myky

Trennung oder Scheidung: Was passiert mit dem Wohneigentum?

ca. 5 Leseminuten
Getrenntes Paar bespricht die Aufteilung von Wohneigentum bei Scheidung oder Trennung.

Liebe hält nicht immer ewig. Wenn Paare auseinandergehen, geht es um Emotionen. Und Geld, zum Beispiel das gemeinsame Wohneigentum. Mit einem Vertrag kannst du viele mögliche Probleme vermeiden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Scheidung wird Wohneigentum je nach Güterstand aufgeteilt. Entscheidend ist, ob Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft gilt und wie Eigengut sowie Errungenschaft definiert sind.
  • In der Errungenschaftsbeteiligung wird die Immobilie zum aktuellen Verkehrswert berücksichtigt. Möglich sind Übernahme mit Auszahlung, Verkauf mit Erlösteilung oder gemeinsamer Weiterbesitz, wobei letzterer oft zu Konflikten führt.
  • Bei Gütertrennung bleibt das Vermögen grundsätzlich getrennt, dennoch können Ansprüche auf Wertsteigerung entstehen. In der Gütergemeinschaft gehört die Liegenschaft beiden gemeinsam und kann nur zusammen veräussert werden.
  • Ein Konkubinatsvertrag schafft Klarheit für unverheiratete Paare. Er regelt Übernahmefristen, Verkauf und Aufteilung von Gewinn oder Verlust bei einer Trennung.
  • Praktisch wichtig sind eine saubere Dokumentation der Finanzierung, eine realistische Verkehrswertschätzung und tragfähige Lösungen für die Hypothek, insbesondere wenn eine Person das Haus allein übernehmen möchte.

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen, wird ihr Vermögen nach den Regeln des Güterstandes aufgeteilt. Das gilt auch für Immobilien. Es gibt drei Güterstände in der Schweiz: Die Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Hausdossier V 2 500x500px Pos

Wie behältst du den Überblick über dein Wohneigentum?

Wo bewahre ich wichtige Dokumente auf? Wann ist welche Wartung fällig? Wie plane ich eine Sanierung richtig? Genau hier setzt myky an und schafft mit dem myky-Dossier Klarheit und Zugriff auf alles Wichtige an einem zentralen, sicheren Ort.

Errungenschaftsbeteiligung bei Scheidung

Sofern ein Ehepaar nicht mit einem Ehevertrag einen anderen Güterstand wählt, fällt es automatisch in die Kategorie «Errungenschaftsbeteiligung». Darum ist das auch die häufigste Güterstandregelung verheirateter Paare. Die Scheidung wird damit auch zu einer güterrechtlichen Auseinandersetzung: Das Vermögen der Ehepartnerinnen und Ehepartner wird in Eigengut und Errungenschaft aufgeteilt. Zum Eigengut gehört alles, was sie oder er vor der Hochzeit besessen hat, und was ihr oder ihm während der Ehe vererbt oder geschenkt worden ist. Als Errungenschaft zählt, was die Partnerinnen und Partner während ihrer Ehe verdient haben. Jede Ehepartnerin und jeder Ehepartner hat Anspruch auf sein Eigengut und die Hälfte der gemeinsamen Errungenschaft, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Wohneigentum wird zum aktuellen Verkehrswert aufgeteilt, sofern beide Miteigentümerinnen oder Miteigentümer sind, was bei der Errungenschaftsbeteiligung üblich ist. Wie die Ehepartnerinnen und Ehepartner berücksichtigt werden, ist gesetzlich oder vertraglich geregelt. Trotzdem gibt es Stolpersteine. Denkbar sind drei Szenarien:

  • Eine Partnerin oder ein Partner übernimmt das Haus und zahlt die andere Person aus, wie bei einer Erbengemeinschaft (Eigengut plus die Hälfte der Errungenschaft). Möglich sind auch Mischrechnungen. Eine Partnerin oder ein Partner könnte beispielsweise auf seinen Eigengutanteil verzichten und erhält dafür das Nutzniessungs- oder Gewinnanteilsrecht.
  • Das Ehepaar verkauft die Liegenschaft und teilt den Erlös auf. Das ist oft der Fall, wenn keine Partnerin und kein Partner die Hypothek allein tragen kann oder will.
  • Die Eigentumsverhältnisse bleiben, wie sie sind. Diese Situation kann unbefriedigend sein und zu Spannungen führen, wenn zum Beispiel eine Partnerin oder ein Partner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Gütertrennung im Scheidungsfall

Ehepaare können im Ehevertrag die Gütertrennung wählen. Damit ist jede Partnerin und jeder Partner der Eigentümer seines eigenen Vermögens – und die andere Person hat keinen güterrechtlichen Anspruch. Wenn eine Partnerin oder ein Partner die andere Person finanziell unterstützt hat, als sie gemeinsam das Wohneigentum gekauft hatten, und beispielsweise auf den Darlehenszins verzichtet hat, hat er bei der Scheidung Anspruch auf die Wertsteigerung.

