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Erbrecht für Stiefkinder in der Schweiz

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Patchwork-Familie mit Kindern am Strand als Symbol für das Erbrecht von Stiefkindern in der Schweiz.

In der Schweiz gibt es immer mehr Patchwork-Familien. Trotzdem orientiert sich das Erbrecht immer noch an traditionellen Familienmodellen. Darum ist ein Erbvertrag oder Testament für Patchwork-Familien sinnvoll – und guter Rat wertvoll, weil jede Familienkonstellation anders ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Stiefkinder haben in der Schweiz keinen gesetzlichen Erbanspruch. Wenn du sie begünstigen willst, musst du das ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag regeln.
  • In Patchwork-Familien führt die gesetzliche Erbfolge oft zu Ungleichgewichten, vor allem wenn Ehepartner kurz nacheinander sterben und keine individuelle Regelung getroffen wurde.
  • Das neue Erbrecht seit 2023 erhöht die frei verfügbare Quote auf die Hälfte des Nachlasses und schafft mehr Spielraum für individuelle Lösungen.
  • Mit einem Erbvertrag kannst du festlegen, dass zuerst die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner erbt und danach alle Kinder gleich behandelt werden, sofern alle volljährig und einverstanden sind.
  • Eine frühzeitige Nachlassplanung mit professioneller Beratung hilft, Pflichtteile einzuhalten, Konflikte zu vermeiden und klare Verhältnisse für alle Beteiligten zu schaffen.

Erben in Patchwork-Familien

Gut die Hälfte aller Ehen in der Schweiz wird geschieden. Viele heiraten danach noch einmal und gründen eine Patchwork-Familie, wenn eine Partnerin, ein Partner oder beide Kinder in die neue Familie einbringen. Obwohl solche Partnerschaften und Lebensgemeinschaften immer häufiger sind, orientiert sich das Schweizer Erbrecht immer noch an traditionellen Familienmodellen. Immerhin steigt mit dem neuen Erbrecht, das seit Anfang 2023 in Kraft ist, der Spielraum für die Gestaltung des Nachlasses. So steigt zum Beispiel die verfügbare Quote, die Erblasserinnen und Erblasser frei verteilen können, von drei Achteln auf die Hälfte des Nachlasses.

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Was ein paar Minuten ausmachen können

Peter und Nadja wollen es noch einmal wissen und heiraten. Peter bringt zwei Söhne in die neue Familie ein, Nadja zwei Töchter. Weder sie noch er regeln den Nachlass mit einem Erbvertrag oder Testament. Darum gilt das Erbrecht. Wenn Peter stirbt, erbt Nadja die Hälfte und Peters Söhne je einen Viertel. Nadjas leibliche Kinder gehen leer aus. Wenn Nadja später stirbt, erben ihre Töchter das Vermögen ihrer Mutter einschliesslich Peters Nachlass. Dafür gehen Peters Söhne leer aus. Das ist dann ungerecht, wenn die Eltern kurz nacheinander sterben. Wenn beispielsweise Peter auf der Unfallstelle und Nadja erst auf dem Weg ins Spital stirbt, erben Peters Söhne viel weniger als Nadjas Töchter.

 

Peter

Sohn 1

Sohn 2

Nadja

Tochter 1

Tochter 2

Vermögen

500’000

0

0

500’000

0

0

Erbe nach Peters Tod

 

125’000

125’000

250’000

 

 

Vermögen

 

125’000

125’000

750’000

0

0

Erbe nach Nadjas Tod

 

0

0

 

375’000

375’000

Vermögen

 

125’000

125’000

 

375’000

375’000

Wenn die Kinder schon volljährig sind

Ausser Ehepartnerinnen, Ehepartnern und Adoptivkindern haben auch mit dem neuen Erbrecht nur Blutsverwandte einen gesetzlichen Erbanspruch. Pflegekinder und Stiefkinder in Patchwork-Familien nicht. Ausser, ihre Eltern begünstigen sie in einem Erbvertrag oder Testament. Viele Paare in Patchwork-Familien wollen, dass die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner alles erbt und die Kinder zu gleichen Teilen begünstigt werden, wenn die überlebende Partnerin oder der überlebende Partner stirbt. Unabhängig davon, ob die Kinder aus erster oder zweiter Ehe stammen. Das kann mit einem Erbvertrag mit allen Kindern hieb- und stichfest geregelt werden. Aber nur, falls alle volljährig und einverstanden sind. Wenn nur ein Kind minderjährig ist, wird es schwieriger.

Lass dich professionell beraten

Je komplexer die Familiensituation und je mehr Vermögen vorhanden ist, desto wertvoller ist guter Rat. Bevor du aber zu einer Anwältin, einem Anwalt, einer Notarin oder einem Notar gehst, solltet ihr euch gemeinsam überlegen, wer wie viel erben soll, wenn der Vater oder die Mutter zuerst stirbt, und was mit dem Nachlass passieren soll, falls beide gleichzeitig sterben. Sobald sich die Eltern einig sind, kann eine Anwältin, ein Anwalt, eine Notarin oder ein Notar einen Erbvertrag aufsetzen. Je früher und transparenter du das regelst, desto entspannter kannst du mit den Themen Tod und Nachlass umgehen – und du ersparst deinen Erbinnen und Erben böse Überraschungen bei der Testamentseröffnung.

Gut zu wissen: Du darfst die Pflichtteile deiner leiblichen Kinder nicht verletzen, wenn du deine Stiefkinder im Erbvertrag oder Testament berücksichtigst. Ohne Testament haben leibliche Kinder Anspruch auf 50 Prozent, mit Erbvertrag oder Testament kannst du den Erbanspruch auf einen Viertel reduzieren.

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Was hätten Peter und Nadja tun können?

Ehepaare wie Peter und Nadja, die keine gemeinsamen Kinder haben, können zuerst die überlebende Partnerin oder den überlebenden Partner und danach ihre leiblichen Kinder begünstigen. Peter hätte Nadja als Vorerbin und seine Söhne als Nacherben einsetzen können. So hätte er verhindern können, dass die zwei Söhne nach Nadjas Tod leer ausgehen und Nadjas Töchter alles aus der frei verfügbaren Quote erben. Nadja hätte dieses Vorerbe nur verwalten dürfen, das heisst die Erträge nutzen, aber das Vermögen nicht antasten. Ausser, Peter hätte Nadja von dieser sogenannten Sicherstellungspflicht befreit. Dann hätte sie auch das Vermögen verbrauchen dürfen.

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