Wieviel Förderung bekommt man für Photovoltaik?
Möchtest du Solarstrom auf dem Dach eines Gebäudes erzeugen, kannst du für den Bau der Photovoltaik-Anlage eine Einmalvergütung (EIV) beantragen. Die Einmalvergütung ist für Anlagen vorgesehen, die den lokalen Eigenbedarf abdecken, und in angebauter, gebäudeintegrierter oder freistehender Form umgesetzt werden. Die Berechnungsansätze unterscheiden sich nach Leistungsklasse der PV-Anlage:
- KLEIV: Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen mit 2 bis 100 kW Leistung (Modulfläche: 10 m2 bis 480 m2), die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen. Die Investitionen werden mit 15 % bis 30 % entschädigt. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, in der Regel vor der Installation. Die Wartezeit bis zur Zusage beträgt wenige Monate.
- GREIV: Betreiber von Grossanlagen ab 100 kW können die Einmalvergütung für grosse Anlagen beantragen. Auch dafür wird vorausgesetzt: Möglichst viel Strom wird am Standort konsumiert.
- Grosse Photovoltaikanlagen (ab 150 kW) und Anlagen im alpinen Raum werden gesondert gefördert. Diese Anlagen sollen Strom für das Netz liefern, weshalb die Investitionen bis 60 % abgegolten werden. Zudem führt der Bund Auktionen für Grossanlagen durch. Projekte mit den relativ geringsten Produktionskosten erhalten den Zuschlag zur Einmalvergütung.
Zusatzentschädigung für kleine Anlagen
Die Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen kann projektspezifisch durch die Art der Installation, den Neigungswinkel und den Winterstromanteil erhöht werden. Gebäudeintegrierte Systeme erhalten beispielsweise 10 % mehr als eine Aufdachanlage. Ein Bonus wird auch für PV-Fassaden entrichtet. Du kannst Dich auf der Webseite der nationalen Förderagentur Pronovo mit dem Tarifrechner genauer informieren.
Einige Kantone unterstützen die Installation von PV-Anlagen zusätzlich, wenn das Dach gleichzeitig saniert wird. Im Thurgau nimmt der Solarstrom-Pool Thurgau Gesuche für Kleinstanlagen – 10 bis 30 kW Leistung – entgegen.
Muss ich den Brutto- oder Nettoertrag versteuern?
Die Erträge aus PV-Anlagen werden durch die Kantone steuerlich unterschiedlich eingeschätzt: Einige Kantone gehen nach dem Netto-Prinzip vor und belasten nur diejenigen Erträge, die als Überschüsse in das öffentliche Netz eingespeist werden. Andere Kantone berechnen die Bruttoproduktion als Grundlage für eine Zusatzbesteuerung des Einkommens. Zu empfehlen ist deshalb, sich frühzeitig beim kantonalen Steueramt über die jeweilige Praxis zu informieren.
Gibt es eine Förderung für Speicherbatterien?
Auf nationaler Ebene gibt es keine Förderung für PV-Anlagen mit Batteriespeicher. Die Ostschweizer Kantone Schaffhausen und Thurgau unterstützen diese jedoch zusätzlich. Wohnst du in diesen Kantonen, kannst du einen einmaligen Zuschuss beantragen. Die Höhe des Betrages richtet sich hierbei nach der Speicherkapazität. Der Einbau eines Batteriespeichers trägt wesentlich dazu bei, den Eigenverbrauch vor Ort zu erhöhen.