Gütergemeinschaft, gemeinsames Vermögen und Regeln bei Scheidung

Auch die Gütergemeinschaft muss durch einen Ehevertrag begründet werden. Die Partnerinnen und Partner bilden eine güterrechtliche Gemeinschaft, vergleichbar mit einer Erbengemeinschaft oder einfachen Gesellschaft. Ihr gesamtes Einkommen und Vermögen wird als Gesamtgut vereinigt. Das Gesamteigentum gehört beiden Partnerinnen und Partnern, darum können sie nur gemeinsam darüber verfügen. Sie müssen sich also einig sein, wenn sie zum Beispiel das Haus verkaufen wollen. Bei der Scheidung haben die Partnerinnen und Partner denselben Anspruch auf das Gesamteigentum. In der Regel haben sie aber im Ehevertrag geregelt, wer wegen der Finanzierung wie stark beteiligt ist. Im Vertrag kann auch ein Haus als Eigengut vom Gesamtgut ausgegliedert werden.

Service Teaser Dateien de

Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Konkubinatsvertrag regelt Massnahmen bei einer Trennung

Konkubinatspaare regeln mit einem Konkubinatsvertrag, was passiert, wenn sie sich trennen. Falls das Wohneigentum beiden gehört, können sie eine Frist definieren, innerhalb der eine Partnerin oder ein Partner den Anteil der anderen Person übernehmen kann – und was sie tun, falls beide den Anteil der anderen Person wollen. Wenn keiner will, wird das Wohneigentum verkauft, und vom Erlös werden die Hypotheken und ihre Einlagen zurückbezahlt. Dann wird der Gewinn oder Verlust aufgeteilt, meist anteilmässig nach dem investierten Geld.

Gütertrennung bei eingetragener Partnerschaft

Vermögensrechtlich ist für eingetragene Partnerschaften die Gütertrennung vorgesehen. Die Vermögen werden nicht zusammengelegt, jede Partnerin und jeder Partner bleibt alleiniger Eigentümer seines Vermögens. Damit gelten dieselben Punkte wie für Ehepaare mit Gütertrennung.

«Zu viele Köchinnen und Köche verderben den Brei und Streit und Uneinigkeit im Rahmen einer Scheidung oder eines Erbganges führen oftmals zu einem suboptimalen Verkaufsresultat.»

Interview Hausverkauf: Tipps vom Experten

Tipps zum Umgang mit Wohneigentum bei einer Scheidung

Bei einer Scheidung oder Trennung ist es vorteilhaft, wenn die Partnerinnen und Partner nachweisen können, wer die Liegenschaft wie finanziert hat, wer später zusätzliches Kapital investiert hat, und mit wessen Geld die Hypothek amortisiert wurde. Kompliziert wird es, wenn eine Ehe- oder Konkubinatspartnerin oder ein Ehe- oder Konkubinatspartner sein Miteigentum nicht aufgeben will. Dann sollte das Paar eine Verkehrswertschätzung als Basis für einen allfälligen Verkauf in Auftrag geben und Mediationsgespräche führen.

Manchmal lassen sich einzelne Bestimmungen des Scheidungsurteils nicht umsetzen. Beispielsweise, wenn eine Partnerin oder ein Partner das Wohneigentum zugesprochen erhält, aber zu wenig verdient und darum von keiner Bank als Hypothekarschuldnerin oder Hypothekarschuldner akzeptiert wird. Laut Gesetz hat die Gläubigerin oder der Gläubiger das Recht, eine neue Schuldnerin oder einen neuen Schuldner abzulehnen. Mögliche Lösungen:

  • Der besser verdienende Partner oder die besser verdienende Partnerin übernimmt einen Teil der Zinsen und erhält dafür ein Kaufrecht, Nutzniessungsrecht oder anderes Recht an der Liegenschaft.
  • Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin reduziert die Hypothek durch ein Darlehen oder einen Erbvorbezug.
  • Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin verkauft die Liegenschaft.
  • Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin sucht sich eine besser bezahlte Arbeit, um die Hypothek zahlen zu können.
Service Teaser Experten

Suchst du die richtigen Expertinnen oder Experten für dein Projekt?

Finde geprüfte Fachpersonen in deiner Nähe und erhalte Unterstützung für deine Sanierung oder Modernisierung.

Häufige Fragen

Newsletter V2 500x500px Pos

Tipps für dein Zuhause

Abonniere unseren Newsletter und erhalte regelmässig Tipps rund um dein Zuhause.