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Förderbeiträge für energetische Sanierungen: So erhältst du Unterstützung

ca. 8 Leseminuten in Zusammenarbeit mit Andreas Meyer Primavesi, Verein Minergie & Verein GEAK
Sparschwein und Energieetikette als Symbol für Fördergelder für energetische Gebäudesanierungen.

Du hast vor, dein Eigenheim energetisch zu sanieren oder die Heizung zu ersetzen? Wunderbar, denn das rentiert sich nicht nur für die Umwelt: Für dein Vorhaben wirst du finanziell unterstützt. Bund, Kantone und Gemeinden leisten Förderbeiträge für vielfältige Verbesserungsmassnahmen.

Experte in diesem Artikel

Andreas Meyer Primavesi
Verein Minergie & Verein GEAK

Andreas Meyer Primavesi ist Geschäftsführer des Vereins Minergie und des Vereins GEAK. Der dipl. Forstingenieur ETH verfügt über langjährige Erfahrung in der Energiepolitik und Gebäudeeffizienz und war am Aufbau des nationalen Gebäudeprogramms beteiligt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Förderung sind finanzielle Entschädigungen für eine energetische Gebäudesanierung gemeint. 

  • Eines der wichtigsten Förderprogramme ist das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone. 

  • Das Gebäudeprogramm fördert verschiedene Massnahmen, von energetischen Sanierungen über den Heizungsersatz bis zu Neubauten. 

  • Die meisten Kantone verlangen einen GEAK Plus, wenn Massnahmen an der Gebäudehülle finanziell gefördert werden sollen. 

  • Auch bei Gemeinden und Energiewerken kannst du Fördergelder beantragen. 

Unterstützung für Hauseigentümerinnen und -eigentümer

Hausbesitzerinnen und -besitzer sind einerseits gefordert, andererseits werden sie gefördert. Zum einen will die Energiestrategie 2050 des Bundes sparsame Gebäude und Heizsysteme möglichst ohne CO2-Emissionen. Dementsprechend passen die Kantone ihre gesetzlichen Vorschriften im Gebäudebereich danach an. Zum anderen unterstützen Bund und Kantone private Bauherrschaften bei einer energetischen Sanierung oder einem Heizungsersatz finanziell.  

Das hat Zukunft. Die Kantone empfehlen in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) nämlich eine vollständig fossilfreie Wärmeversorgung von Gebäuden. Andreas Meyer Primavesi, Geschäftsleiter der Vereine Minergie und GEAK, ist auch persönlich davon überzeugt: «Heute eine Öl- oder Gasheizung zu installieren, betrachte ich als Fehlinvestition – man wird sie bald nicht mehr betreiben dürfen.» Zwar sei ein 1:1-Ersatz für fossile Heizungsanlagen gesetzlich in vielen Kantonen weiterhin erlaubt. Aber gleichzeitig muss das Gebäude nach der Sanierung eine hohe energetische Qualität aufweisen können. Trotzdem gilt: «Fossile Brennstoffe werden laufend kostspieliger und staatlich verteuert.»  

Geld aus dem Gebäudeprogramm

Alle Kantone setzen aber jetzt schon Förderbeiträge gemäss dem nationalen Gebäudeprogramm bereit. Meyer Primavesi ergänzt: «Die finanziellen Mittel für das Gebäudeprogramm stammen aus der CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe respektive aus dem Finanzhaushalt der Kantone.»

Jährlich werden rund 500 Millionen Franken an Hauseigentümerschaften aus dem Gebäudeprogramm ausbezahlt. Den grössten Anteil daran beansprucht der Ersatz von fossilen Heizungsanlagen und Elektrodirektheizungen durch Wärmepumpen. Mehr als ein Fünftel der staatlichen Fördergelder begünstigt zudem Verbesserungen der Wärmedämmung. 

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Wofür erhalte ich Fördergelder?

Die Kantone legen Energievorschriften für Neubauten und Sanierungen fest. Deshalb sind sie auch für die Details der Förderprogramme zuständig. Um den Energiekonsum und die CO2-Emissionen von Immobilien zu senken, sind Massnahmen an der Gebäudehülle am wirkungsvollsten. Entsprechend werden folgende bauliche Massnahmen gefördert:

  • eine Wärmedämmung von Dach oder Aussenwand respektive der gesamten Gebäudehülle 
  • der Ersatz fossiler oder elektrischer Heizungen durch Heizsysteme mit erneuerbaren Energien oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz  

Förderberechtigt ist in fast allen Kantonen auch eine Installation von Sonnenkollektoren. Im Gegenzug ist die Förderung von Photovoltaikanlagen über eine nationale Stelle organisiert. Der Ersatz von Fenstern ist fast nirgends förderberechtigt. Mehrere Kantone unterstützen dagegen auch das Realisieren von energetisch vorbildlichen Ersatzneubauten.  

Für Gebäudebesitzende ist also wichtig zu wissen: Erste Anlaufstelle für Fördergesuche sind die Energiefachämter der jeweiligen Standortkantone. Sich frühzeitig zu informieren und fachlich beraten zu lassen, ist dringend zu empfehlen.

