Energieeffizient investieren und Steuern sparen
Eine Ausnahme sind wertvermehrende Investitionen, um die Energieeffizienz zu steigern und erneuerbare Energien zu nutzen. Zum Beispiel Solaranlagen, die Isolation von Böden, Wänden, Dächern sowie Decken oder neue Fenster, die besser isolieren. Du kannst alle Kosten, die du selbst getragen hat und die nicht subventioniert worden sind, von der direkten Bundessteuer abziehen. Die Kosten sind auch in den meisten, aber nicht in allen Kantonen abzugsberechtigt.
Seit 2020 gilt, dass Kosten für energiesparende oder dem Umweltschutz dienende Investitionen oder für den Rückbau im Hinblick auf einen Ersatzneubau, die in dem Jahr, in dem sie anfallen, nicht vollumfänglich geltend gemacht werden können, auf die nächsten beiden Steuerperioden vorgetragen werden können. Ganz generell war es immer ratsam, grosse Investitionen auf zwei Jahre zu verteilen. Sollten die Kosten aber bereits ab 2028 nicht mehr abgezogen werden können, fällt dieses Argument weg.