Lass dich professionell beraten
Je komplexer die Familiensituation und je mehr Vermögen vorhanden ist, desto wertvoller ist guter Rat. Bevor du aber zu einer Anwältin, einem Anwalt, einer Notarin oder einem Notar gehst, solltet ihr euch gemeinsam überlegen, wer wie viel erben soll, wenn der Vater oder die Mutter zuerst stirbt, und was mit dem Nachlass passieren soll, falls beide gleichzeitig sterben. Sobald sich die Eltern einig sind, kann eine Anwältin, ein Anwalt, eine Notarin oder ein Notar einen Erbvertrag aufsetzen. Je früher und transparenter du das regelst, desto entspannter kannst du mit den Themen Tod und Nachlass umgehen – und du ersparst deinen Erbinnen und Erben böse Überraschungen bei der Testamentseröffnung.
Gut zu wissen: Du darfst die Pflichtteile deiner leiblichen Kinder nicht verletzen, wenn du deine Stiefkinder im Erbvertrag oder Testament berücksichtigst. Ohne Testament haben leibliche Kinder Anspruch auf 50 Prozent, mit Erbvertrag oder Testament kannst du den Erbanspruch auf einen Viertel reduzieren.