Abstimmungsergebnis 2025: Eigenmietwert wird abgeschafft
Am 20. Dezember 2024 haben sowohl der National- als auch der Ständerat dem Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zugestimmt. Am 28. September 2025 hat die Bevölkerung die Vorlage angenommen, wodurch der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum ab 2029 entfällt.
Die Abschaffung des Eigenmietwerts hat unterschiedliche Auswirkungen auf verschiedene Gruppen von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern: Rentnerinnen und Rentner mit abbezahlten Hypotheken und minimalen Unterhaltskosten profitieren beispielsweise von der Steuerentlastung. Eigentümerinnen und Eigentümer von sanierungsbedürftigen Liegenschaften sind dagegen im Nachteil – denn mit der Abschaffung des Eigenmietwerts fällt auch noch die Möglichkeit weg, Unterhalts- und Renovationskosten bei den Steuern abzuziehen.
Steuerliche Entlastung für bestimmte Gruppen
Da die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts angenommen wurde, tritt im Zuge dessen der Ersterwerberabzug in Kraft: Erstkäuferinnen und Erstkäufer können in den ersten Jahren nach dem Erwerb eines Eigenheims effektive Hypothekarzinsen auf der selbst bewohnten Liegenschaft bis zu einem bestimmten Betrag abziehen. Dieser Abzug ist sowohl zeitlich als auch betragsmässig begrenzt. Entsprechend reduziert sich dadurch ihre Steuerlast.
Renovationsboom zu erwarten
Vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung könnte es zu einem Anstieg von Renovationen kommen, da Eigentümerinnen und Eigentümer versuchen könnten, von den aktuellen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten zu profitieren. Dabei solltest du im Hinterkopf behalten, dass die steigende Nachfrage nach Handwerksleistungen die Renovationspreise erhöhen wird.