, die Immobilie schätzen zu lassen und die Differenz über eine Zahlung auszugleichen. Diese Lösung hat einen Nachteil: Immobilien verfügen über unterschiedliche Potenziale. Wenn der Wert nach der Aufteilung stark steigt, fühlt sich die Erbin oder der Erbe benachteiligt, die oder der nicht vom Mehrwert profitiert. Um dies zu vermeiden, empfiehlt es sich, Immobilienfachpersonen zu beauftragen, die Liegenschaft zu bewerten und ihr Potenzial zu analysieren. Dann können die Erbinnen und Erben bei der Ausgleichszahlung eine mögliche Wertsteigerung berücksichtigen.

Fortgesetzte Erbengemeinschaft

Falls eine Erbengemeinschaft funktioniert, kann sie als fortgesetzte Erbengemeinschaft über Jahre oder Jahrzehnte zusammenbleiben. Allerdings sollten sich die Mitglieder bewusst sein, dass solche Gemeinschaften volatil sind und sich immer wieder neu zusammensetzen. Wenn Erbinnen und Erben sterben, stossen neue Mitglieder dazu, die vielleicht nicht alle kennen, und die Gemeinschaft wird grösser und heterogener. Darum ist es sinnvoll, langfristig zu denken. Erbengemeinschaften sind möglich, tauglich und brauchbar, sollten aber irgendwann aufgelöst werden.

Tipps für Erbengemeinschaften

  • Werden Liegenschaften auf der Grundlage einer einfachen Objektbewertung ohne Potenzialanalyse verteilt, geraten sich die Erbinnen und Erben später oft in die Haare, weil das Haus mit wenig Investitionen oder einer Umnutzung auf einmal viel mehr wert ist.
  • Achte bei der Aufteilung von Immobilien darauf, dass du und deine Miterbinnen und Miterben nicht unnötig hohe Grundstückgewinnsteuern bezahlen müssen.
  • Schiebe die Auflösung nicht auf die lange Bank. Mit jeder Erbin und jedem Erben, die oder der stirbt, stossen neue Erbinnen und Erben zur Gemeinschaft. Je grösser die Erbengemeinschaft ist, desto schwieriger wird es, einstimmig zu entscheiden.
Service Teaser Experten

Suchst du die richtigen Expertinnen oder Experten für dein Projekt?

Finde geprüfte Fachpersonen in deiner Nähe und erhalte Unterstützung für deine Sanierung oder Modernisierung.

Häufige Fragen

Newsletter V2 500x500px Pos

Tipps für dein Zuhause

Abonniere unsere Newsletter und erhalte regelmässig Tipps rund um dein Zuhause.