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Eigenkapital für den Hauskauf: Diese Möglichkeiten gibt es

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Paar berechnet Eigenkapital und Finanzierung für den Kauf eines Eigenheims in der Schweiz.

Wer eine Wohnung oder ein Haus kaufen möchte, benötigt Eigenkapital. Die meisten denken dabei zuerst an ihr Sparkonto. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten. Wir erklären dir, wie du an Eigenkapital kommen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für den Kauf von Wohneigentum brauchst du mindestens 20 Prozent Eigenkapital, da Banken in der Regel höchstens 80 Prozent des Kaufpreises finanzieren und die Wohnkosten tragbar bleiben müssen.
  • Neben dem Sparkonto kannst du Wertpapiere, Guthaben aus der 2. oder 3. Säule sowie einen Erbvorbezug oder eine Schenkung nutzen, wobei jede Option steuerliche und langfristige Auswirkungen hat.
  • Ein Vorbezug aus der Pensionskasse reduziert deine späteren Leistungen, während eine Verpfändung die Zinsbelastung erhöht, aber die Altersvorsorge schont.
  • Auch private Darlehen von Familie oder Freunden sind möglich, sollten jedoch vertraglich klar geregelt und bei grösseren Beträgen im Grundbuch abgesichert werden.
  • Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto tiefer sind deine laufenden Wohnkosten, was deine Tragbarkeit verbessert und dir langfristig finanziellen Spielraum verschafft.

Wie viel Eigenkapital brauchst du beim Hauskauf?

Wenn du Wohneigentum kaufst, musst du zwei wichtige Kennzahlen beachten: Belehnung und Tragbarkeit.

  • Banken belehnen in der Regel bis zu 80 Prozent des Kaufpreises. Das heisst, du musst mindestens 20 Prozent Eigenkapital aufbringen.
  • Banken verlangen, dass die Wohnkosten höchstens einen Drittel deines Bruttoeinkommens ausmachen.

Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto tiefer sind deine Wohnkosten. Wenn du wenig Geld auf dem Sparkonto hast, gibt es andere Wege, den Eigenkapitalanteil zu erhöhen.

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Eigenkapital aus Sparkonto und Wertpapieren

Du kannst zum Beispiel Aktien, Obligationen, Anlagefonds und andere Wertpapiere verkaufen oder verpfänden. Verkaufen ist manchmal schwierig, weil der Zeitpunkt ungünstig ist und du Verluste realisierst oder (mögliche) Gewinne verpasst. Wenn du nicht verkaufen willst, kannst du deine Wertpapiere als Sicherheit für einen sogenannten Lombardkredit verpfänden. Allerdings belehnen Banken Wertschriftendepots höchstens mit 50 Prozent, oft weniger. Ausserdem kostet ein Lombardkredit mindestens so viel wie eine erste Hypothek.

Eigenkapital aus der 2. und 3. Säule

Seit 1995 kannst du selbstbewohntes Wohneigentum mit Guthaben der 2. und 3. Säule finanzieren. Kapital aus der 2. Säule vorbeziehen hat Nachteile. Der schwerwiegendste ist, dass deine Pensionskasse Leistungen kürzen wird. Ausserdem musst du das Kapital versteuern und kannst in der Steuererklärung weniger Schuldzinsen abziehen, weil du mehr Eigenkapital einbringst. Wenn du das Kapital verpfändest, werden die Leistungen nicht gekürzt und du versteuerst wegen der höheren Schuldzinsen weniger Einkommen. Dafür ist die Zinsbelastung höher, weil du dein Wohneigentum faktisch bis 90 Prozent belehnen kannst. Auch die Säule 3a kannst du vorbeziehen oder verpfänden.

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Private Darlehen als Eigenkapital

Darlehen von Freunden oder Verwandten werden zu tiefen Zinsen oder zinsfrei gewährt. Falls du Zinsen zahlst, kannst du diese in der Steuererklärung vom Einkommen abziehen. Private Darlehen haben einen Nachteil: Wenn du mit den Zinsen oder der Rückzahlung in Rückstand gerätst, belastet das die Beziehung. Regle Laufzeit, Zinssatz und Fälligkeit vertraglich. Falls du den Darlehensgeber besser absichern willst, lass das Darlehen als Grundpfandverschreibung im Grundbuch eintragen. Das lohnt sich aber erst bei grösseren Summen, weil es ziemlich viel kostet, einen Schuldbrief zu errichten.

Erbvorbezug oder Schenkung für den Hauskauf

Falls deine Eltern Geld auf der hohen Kante haben, ist ein Erbvorbezug oder eine Schenkung eine sinnvolle Alternative. Allerdings müsst ihr und deine Eltern einige Punkte beachten. Erbvorbezug und Schenkung müssen ausgeglichen werden, falls nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, der Betrag wird bei der späteren Erbteilung angerechnet. Und die Pflichtteile der anderen Erben dürfen nicht verletzt werden. In den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Neuenburg und Waadt ist eine Schenkung oder ein Erbvorbezug steuerpflichtig, im Kanton Luzern entscheiden die Gemeinden. Alle anderen Kantone verzichten auf eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer für direkte Nachkommen.

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