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Solaranlage Förderung: Mit diesen Fördergeldern kannst du rechnen

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Photovoltaik Förderung: Wieviel bekomme ich für meine Solaranlage?

Wer mit einer Solaranlage Wärme oder Strom fürs Eigenheim erzeugt, tut Gutes für die Umwelt und spart eigene Kosten. Damit nicht genug: Bund, Kantone und viele Gemeinden fördern die Installation von Solaranlagen auch finanziell. Worauf Du achten musst, wird hier erklärt?

Das Wichtigste in Kürze

  • Photovoltaikanlagen werden national, über die Agentur Pronovo, vergütet. 

  • Thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren) werden bis auf wenige Ausnahmen in allen Kantonen in der Schweiz staatlich gefördert.  

  • Der Förderbeitrag in Form von Einmalvergütungen richtet sich nach der Grösse der Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage.  

  • Die Höhe der Vergütung wird vom Bundesamt für Energie laufend aktualisiert.  

Solaranlage ist nicht gleich Solaranlage: Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) erzeugt aus Sonnenstrahlen Strom. Eine thermische Solaranlage (Sonnenkollektor) wandelt Sonnenlicht in Wärme um. Beide Anlagetypen können am Gebäude, auf dem Dach oder an Fassaden, installiert werden. Beide werden von der öffentlichen Hand finanziell gefördert, wenn sie auf einem bestehenden Gebäude installiert werden. Doch Förderanträge sind für die verschiedenen Typen jeweils an unterschiedliche Stellen zu richten. Von welchen Stellen du Förderbeiträge erwarten kannst, erfährst du auf dem Infoportal energiefranken.ch von EnergieSchweiz. 

Werden Solaranlagen staatlich gefördert?

Wer selbst Solarstrom erzeugen will, hat Anspruch auf eine schweizweit einheitliche Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (PV-Anlage). Der Ersatz einer fossilen Heizung durch eine Wärmepumpe ist davon unabhängig in den meisten Kantonen ebenfalls förderberechtigt. Miteinander kombiniert stellen die Wärmepumpe und die PV-Anlage eine nachhaltige und CO2-arme Versorgung der Raumheizung und des Brauchwarmwassers sicher. 
Jährlich stehen knapp 400 Millionen Franken für die Einmalvergütung neuer PV-Anlagen zur Verfügung. Die Fördergelder werden über die nationale Agentur Pronovo ausbezahlt. 
 
Wer dagegen Solarwärme lokal nutzen möchte, wendet sich für das Fördergesuch an die kantonale Energiefachstelle. Nicht alle, aber die meisten Kantone unterstützen die Installation von Sonnenkollektoren auf einem bestehenden Gebäude finanziell.

Auch die Solarthermie-Anlage lässt sich gut mit einem Wechsel vom fossilen Wärmeerzeuger, also einer Öl- oder Gasheizung, zum Heizsystem mit erneuerbaren Energien kombinieren. Mehrere Städte und Gemeinden leisten bisweilen Unterstützungsbeiträge für beiden Arten von Solaranlagen.

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Lohnt sich eine Solaranlage auf deinem Dach?

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Wieviel Förderung bekommt man für Photovoltaik?

Möchtest du Solarstrom auf dem Dach eines Gebäudes erzeugen, kannst du für den Bau der Photovoltaik-Anlage eine Einmalvergütung (EIV) beantragen. Die Einmalvergütung ist für Anlagen vorgesehen, die den lokalen Eigenbedarf abdecken, und in angebauter, gebäudeintegrierter oder freistehender Form umgesetzt werden. Die Berechnungsansätze unterscheiden sich nach Leistungsklasse der PV-Anlage:  

  • KLEIV: Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen mit 2 bis 100 kW Leistung (Modulfläche: 10 m2 bis 480 m2), die Strom zum Eigenverbrauch erzeugen. Die Investitionen werden mit 15 % bis 30 % entschädigt. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, in der Regel vor der Installation. Die Wartezeit bis zur Zusage beträgt wenige Monate.
  • GREIV: Betreiber von Grossanlagen ab 100 kW können die Einmalvergütung für grosse Anlagen beantragen. Auch dafür wird vorausgesetzt: Möglichst viel Strom wird am Standort konsumiert.  
  • Grosse Photovoltaikanlagen (ab 150 kW) und Anlagen im alpinen Raum werden gesondert gefördert. Diese Anlagen sollen Strom für das Netz liefern, weshalb die Investitionen bis 60 % abgegolten werden. Zudem führt der Bund Auktionen für Grossanlagen durch. Projekte mit den relativ geringsten Produktionskosten erhalten den Zuschlag zur Einmalvergütung. 

Zusatzentschädigung für kleine Anlagen  

Die Einmalvergütung für kleine PV-Anlagen kann projektspezifisch durch die Art der Installation, den Neigungswinkel und den Winterstromanteil erhöht werden. Gebäudeintegrierte Systeme erhalten beispielsweise 10 % mehr als eine Aufdachanlage. Ein Bonus wird auch für PV-Fassaden entrichtet. Du kannst Dich auf der Webseite der nationalen Förderagentur Pronovo mit dem Tarifrechner genauer informieren.  

