Gibt es steuerliche Vor- oder Nachteile, wenn man selber im Wohneigentum wohnt – welche?
Zwar unterliegt das Eigenheim dem Eigenmietwert, dieser wird jedoch mit einer steuerlichen Ermässigung erfasst. Das heisst, er wird nicht zu 100 Prozent gemäss Marktmietwert besteuert, sondern es erfolgt je nach kantonaler Bemessung ein Abschlag bis maximal 40 Prozent.
Im Gegenzug können wohneigentumsbezogene Steuerabzüge geltend gemacht werden: Die Kosten für den Unterhalt, die Schuldzinsen, die Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die denkmalpflegerischen Arbeiten, die Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie ein Abzugsvortrag. Letzterer kommt zum Tragen, sofern nicht alle Kosten betreffend Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau im Jahr der Aufwendungen berücksichtigt werden können und somit ins Leere fallen. Diese können dann auf die nächstfolgende Steuerperiode übertragen werden.