Wofür erhalte ich Fördergelder?
Die Kantone legen Energievorschriften für Neubauten und Sanierungen fest. Deshalb sind sie auch für die Details der Förderprogramme zuständig. Um den Energiekonsum und die CO2-Emissionen von Immobilien zu senken, sind Massnahmen an der Gebäudehülle am wirkungsvollsten. Entsprechend werden folgende bauliche Massnahmen gefördert:
- eine Wärmedämmung von Dach oder Aussenwand respektive der gesamten Gebäudehülle
- der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz
Förderberechtigt ist in fast allen Kantonen auch eine Installation von Sonnenkollektoren. Im Gegenzug ist die Förderung von Photovoltaikanlagen über eine nationale Stelle organisiert. Der Ersatz von Fenstern ist fast nirgends förderberechtigt. Mehrere Kantone unterstützen dagegen auch das Realisieren von energetisch vorbildlichen Ersatzneubauten.
Für Gebäudebesitzende ist also wichtig zu wissen: Erste Anlaufstelle für Fördergesuche sind die Energiefachämter der jeweiligen Standortkantone. Sich frühzeitig zu informieren und fachlich beraten zu lassen, ist dringend zu empfehlen.
Wichtig: Informiere dich rechtzeitig über die in deinem Kanton geltenden Bedingungen und beantrage die Fördermittel vor Baubeginn! Wie viel Förderbeiträge du in deinem Kanton erhältst und welche Bedingungen gelten, erfährst du hier.
GEAK Plus teilweise vorausgesetzt
In vielen Kantonen musst du ein Sanierungsprojekt für Altbauten auf Basis eines Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Plus mit Sanierungsbericht entwickeln, um Fördergelder zu erhalten. Der Sanierungsbericht ist dabei zwingend einem Gesuchsdossier für Förderbeiträge beizulegen. Dieses Fachgutachten beinhaltet ein Gesamterneuerungskonzept mit den wirkungsvollsten Massnahmen und wird durch eine akkreditierte Fachperson erarbeitet. Viele Kantone und Gemeinden entschädigen hierzu einen Teil dieses Honorars.
Bern stützt die finanzielle Unterstützung noch stärker auf eine GEAK-Analyse ab: Gefördert wird nur, wenn das Gebäude durch die Erneuerung um mindestens zwei GEAK-Klassen verbessert wird. Ausserdem werden sogenannte Systemvarianten – ebenfalls gemäss GEAK-Plus-Sanierungsbericht – gefördert, wodurch eine Gebäudeerneuerung über mehrere Jahre etappiert ausgeführt werden kann.
Weitere kostenlose Beratungsangebote
Finanziell unterstützt wird auch das Beratungsangebot von EnergieSchweiz: «Erneuerbar heizen». Hauseigentümerinnen und -eigentümer können damit ihre Optionen bei einem anstehenden Heizungsersatz ausloten. Sie dürfen dazu eine unabhängige Fachberatung in Anspruch nehmen, wobei ein Teil der Honorarkosten staatlich abgegolten wird. Wie alle übrigen Förderstellen veröffentlicht das Erneuerbar-Heizen-Programm des Bundes die wichtigsten Informationen auf dem eigenen Onlineportal.