Das Wichtigste in Kürze
- Du kannst deinen Erbanteil abtreten, verkaufen oder auf das Erbe ganz verzichten, auch ohne Zustimmung der anderen erbberechtigten Personen. Beim Verkauf bleibst du jedoch in der Erbengemeinschaft und haftest solidarisch für allfällige Erbschaftsschulden.
- Die Erbengemeinschaft wird in der Regel durch einen Teilungsvertrag, den Verkauf aller Vermögenswerte oder die Auszahlung einzelner Mitglieder aufgelöst. Ohne Einstimmigkeit kommt es schnell zu einer Blockade, etwa bei einer geerbten Immobilie.
- Jede erbberechtigte Person kann den Austritt aus der Erbengemeinschaft verlangen. Kommt keine einvernehmliche Lösung zustande, bleibt oft nur die Teilungsklage, insbesondere wenn es um Haus oder Wohnung geht.
- Mit einer Erbteilungsklage setzt du deinen Teilungsanspruch gerichtlich durch. Das Verfahren ist langwierig und teuer, deshalb lohnt sich vorher der Versuch einer Mediation oder einer aussergerichtlichen Einigung.
- Eine fortgesetzte Erbengemeinschaft kann sinnvoll sein, etwa wenn eine Immobilie vorerst behalten wird. Sie bleibt jedoch instabil, da durch Todesfälle neue erbberechtigte Personen hinzukommen können.