myky

Haustechnik: Wer zahlt, wenn Wärmepumpe & Co. streiken?

ca. 5 Leseminuten
Heizung: wer zahlt Schäden an haustechnischen Anlagen?

Haustechnische Anlagen stellen oft beachtliche Investitionen dar. Was passiert aber, wenn ein Gerät ausfällt, ein Stromstoss die Steuereinheit beschädigt oder ein Marder sich durch den Elektroverteiler frisst? Die obligatorische Gebäudeversicherung schützt haustechnische Anlagen nur in einem engen Rahmen. Wer seine Haustechnik umfassend absichern will, braucht das richtige Zusatzprodukt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt haustechnische Anlagen nur bei Feuer- und Elementarschäden wie Blitzschlag, Brand oder Hochwasser.
  • Häufige Schäden im Alltag – etwa Überspannung, Kurzschluss, Materialfehler oder Tierschäden – sind meist nicht versichert.
  • Besonders empfindlich sind Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Lüftungen und smarte Haustechnik mit elektronischen Steuerungen.
  • Eine Gebäudetechnikversicherung ergänzt den Schutz und übernimmt oft Reparatur-, Ersatz- und Wiederinbetriebnahmekosten.
  • Photovoltaikanlagen gelten als Sonderfall: Ertragsausfälle oder Schäden am Wechselrichter sind oft nur mit Zusatzdeckung abgesichert.
  • Verschleiss, Alterung und mangelnder Unterhalt bleiben grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Bei teuren Anlagen sollte die Versicherungssumme dem aktuellen Wiederbeschaffungswert entsprechen.

Was sind haustechnische Anlagen?

Als haustechnische Anlagen gelten alle technischen Installationen und Geräte, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören:

Diese Anlagen sind grundsätzlich in der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Das heisst aber nicht, dass sie für alle Schäden aufkommt. 

Service Teaser Projekt de

Unsicher, welche Schritte bei deinem Projekt wichtig sind?

Nutze strukturierte ToDo-Listen und klare Abläufe, damit du nichts vergisst und bei deinem Projekt deiner Wahl effizient vorgehst.

Die Gebäudeversicherung: Schutz für Feuer und Elementar 

Die obligatorische Gebäudeversicherung deckt haustechnische Anlagen nur bei Schäden durch Feuer und Elementarereignisse. Wenn also ein Blitzschlag die Steuereinheit der Wärmepumpe zerstört, wenn ein Brand die Heizungsanlage in Mitleidenschaft zieht oder wenn Hochwasser die Haustechnik im Keller unter Wasser setzt – dann ist die Gebäudeversicherung zuständig. 
Die allermeisten Schadensfälle an haustechnischen Anlagen im Alltag liegen aber ausserhalb des Deckungsbereichs der Gebäudeversicherung. Hier kommt die Zusatzversicherung ins Spiel. Diese drei Ursachen sind weit häufiger als Feuer und Elementarereignisse:

Überspannung aus dem Stromnetz

Schwankungen im Stromnetz können empfindliche Steuerelektronik in Wärmepumpen, Klimaanlagen oder Photovoltaikwechselrichtern dauerhaft beschädigen. Wenn dafür kein Blitzschlag verantwortlich ist, handelt es sich auch nicht um einen Elementarschaden und ist damit von der Gebäudeversicherung nicht gedeckt.

Konstruktions- und Materialfehler

Technische Anlagen können durch Fehler in der Konstruktion oder durch mangelhafte Materialien ausfallen. In solchen Fällen übernimmt weder die Gebäudeversicherung noch die Hausratversicherung den Schaden.

Tierschäden

Marder, Mäuse oder Ratten, die sich in Elektroverteilerkästen oder Leitungsschächte vorarbeiten, können Kurzschlüsse und Folgeschäden verursachen, welche die obligatorische Gebäudeversicherung nicht abgedeckt. 
Eine Gebäudetechnikversicherung schliesst genau die Lücken, die die Gebäudeversicherung offenlässt. 

Gebäudetechnikversicherung: Vollständiger Schutz für deine Haustechnik

Eine Gebäudetechnikversicherung deckt Schäden an technischen Installationen rund ums Haus, die auf äussere Einwirkungen, innere Ursachen oder Überspannung zurückzuführen sind:

  • Schäden durch Überspannung, Kurzschluss oder Induktion – auch ohne Blitzschlag
  • Material- und Konstruktionsfehler, die nach Ablauf der Herstellergarantie auftreten
  • Bedienfehler und Unachtsamkeit – zum Beispiel falsches Einschalten einer Anlage
  • Tierschäden durch Marder, Nager oder andere Tiere
  • Folgekosten wie Reparatur, Austausch und Wiederinbetriebnahme 

Was nicht versicherbar ist

  • Schäden durch normalen Verschleiss und Alterung
  • Schäden durch fehlenden oder vernachlässigten Unterhalt
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden 

Welche Anlagen sind versicherbar?

  • Heizungsanlagen aller Art (Öl, Gas, Wärmepumpe, Pellets, Erdsonde)
  • Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Wasseraufbereitungsanlagen
  • Elektroinstallationen und Verteilerschränke
  • Festinstallierte Haushaltgeräte: Einbauküche,
  • Waschmaschine, Kühlschrank
  • Lifte und Aufzüge
  • Überwachungs- und Sicherheitsanlagen
  • Schwimmbad- und Saunainstallationen 
Service Teaser Dateien de

Hast du alle wichtigen Unterlagen zu deinem Zuhause griffbereit?

Speichere Verträge, Rechnungen und Pläne sicher an einem Ort und finde alles in Sekunden wieder.

Sonderfall Versicherung für Photovoltaik

Versicherungstechnisch sind Photovoltaikanlagen ein Sonderfall. Die Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden wie Hagelschäden an den Modulen. Was sie nicht deckt: Überspannungsschäden am Wechselrichter, Kabelbrüche, Ertragsausfälle durch technischen Defekt oder Schäden durch Schneedruck, der die Montagestruktur beschädigt. 

Prüfe beim Abschluss einer Gebäudetechnikversicherung: Manche Anbieter schliessen Photovoltaikanlagen explizit ein, andere bieten dafür eine separate Versicherung. Eine vollständige Photovoltaikversicherung deckt idealerweise: Sachschäden an Modulen und Wechselrichter, Ertragsausfallversicherung bei technischem Defekt sowie Diebstahl der Module.

Lass dich beim Abschluss einer Gebäudetechnikversicherung zu den Deckungssummen beraten. Bei teuren Anlagen wie Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen sollte die Versicherungssumme den Wiederbeschaffungswert abdecken. 

Fazit: Die Gebäudeversicherung reicht für Haustechnik allein nicht aus

Haustechnische Anlagen sind teuer in der Anschaffung – und anfällig für Schäden, die ausserhalb des Deckungsbereichs der obligatorischen Gebäudeversicherung liegen. Wer eine Wärmepumpe, eine Photovoltaikanlage, einen Lift oder hochwertige Einbaugeräte besitzt, sollte den Abschluss einer Gebäudetechnikversicherung ernsthaft prüfen.  

Häufige Fragen

Newsletter V2 500x500px Pos

Tipps für dein Zuhause

Abonniere unseren Newsletter und erhalte regelmässig Tipps rund um dein Zuhause.