Ein Konto für die Rücklagen
Rücklagen für den Gebäudeunterhalt lassen sich jeden Monat mit einem Dauerauftrag auf ein eigens dafür eröffnetes Konto überweisen. Dieses Vorgehen empfiehlt sich, denn das Geld steht dann zur Verfügung und ist nicht nur budgetiert, falls Reparaturen oder der Ersatz eines Bauteils respektive eines Gerätes anstehen. Bei einem Neubau oder nach einer umfassenden Sanierung wird man zu Beginn Geld anhäufen. Rund zehn Jahre später liegt es bereit für die von nun an ratsamen Unterhaltsmassnahmen (siehe Tabelle «Lebensdauer»).
Ein alternatives Vorgehen ist die Einzahlung von zwei Dritteln der Rücklagen (kurzfristiger Unterhalt) auf ein bestehendes Konto. Der letzte Drittel (langfristiger Unterhalt) wird rechnerisch zur Amortisation dazugeschlagen und indirekt zurückgestellt. Wenn grosse Anschaffungen oder Reparaturen anstehen, wird die Hypothek um die Investitionskosten erhöht. Allerdings besteht das Risiko, dass die Bank die Hypothekarerhöhung ablehnt oder die Amortisationszahlungen erhöht, weil sie die Liegenschaft tiefer bewertet oder weil die Eigentümerinnen oder der Eigentümer weniger verdient als beim Abschluss der ursprünglichen Hypothek.