Bieterverfahren treiben Preise hoch
Neben Zwangsversteigerungen gibt es auch freiwillige Versteigerungen, sogenannte Bieterverfahren. Das sind verdeckte Auktionen. Die Verkäuferin oder der Verkäufer schreibt die Immobilie aus, oft zu einem vergleichsweise tiefen Preis. Wer sich dafür interessiert gibt ein unverbindliches Angebot ab. Die Bieterinnen und Bieter mit den höchsten Angeboten erhalten mehr Informationen und werden aufgefordert, ein zweites, dieses Mal verbindliches Angebot einzureichen. Den Zuschlag erhält die- oder derjenige, die oder der am meisten geboten hat. Verkäuferinnen und Verkäufer maximieren mit Bieterverfahren den Gewinn, vor allem für Anlageimmobilien, für Häuser oder Wohnungen in Gegenden mit knappem Immobilienangebot oder für Liebhaberobjekte. Ein Beispiel: Eine 4,5-Zimmer-Eigentumswohnung in Winterthur, die im Frühling 2019 für 850’000 Franken ausgeschrieben war, wurde am Ende für 955’000 Franken verkauft. 105’000 Franken oder 12,5 Prozent über dem ursprünglichen Preis.