Das Wichtigste in Kürze
- Der Schuldbrief ist die rechtliche Grundlage deiner Hypothek. Er sichert die Forderung der Geldgeberin oder des Geldgebers und haftet mit dem Grundstück sowie mit deinem gesamten Vermögen.
- Es gibt den Papier-Schuldbrief und den Register-Schuldbrief. Beide entstehen durch den Eintrag im Grundbuch und benötigen einen öffentlich beurkundeten Pfandvertrag, der zentrale Punkte wie Pfandsumme, Zins und Rang regelt.
- Auch nach der Rückzahlung der Hypothek bleibt der Schuldbrief bestehen. Du kannst ihn löschen lassen oder für eine spätere Finanzierung weiterverwenden und so Notariatsgebühren sparen.
- Wenn du deine Hypothek erhöhst oder die Gläubigerin oder der Gläubiger wechselt, muss der Schuldbrief angepasst oder übertragen werden, je nach Art durch Übergabe oder Eintrag im Grundbuch.
- Die Notariatsgebühren für Grundpfandrechte sind kantonal geregelt und betragen meist zwischen 0,1 und 0,3 Prozent der Pfandsumme. Bei 600’000 Franken sind das rund 600 bis 1’800 Franken, die du als Schuldnerin oder Schuldner trägst.