Einige Kantone unterstützen die Installation von PV-Anlagen zusätzlich, wenn das Dach gleichzeitig saniert wird. Im Thurgau nimmt der Solarstrom-Pool Thurgau Gesuche für Kleinstanlagen – 10 bis 30 kW Leistung – entgegen.

Muss ich den Brutto- oder Nettoertrag versteuern?  

Die Erträge aus PV-Anlagen werden durch die Kantone steuerlich unterschiedlich eingeschätzt: Einige Kantone gehen nach dem Netto-Prinzip vor und belasten nur diejenigen Erträge, die als Überschüsse in das öffentliche Netz eingespeist werden. Andere Kantone berechnen die Bruttoproduktion als Grundlage für eine Zusatzbesteuerung des Einkommens. Zu empfehlen ist deshalb, sich frühzeitig beim kantonalen Steueramt über die jeweilige Praxis zu informieren.

Gibt es eine Förderung für Speicherbatterien?

Auf nationaler Ebene gibt es keine Förderung für PV-Anlagen mit Batteriespeicher. Die Ostschweizer Kantone Schaffhausen und Thurgau unterstützen diese jedoch zusätzlich. Wohnst du in diesen Kantonen, kannst du einen einmaligen Zuschuss beantragen. Die Höhe des Betrages richtet sich hierbei nach der Speicherkapazität. Der Einbau eines Batteriespeichers trägt wesentlich dazu bei, den Eigenverbrauch vor Ort zu erhöhen. 

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Förderung für thermische Solaranlagen

Solarthermische Anlagen (Sonnenkollektoren) werden von vielen Kantonen finanziell ebenfalls gefördert. Das harmonisierte Fördermodell der Kantone sieht einen Förderbeitrag vor, der sich abhängig von der installierten Nennleistung bemisst. Voraussetzung ist, die Anlage wird auf einem bestehenden Gebäude installiert. Gefördert wird auch eine Erweiterung von bestehenden Anlagen. Als Grundbedingung für Förderbeiträge wird generell ein Qualitätsnachweis der installierten Anlage verlangt. Die entsprechenden Kollektoren sind auf der Webseite kollektorliste.ch aufgeführt. Die Rücksprache bei den zuständigen Fachstellen und Bauämtern schafft frühzeitige Klarheit, worauf effektiv Anspruch besteht. 

Steuerliche Abzüge bei Investitionskosten

Die meisten Kantone erlauben, die Kosten für eine Installation von thermischen Solaranlagen bei der Liegenschaftssteuer als Unterhaltsbeitrag abzuziehen. Solange der Eigenmietwert besteuert wird, sind auch Abzüge von der Bundessteuer erlaubt. Gemäss EnergieSchweiz kann die Steuerersparnis rund 20 Prozent der Investitionen für eine PV-Anlage umfassen.

Tipp:

Eine frühzeitige Rücksprache vor der Installation mit den zuständigen Fachstellen und Bauämtern ist empfehlenswert und schafft Klarheit. Damit bist du nicht nur besser vorbereitet, sondern du musst auch die Anlage nicht nachträglich verändern. 

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Wie erhalte ich Fördergelder?

An Folgendes musst du denken, wenn du finanzielle Unterstützung für deine Solaranlage erhalten möchtest: 

  • Gesuch vor Baubeginn stellen, Informationen dazu findest du bei deiner kantonalen Energiefachstelle oder energiefranken.ch.
  • Wichtig: Eine Zusicherung für Förderbeiträge ist noch lange keine Baubewilligung. Diese musst du separat einholen.
  • Diese Zusage kann einige Zeit dauern.
  • Fördergelder erhältst du erst nach Abschluss der Sanierung respektive Installation. 

Förderbeispiele aus den Kantonen

Förderung von Solarthermie durch die Kantone (Quelle: Förderprogramm der jeweiligen Kantone) 

Kanton  Förderbedingungen 
Bern Beitragsberechtigt sind neue Anlagen und die Erweiterung bestehender Anlagen (auf bestehenden Gebäuden). 
 
Förderbeitrag: 2400 + 1000 CHF/kW Nennleistung
Luzern Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage. 
 
Förderbeitrag: 4000 CHF + 1000 CHF/kW Nennleistung 
Basel-Stadt Der Kanton unterstützt Neuanlagen und Anlagenerweiterungen auf bestehenden Gebäuden.  
 
Grundbeitrag pro Neuanlage: 2400 CHF 
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag: 1000 CHF/kW 
Zürich Gefördert wird der Einbau einer neuen thermischen Solaranlage bei Bauten mit einer nicht-fossilen Heizung. 
 
Grundbeitrag pro Neuanlage: 2400 CHF 
Leistungsabhängiger Zusatzbeitrag: 1000 CHF/kW 

Häufige Fragen

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