Ist der Heizungsersatz steuerlich absetzbar?
Werterhaltende Ausgaben, etwa für den Gebäudeunterhalt oder energetische Ertüchtigungen, können steuerlich in Abzug gebracht werden. Ein Heizungsersatz gehört meistens dazu, selbst wenn die Heizleistung erhöht wird. Steuerlich voll abzugsberechtigt sind zusätzliche Investitionen, wodurch die Energieeffizienz bei der Gebäudenutzung gesteigert wird respektive CO2-Emissionen reduziert werden. Zu den abzugsfähigen Kosten zählt auch der Rückbau, etwa das Entfernen eines Öltanks.
Bei grösseren Vorhaben lohnt sich, die Arbeiten für den Heizungsersatz zeitlich so zu programmieren, dass die Investitionen über mehrere Steuerperioden abzugsberechtigt sind. Ausserdem können Ausgaben für die neue Heizung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was die Steuerbelastung reduziert. Bei Erhöhung der Hypothek sind die Schuldzinsen ebenfalls abzugsberechtigt.
Diese Abzugsregeln setzen alle Kantone um; sie gelten auch für die direkte Bundessteuer. Merkblätter der Steuerämter listen die Abzugsmöglichkeiten bei energetischen Gebäudesanierungen auf; die meisten sind auf den Webseiten der Kantone abrufbar.