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Interview Immobiliensteuern: Das sagt die ESTV

Interview ca. 6 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Fachpersonen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)
Interview zum Thema Steuern

Der Kauf und Besitz einer Immobilie bringt nicht nur Wohnfreude, sondern auch steuerliche Pflichten mit sich. Welche Abgaben anfallen, worauf man beim Kauf achten sollte und welche Abzüge Eigentümerinnen und Eigentümer geltend machen können, erklären Fachpersonen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV im Interview.

Experte in diesem Interview

Fachpersonen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)

Das Interview entstand in Zusammenarbeit mit mehreren Expertinnen und Experten der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Kauf einer Immobilie fällt in vielen Kantonen eine Handänderungssteuer an. Diese wird in der Regel von der erwerbenden Partei bezahlt, zusätzlich entstehen Grundbuchgebühren und je nach Fall Notariatskosten.
  • Beim selbst bewohnten Wohneigentum kannst du verschiedene Steuerabzüge geltend machen. Dazu gehören Unterhaltskosten, Schuldzinsen sowie Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen.
  • Abziehbar sind insbesondere werterhaltende Unterhaltskosten wie Reparaturen und Renovationen. Auch Ausgaben für Energiesparen und Umweltschutz sind steuerlich begünstigt, sofern sie korrekt deklariert werden.
  • Mieteinnahmen aus der Vermietung deiner Immobilie sind vollständig steuerbar und müssen in der Steuererklärung als Einkommen angegeben werden.
  • Die Grundstückgewinnsteuer fällt an, wenn du eine Liegenschaft mit Gewinn verkaufst. Sie wird von der veräussernden Partei bezahlt. Bei Erbschaften sind Ehepartnerinnen und Ehepartner in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.

Welche Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie an – und was sollte man dazu beachten?

Der wichtigste Punkt, den es hier zu beachten gilt, ist die Handänderungssteuer. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsverkehrssteuer – sprich: um eine Abgabe, die auf dem Grundstückgeschäft als solchem erhoben wird. Handänderungssteuern werden in der Schweiz von den Kantonen und bzw. oder ihren Gemeinden, nicht aber vom Bund erhoben. Die Handänderungssteuer bezahlt in der Regel die erwerbende Partei, vereinzelt sowohl die erwerbende als auch die veräussernde Partei. In diesem Fall wird die Steuer von den Parteien je zur Hälfte geschuldet. Zusätzlich fallen Grundbuchgebühren an.

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Gibt es Nebenkosten, welche ich beim Kauf einer Immobilie von den Steuern abziehen kann?

Allenfalls fallen Nebenkosten im Zusammenhang mit der Notariatsarbeit an. Hier sollte am besten beim Schweizer Notarenverband nachgefragt werden.

Gibt es steuerliche Vor- oder Nachteile, wenn man selber im Wohneigentum wohnt – welche?

Zwar unterliegt das Eigenheim dem Eigenmietwert, dieser wird jedoch mit einer steuerlichen Ermässigung erfasst. Das heisst, er wird nicht zu 100 Prozent gemäss Marktmietwert besteuert, sondern es erfolgt je nach kantonaler Bemessung ein Abschlag bis maximal 40 Prozent.  
 
Im Gegenzug können wohneigentumsbezogene Steuerabzüge geltend gemacht werden: Die Kosten für den Unterhalt, die Schuldzinsen, die Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen, die denkmalpflegerischen Arbeiten, die Rückbaukosten im Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie ein Abzugsvortrag. Letzterer kommt zum Tragen, sofern nicht alle Kosten betreffend Energiesparen, Umweltschutz und Rückbau im Jahr der Aufwendungen berücksichtigt werden können und somit ins Leere fallen. Diese können dann auf die nächstfolgende Steuerperiode übertragen werden. 

Welche Unterhaltskosten für eine Liegenschaft können in der Steuererklärung geltend gemacht werden?

Auf einen kurzen Nenner gebracht können die werterhaltenden Instandhaltungs- – beispielsweise Reparaturen – und Instandstellungskosten – beispielsweise Renovationen – abgezogen werden. Hinzu kommt, dass Investitionen, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen, ebenfalls den abzugsfähigen Unterhaltskosten gleichgestellt werden.

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Muss ich Mieteinnahmen bei der Vermietung meiner Immobilie versteuern?

Ja, dieser Ertrag muss wie andere steuerbare Einkünfte vollständig besteuert werden.

Was ist die Grundstückgewinnsteuer und wer muss sie bezahlen?

Grundstücke werden oft mit Gewinn veräussert. Der Erlös aus dem Verkauf kann deutlich höher ausfallen als der Betrag, der zu ihrer Anschaffung ausgelegt werden musste. Es drängt sich somit eine einmalige Besteuerung der Grundstückgewinne im Zeitpunkt ihrer Realisierung – also im Zeitpunkt der Veräusserung – auf. Der erzielte Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den Anlagekosten. Steuersubjekt ist die veräussernde Partei.

Welche Steuern müssen Erbende einer Immobilie bezahlen und wie können sie diese vermeiden?

Die überlebende Ehegattin oder der überlebende Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner ist in allen Kantonen von den kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Der Bund kennt keine Erbschaft- und Schenkungssteuer. Hingegen gibt es Unterschiede in Bezug auf Steuerbefreiungen und steuerbefreite Beträge für Blutsverwandte in auf- und absteigender Linie. Mit der Übertragung fallen für Erbende künftig jene immobilienbezogenen Steuern an, die vorher beschrieben worden sind. Das gilt auch für die Abzüge.

Welche Unterlagen sollte man bereithalten, wenn man Wohneigentum besitzt und die Steuererklärung ausfüllt?

Gewichtig ist folgender Punkt: Damit man die effektiven Kosten für den Unterhalt abziehen kann, sollte man sämtliche Rechnungen für Reparaturen und Renovationen an der Immobilie aufbewahren. Je nach Sachverhalt verlangt die Steuerbehörde nach Belegen.

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