Wichtig: Informiere dich rechtzeitig über die in deinem Kanton geltenden Bedingungen und beantrage die Fördermittel vor Baubeginn! Wie viel Förderbeiträge du in deinem Kanton erhältst und welche Bedingungen gelten, erfährst du hier.

GEAK Plus teilweise vorausgesetzt 

In vielen Kantonen musst du ein Sanierungsprojekt für Altbauten auf Basis eines Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) Plus mit Sanierungsbericht entwickeln, um Fördergelder zu erhalten. Der Sanierungsbericht ist dabei zwingend einem Gesuchsdossier für Förderbeiträge beizulegen. Dieses Fachgutachten beinhaltet ein Gesamterneuerungskonzept mit den wirkungsvollsten Massnahmen und wird durch eine akkreditierte Fachperson erarbeitet. Viele Kantone und Gemeinden entschädigen hierzu einen Teil dieses Honorars.  

Bern stützt die finanzielle Unterstützung noch stärker auf eine GEAK-Analyse ab: Gefördert wird nur, wenn das Gebäude durch die Erneuerung um mindestens zwei GEAK-Klassen verbessert wird. Ausserdem werden sogenannte Systemvarianten – ebenfalls gemäss GEAK-Plus-Sanierungsbericht – gefördert, wodurch eine Gebäudeerneuerung über mehrere Jahre etappiert ausgeführt werden kann.  

Weitere kostenlose Beratungsangebote 

Finanziell unterstützt wird auch das Beratungsangebot von EnergieSchweiz: «Erneuerbar heizen». Hauseigentümerinnen und -eigentümer können damit ihre Optionen bei einem anstehenden Heizungsersatz ausloten. Sie dürfen dazu eine unabhängige Fachberatung in Anspruch nehmen, wobei ein Teil der Honorarkosten staatlich abgegolten wird. Wie alle übrigen Förderstellen veröffentlicht das Erneuerbar-Heizen-Programm des Bundes die wichtigsten Informationen auf dem eigenen Onlineportal. 

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Wie erhalte ich Fördergelder?

Zusätzlich zum Bund und zu den Kantonen stellen Städte, Gemeinden sowie regionale Energieversorgungsunternehmen und private Dienstleister Fördergelder für ein energieeffizientes Sanieren bereit. Unabhängige Energieberatungsstellen informieren über die vielfältigen Fördermassnahmen und Beitragsoptionen. 
Eine Übersicht über mögliche Fördergelder findest du auf der nationalen Plattform «energiefranken.ch» von EnergieSchweiz. Einfach Postleitzahl des Gebäudestandorts eingeben und schon werden die möglichen Förderungen aufgelistet. 
 
An Folgendes musst du allerdings denken, wenn du finanzielle Unterstützung für deine energetische Sanierung erhalten möchtest:

  • Gesuch vor Baubeginn stellen, Informationen dazu findest du bei deiner kantonalen Energiefachstelle oder hier.
  • Wichtig: Eine Zusicherung für Förderbeiträge ist noch lange keine Baubewilligung. Diese musst du separat einholen.
  • Diese Zusage kann einige Zeit dauern.
  • Fördergelder erhältst du erst nach Abschluss der Sanierung.

Energieförderung im Kanton Bern 

Kantonale Energieförderprogramme können von Jahr zu Jahr ändern. Der Kanton Bern unterstützt aktuell den Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizungen durch CO2-arme Alternativen wie eine Wärmepumpe, eine Holzheizung oder einen Fernwärmeanschluss. Die Förderbeiträge sind abhängig von der Leistung und der Variante des neuen Heizsystems; für kleine Wohnhäuser können Beträge ab 4'500 Franken beantragt werden. Ausserdem werden folgende Massnahmen gefördert:

Finanziell gefördert wird ebenfalls die Realisierung von Plusenergiebauten, Neubauten oder Ersatzneubauten mit Standard Minergie-A respektive eine Gebäudesanierung, die zur Verbesserung um mindestens zwei GEAK-Effizienzklassen beiträgt. Aktuelle Informationen zu den Förderangeboten im Kanton Bern sind auf folgender Webseite erhältlich.

Energieförderung im Kanton Zürich

Auch der Kanton Zürich unterstützt energetische Verbesserungen an einzelnen Bauteilen ebenso wie eine Gesamterneuerung gemäss dem Standard Minergie-ECO finanziell. Ausserdem werden folgende Massnahmen gefördert:

  • Impulsberatung für EnergieSchweiz-Kampagne «erneuerbar heizen»
  • Analyse für GEAK-Plus-Beratungsbericht  
  • Ersatz von Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch
  • Wärmepumpe oder Anschluss an ein Wärmenetz
  • Thermische Solaranlage 

Die Fördermassnahmen des Kantons Zürich sind auf folgender Webseite einsehbar. 

Steuerabzüge als indirekte Förderung

Für Investitionen in energetische Gebäudesanierungen kannst du in der Regel einen Steuerabzug geltend machen – solange der Eigenmietwert angerechnet werden darf. Wie genau das funktioniert und wie du dabei vorgehen musst, hängt von deinem Wohnkanton ab. Wegleitungen oder Auskünfte erhältst du beim kantonalen oder lokalen Steueramt. 

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