Tipps zum Umgang mit Wohneigentum bei einer Scheidung
Bei einer Scheidung oder Trennung ist es vorteilhaft, wenn die Partnerinnen und Partner nachweisen können, wer die Liegenschaft wie finanziert hat, wer später zusätzliches Kapital investiert hat, und mit wessen Geld die Hypothek amortisiert wurde. Kompliziert wird es, wenn eine Ehe- oder Konkubinatspartnerin oder ein Ehe- oder Konkubinatspartner sein Miteigentum nicht aufgeben will. Dann sollte das Paar eine Verkehrswertschätzung als Basis für einen allfälligen Verkauf in Auftrag geben und Mediationsgespräche führen.
Manchmal lassen sich einzelne Bestimmungen des Scheidungsurteils nicht umsetzen. Beispielsweise, wenn eine Partnerin oder ein Partner das Wohneigentum zugesprochen erhält, aber zu wenig verdient und darum von keiner Bank als Hypothekarschuldnerin oder Hypothekarschuldner akzeptiert wird. Laut Gesetz hat die Gläubigerin oder der Gläubiger das Recht, eine neue Schuldnerin oder einen neuen Schuldner abzulehnen. Mögliche Lösungen:
- Der besser verdienende Partner oder die besser verdienende Partnerin übernimmt einen Teil der Zinsen und erhält dafür ein Kaufrecht, Nutzniessungsrecht oder anderes Recht an der Liegenschaft.
- Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin reduziert die Hypothek durch ein Darlehen oder einen Erbvorbezug.
- Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin verkauft die Liegenschaft.
- Der schlechter verdienende Partner oder die schlechter verdienende Partnerin sucht sich eine besser bezahlte Arbeit, um die Hypothek zahlen zu können.